Unterhaltsberechung Jugendamt Dienstwagen

2. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
Abraxa123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)
Unterhaltsberechung Jugendamt Dienstwagen

Hallo zusammen,

aufgrund eines Schreibens vom Jugendamt, welches mir nicht ganz klar ist, habe ich mich hier angemeldet und hoffe auf diesem Wege eine erste Hilfe zu bekommen.

Folgende Situation:

Aufgrund einer Anfrage meiner Exfrau musste ich dem Jugendamt Auskunft über meine Einkommenssituation machen.
Folgende Zahlen zum Einkommen:

Jahresgehalt brutto (inklusive Dienstwagen mit 1% Regelung und 0,003% Entfernungskilometer): 89500 Euro

Dienstwagen mit 1% Regelung sind davon ca. 6000 Euro im Jahr bzw. 500 Euro im Monat

Zusätzlich zahle ich jeden Monat ca. 90 Euro Leasingrate anteilig an meinen Arbeitgeber, also 1080 Euro im Jahr.

Lohnsteuerklasse habe ich die 1 und einen Kinderfreibetrag. Ich zahle keinen Kirchensteuer und bin gesetzlich krankenversichert.

Das Jugendamt hat jetzt ein Nettogehalt von 4402 Euro für jeden Monat ausgerechnet und das ersteinmal ohne Begründung.
Mir erscheint das sehr hoch.

Für eine qualifizierte Antwort wäre ich dankbar.

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Deine Angaben sind mehr als vage, sehr allgemein. Außerdem kennen wir weder die zusätzlichen berufsbedingen Aufwendungen noch sonst irgend was. Und was einem gefühlsmäßig wie auch immer vorkommt, das ist keine Messlatte im Unterhaltsrecht. In so Fällen immer mein dringender Rat: Anwalt aufsuchen, der die Rechtsprechung des zuständigen OLGs kennt, durchrechnen lassen, und dann weiss man, was Sache ist. Und bitte, nimm alle Unterlagen mit. Denn ein "es erscheint mir," das langt nicht aus.

wirdwerden

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#2
 Von 
Abraxa123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Ok. Ich dachte die Angaben wären schon recht konkret. Mein Fehler.
Es geht um die reine Einkommensermittlung. Davon wurden dann nochmal 150 euro berufsbedingt pauschal abgezogen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Hallo Abraxa,

bei Deinen Angaben komme ich auf ein monatliches Netto-EK von ca. 3700€. Passt das?

Demnach setzt das JA für die private Nutzung des FiWa einen geldwerten Vorteil von 700€ an. Das halte ich für zu hoch.

Um was für ein Fahrzeug handelt es sich?

LG nero

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Weisst Du, es geht hier um relativ viel Geld. Für das Kind, für Dich. Und das muss sauber ausgerenet werden. Es sind Fakoen wie Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld evt. zusätzliche Altersversorung u.s.w. zu berücksichtigen. Es gibt auch andere Mehrbelastungen oder Vergünstigungen, die zu berücksichtigen sind.

Wenn Mann ein neues Auto kauft, da wird verglichen, da wird eine unglaubliche Aktivität entfaltet, koste es, was es wolle. Aber, wenn es um Kindesunterhalt geht, etwas, was viel teurer werden kann, dann geht man in ein Forum, welches unter dem Motto "Erfahrungsaustausch" läuft, und erwartet substantiierte Anworten?

Ab zum Anwalt!

wirdwerden

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#5
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Vom Bruttogehalt werden Steuern und Sozialabgaben abgezogen. Beides hier nicht genannt.

Des Weiteren können Aufwendungen geltend gemacht werden, wenn diese nach der Aufforderung angegeben wurden.

Die Leitlinie des für Deinen Wohnort zuständigen OLG hilft da weiter.

Und es kommt auch ganz entscheident darauf an, ob es sich um die erste Berechnung handelt, oder nur um eine Abänderung eine schon bestehenden Titels.

Die Berechnung an sich ist recht simpel, schwieriger ist es die richtigen weil relevanten Werte zusammenzutragen.

Daher auch von mir: ab zum versierten Anwalt mit allen Unterlagen - auch denen der Erstberechnung.

Berry

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#6
 Von 
Abraxa123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo zusammen,

das mit dem Anwalt macht meiner Meinung nach irgendwie nicht immer Sinn. Ich hatte 1100 Euro Unterhalt für zwei Kinder geboten und das Jugendamt mag jetzt 1280 Euro haben. Meine Kinder sind auch schon recht groß, so das es nicht um lange Zeiten für Unterhalt geht. Die Anwaltskosten übersteigen da schnell mal die Summe um die es überhaupt geht.

Es handelt sich übrigens um eine erste Berechung und keine Abänderung.

@nero:
Das mit den 3700 - 3750 Euro ist im Durchschnitt wohl ungefähr richtig. Schwer zu sagen, weil mein Gehalt jeden Monat stark schwankt. Ich habe es mal mit einem Brutto Netto Rechner gerechnet und der kommt auch auf einen ähnlichen Betrag.
Bei dem Auto handelt es sich um einen VW Sharan mit einem Listenpreis von ca. 44000 Euro, den ich aufgrund meiner Tätigkeit im Aussendienst bekomme.

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