Unterhaltsrückstand (trotz Beistandschaft)

20. Januar 2012 Thema abonnieren
 Von 
Susl74
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 6x hilfreich)
Unterhaltsrückstand (trotz Beistandschaft)

Hallo,

ich habe einige Fragen bezüglich Unterhaltsrückstand, künftige Unterhaltszahlungen und Insolvenz.

Gestern kam seit langer Zeit mal wieder ein Schreiben vom Jugendamt, in welchem mir mitgeteilt wurde, dass der aktuelle Unterhaltsrückstand (von Seiten des Erzeugers) für meinen 11-jährigen Sohn per 31.01.12 bei rund 15.000,00 € liegt.

Der Erzeuger hatte 02/2007 Insolvenz angemeldet, dadurch wurden ihm aufgrund einer angekündigten Restschuldbefreiung bereits 6.100,00 € erlassen (von ursprünglich rund 21.100,00 €).

Das Jugendamt hat mir außerdem 'nur' mitgeteilt, dass der Unterhaltsrückstand (15.000,00 €) und die künftigen Unterhaltszahlungen in Höhe von aktuell 272,00 € weiterhin gestundet werden, weil angeblich vom Erzeuger nichts zu holen ist!!!?

1. Was kann ich tun, um jetzt endlich mal an die restlichen 15.000,-- € und künftige Unterhaltszahlungen für meinen Sohn zu kommen?

2. Kann der Erzeuger nach Ablauf dieser Insolvenzzeit von 6 Jahren gleich wieder in die Insolvenz gehen? Dann kann ich das Geld ja gleich abhaken...

Es kann doch nicht sein, dass mein Ehemann meinen 1. Sohn zu 100 % unterhält und der Erzeuger sich komplett aus der Verantwortung stehlen kann!?

Ich bin dankbar für jeden Tipp!!! Vielen Dank!!

Herzliche Grüße aus der Ortenau,

Susanne.

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13 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
Susl74
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 6x hilfreich)

Hallo,

Erzeuger nenne ich den leiblichen Vater meines Sohnes... Der allerdings von seinem Sohn nichts wissen will und an uns auch noch nicht eine einzige Zahlung getätigt hat!! Er hat irgendwann mal einen geringfügigen Betrag ans Jugendamt gezahlt, als die ihm auf die Füße getreten sind.

Und ein leiblicher Vater ist unterhaltspflichtig für sein Kind, oder?!!!!

Susanne.

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3x Hilfreiche Antwort



#5
 Von 
Marie-Sophie40
Status:
Schüler
(296 Beiträge, 76x hilfreich)

Hallo Susi,

lass Dich nicht provozieren. Ich kann Deine "Wut" und Deinen "Frust" sehr gut verstehen. Und im "Volksmund" nennt man nun mal einen Mann, der nichts für sein Kind tut "Erzeuger" und nicht "Vater".

Liebe Grüße und Viel Glück!



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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8069x hilfreich)

@Susl74,
wenn Sie sich in Unterhaltsfragen auf das Jugendamt verlassen, sind Sie verloren. Besorgen Sie sich beim Amtsgericht einen Beratungsschein und suchen Sie damit einen Fachanwalt für Familienrecht auf. Der müßte helfen können. Ein Insolvenzverfahren dient auch ggfs. dem Zweck, aktuelle Unterhaltszahlungen zu ermöglichen.

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Susl74
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 6x hilfreich)

Vielen Dank an Marie-Sophie und Hamburgerin!!

Ich werde mir das mit dem Amtsgericht (und Beratungsschein) zu Herzen nehmen und damit zum Anwalt gehen, dasmit mein Sohn endlich zu seinem Recht kommt!!! Vielen Dank für den Tipp. :-)

Liebe Grüße, Susanne.

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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8011 Beiträge, 4497x hilfreich)

...wenn Sie sich in Unterhaltsfragen auf das Jugendamt verlassen, sind Sie verloren.
So pauschal kann man das sicher nicht sagen. Ich bin mit dem Jugendamt besser gefahren; ein RA hat mich letztendlich nur Geld gekostet; gebracht hat es gar nichts.

weil angeblich vom Erzeuger nichts zu holen ist!!!?
Einem nackten Mann kann man nicht in die Tasche greifen, da hilft dann auch kein RA. Weisst du Näheres über sein Einkommen?


-- Editiert cruncc1 am 21.01.2012 10:10

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Marie-Sophie40
Status:
Schüler
(296 Beiträge, 76x hilfreich)

quote:
Einem nackten Mann kann man nicht in die Tasche greifen, da hilft dann auch kein RA. Weisst du Näheres über sein Einkommen?


Dem stimme ich zu. Jedoch wenn der "Vater" ausschließlich insolvent ist, WEIL er zu Unterhalt verpflichtet ist, kann dies sicher leicht überprüft werden.

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2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Nubikalee
Status:
Schüler
(154 Beiträge, 44x hilfreich)


Hallo Susi74,

hast du bei der Berechnung der Unterhaltsschulden bedacht, dass für die Zeit des Unterhaltsvorschusses das Jugendamt Gläubiger ist?

Es gibt, wie überall, hochmotivierte Bearbeiter in der Beistandsschaft als auch relativ Harmlose die sich mit einer Mitteilung des Kindesvaters über "Habnix" zufrieden geben.

Gruß Nubi

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1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Susl74
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 6x hilfreich)

Hallo,

danke für diese interessante Diskussion. :-)

Zu Cruncc: Irgendwas muss ich doch tun können? Dieser Kerl kann sich doch nicht einfach hinstellen und sagen: 'ich hab' nix, also bekommt ihr nix'!?

O-Ton Jugendamt: Den von Herrn X aktuell vorgelegten Nachweisen über seine Einkommens- u. Vermögensverhältnisse ist zu entnehmen, dass er nach wie vor nicht leistungsfähig ist...

Und das schon seit 11,5 Jahren!?!?!?!?! :-( Der ist gesund und fitt und könnte irgendwo in eine Fabrik ans Fließband stehen, wenn es sein müsste!

Mein Mann und ich gehen ja auch arbeiten, damit wir uns und den Kids etwas bieten können!!

Marie-Sophie: Danke für deinen Zuspruch! ;-) Leider habe ich keine Info vom Jugendamt oder vom 'Erzeuger' selbst, was er genau arbeitet und die Insolvenz kommt nicht nur wegen der Unterhaltszahlungen - er hat angeblich seine Möchte-Gern-Firma in den Sand gesetzt!?


Zu Nubi: Der aktuelle Unterhaltsrückstand entstand nach Eröffnung der Insolvenz 02/2007 - zu diesem Zeitpunkt war der Unterhaltsvorschuss (72 Monate) bereits seit 5 Monaten ausgeschöpft... Seither habe ich gar nichts mehr bekommen für meinen Sohn!!!

DAS IST ALLES SOOOO TRAURIG!!! Und natürlich bin ich, wenn ich diese große Summe vor Augen habe, stinksauer auf den 'Erzeuger'!!

Nochmals danke an Alle!!

Gruß, Susanne.

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-- Editiert Susl74 am 21.01.2012 13:56

2x Hilfreiche Antwort


#13
 Von 
Marie-Sophie40
Status:
Schüler
(296 Beiträge, 76x hilfreich)

@Susi

versuch einfach mal heraus zu finden WO er arbeitet und wie viel er überhaupt verdient. Es ist immer gut, derartige Nachforschungen selbst in die Hand zu nehmen. Jemand, der insolvent ist, weiß oft sehr genau, wie man Geld verdient, ohne dass es irgendwo erfasst ist.
Da tut sich dann auch das Jugendamt schwer, denn der "Verdacht" muss erst gegeben sein, bevor die in diese Richtung "ermitteln". ;-)

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