Unterhaltsleitlinien noch zeitgemäß ?

2. Januar 2004 Thema abonnieren
 Von 
guest123-22
Status:
Lehrling
(1831 Beiträge, 127x hilfreich)
Unterhaltsleitlinien noch zeitgemäß ?

Hallo und noch einmal ein frohes, gesundes neues Jahr an alle!

Nach den Unterhaltsleitlinien ist geschiedenen Müttern
eine Erwerbstätigkeit oder Vollzeittätigkeit erst
ab einem bestimmten Alter der Kinder, die sie
betreut, zuzumuten. Das ist im Grunde ja auch richtig.

Nun hat aber der Staat in den vergangenen Jahren dafür gesorgt,
dass es fast überall verlässliche Halbtagsschulen (zumindest
für die Grundschulen) gibt, und das sicher nicht ohne Grund,
sondern auch deshalb, weil es so Müttern ermöglicht werden soll,
eher wieder in ein geregeltes Berufsleben einzutreten.
Wenn Kinder zwischen 8 und 13 Uhr in der Schule sind,
sollte es schon viel leichter sein, einen Halbtagsjob zu finden,
als wenn als wenn die Schulzeiten täglich andere sind.

Aber: was muss eigentlich passieren, damit
die Unterhaltsleitlinien an diese neuen Gegebenheiten angepasst werden ? In nicht wenigen Fällen sind doch Scheidungs-"Familien"
Mängel-Fälle, so dass hier doch viel eher auch geschiedenen Müttern eine Mit-Erwerbstätigkeit zugemutet werden müsste.

Diese Frage vielleicht mal zum Nachdenken
oder als konkrete Frage, wer denn die Entscheidungsträger
oder Einflussnehmer auf die Unterhaltsleitlinien sind,
die man mal zu kontaktieren versuchen könnte.

Ich finde: Gerade Gerichte müssen die Veränderungen
der Zeit, Gesellschaft u.s.w. erkennen und umsetzen,
sofern sie im Rahmen der Gesetze die Möglichkeit dazu haben.

Viele Grüße und einen guten Start ins neue Jahr
wünscht
nachgefragt

Notfall oder generelle Fragen?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
rogitec
Status:
Praktikant
(513 Beiträge, 21x hilfreich)

Hallo!!

Erstmal auch einen guten Start ins neue Jahr.

Auch mich würde es mal interessieren, an welche Stelle man(n) sich wenden könnte, damit solche Gesetzesvorgaben geändert werden könnten!! Ich bin seit 2 Jahren geschieden (seit 6 Monaten allerdings erneut verheiratet) und habe 2 Kinder aus 1. Ehe. Meine 15- jährige Tochter lebt seit einem Jahr bei mir, mein Sohn(fast 14 Jahre) weiterhin bei der Mutter.
Da meine Ex es vorzieht, weiterhin nur 60 Std.
im Monat (!!) zu arbeiten, braucht sie keinen Unterhalt für unsere gemeinsame Tochter zu zahlen, ich muß allerdings vollen Unterhalt für meinen Sohn an sie entrichten!
(Meine Ex wörtlich: Wieso soll ich für 10€/Std.
in irgendeiner blöden Bäckerei ganze Tage arbeiten gehen, und dann Unterhalt für unsere Tochter bezahlen, wenn ich weiterhin nur 60 Std./monatl.arbeite und damit unter meinen SB bleibe. Mit dem was ich an Unterhalt für unseren Sohn bekomme + mein Gehalt + Kindergeld komme ich über die Runden.)

Ich frage mich deshalb auch, wo bleibt da die Gerechtigkeit. Lt. OLG Hamm braucht sie erst nach Vollendung des 16.(!)-Lj vollzeitig zu arbeiten.

Könnte man sich da nicht mit einigen Leuten zusammen tun, und eine Verfassungsklage (?) einreichen???
U. A. auch wegen Ungerechtigkeit bei der Berechnung des Unterhalts nach Düsseldorfer Tabelle.

Gruß rogitec













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