Die Noch-Ehefrau meines Freundes stellt im Scheidungsverfahren Unterhaltsansprüche, die ihr nach der Scheidung einen höheren Lebensstandard als zu Ehezeiten garantieren sollen.
Sie ist berufstätig, muss kein Kind versorgen und verdient bereits überdurchschnittlich,
Gibt es denn da keine Obergrenze für maßlose Forderungen (Bundesland Nordrhein-Westfalen)?
Anmerkung: er hat lediglich in den letzten Monaten vor der Trennung von ihr mehr verdient, wie in den 18 Ehejahren.
Unterhaltshöhe
2. Januar 2005
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Frage vom 2. Januar 2005 | 16:47
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhaltshöhe
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#1
Antwort vom 3. Januar 2005 | 01:55
Von
Status: Master (4613 Beiträge, 248x hilfreich)
Hallo,
Seit wann arbeitet sie? Was verdient er ( Netto + Weihnachts- und Urlaubsgeld+ sonstige geldwerte Vorteile + Steuerrückzahling Vorjahr )
Aus welchem Grund verdient er jetzt mehr?
Wieviel fordert sie?
Und jetzt?
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