Unterhaltspflicht bei Einkommen über 100.000 Euro

4. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
berlinmm
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhaltspflicht bei Einkommen über 100.000 Euro

Wenn Eltern Grundsicherung beziehen, sind die Kinder unterhaltspflichtig, sofern das Einkommen eines Kindes über 100.000 Euro beträgt. Ist dieser Betrag brutto oder nach Steuern? Und wie schaut es aus, wenn das über der 100.000 €-Grenze verdiende Kind alleinverdienend in seiner eigenen Familie ist? Ist die 100.000 €-Grenze fix, oder gibt es die Möglichkeit, sie zu senken, beispielsweise durch abzuzahlende Kredite? Es muss doch einen Unterschied machen, ob ein über der Grenze verdienendes Kind alleinstehend ist oder eine fünfköpfige Familie mit Haus und anderen Unkosten zu finanzieren hat.

-- Editiert von berlinmm am 04.01.2009 21:02

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8003 Beiträge, 4497x hilfreich)

Gehört eher ins Sozialrecht.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Haselstrauch
Status:
Student
(2477 Beiträge, 387x hilfreich)

Hallo berlinmm,

natürlich macht es einen Unterschied, ob es sich um einen Single oder den Alleinversorger einer Familie handelt.

Ob es allerdings möglich sein wird, das Einkommens in diesem Fall so weit zu *mindern*, dass eine Leistungsunfähigkeit begründet ist ... :augenroll:

Für mehr Informationen schau mal <a href="http://www.elternunterhalt.org/elternunterhalt.php?id=1">hier</a>


Grüße

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