Unterhaltsberechnung bei Krankengeld

29. April 2016 Thema abonnieren
 Von 
guest-12301.05.2016 19:16:49
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 8x hilfreich)
Unterhaltsberechnung bei Krankengeld

Hallo,

das Jugendamt hat mit Volljährigkeit eines Kindes eine Unterhaltsberechnung erstellt und diese als Empfehlung an den unterhaltspflichtigen Vater versandt. Grundlage für die Unterhaltsberechnung ist unter anderem Krankengeld, das aktuell von der Mutter bezogen wird.
Muss der Vater das hinnehmen, oder ist hier fiktiv das eigentliche Einkommen zur Berechnung heranzuziehen, da der Vater ja nichts für die Krankheit der Mutter kann? Ist das von der Dauer abhängig, wie lange die Mutter schon Krankengeld bezieht?
Welche Möglichkeiten hat der Vater, in regelmäßigen Abständen zu überprüfen, ob die Mutter inzwischen wieder voll verdient? Gibt es hierfür Fristen?

Vielen Dank, andikad

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Guten Abend!

Es ist das Einkommen zur Unterhaltsberechnung heran zu ziehen, das aktuell verfügbar ist, wenn eine Verringerung des Einkommens nicht mutwillig herbei geführt wurde. Das ist bei einer Krankheit nicht der Fall.

Natürlich kann der KV nichts für die Krankheit der KM, aber kann die KM etwas für ihre Krankheit. Sie wäre vermutlich auch lieber gesund.

Der KV hat keine Möglichkeit das Einkommen der KM zu überprüfen, diese Möglichkeit hätte lediglich das volljährige Kind. Der KV hat gegen die KM keinen Auskunftsanspruch.

LG nero

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12301.05.2016 19:16:49
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 8x hilfreich)

Hallo nero,

danke für Deine Auskunft. Die Tatsache, dass die Mutter nur Krenkengeld bezieht führt ja dazu, dass der Vater mehr Unterhalt zahlt, als wenn die Mutter arbeitsfähig wäre. Der Vater muss diesen höheren Unterhalt also hinnehmen, auch wenn die Mutter des volljährigen Kindes vielleicht in vier Wochen wieder arbeiten geht und diesen Betrag dann jahrelang weiter bezahlen? Das kann doch so nicht wahr sein?
Das Kind wird ja kaum ein Interesse haben, auf Veränderungen am Einkommen der Mutter zu reagieren.

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Hallo andikad,

Zitat:
Das Kind wird ja kaum ein Interesse haben, auf Veränderungen am Einkommen der Mutter zu reagieren.


Im Bezug darauf das Kind mal auf § 1618a BGB hinweisen.

Wenn absehbar ist, dass das Krankengeld endet und die KM wieder ihre üblichen Bezüge "einfährt", sollte das Kind das überprüfen. Allein schon deshalb, um den KV nicht vor dem Hintergrund des genannten § zu schädigen.

LG nero

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

Zitat (von nero070):
Der KV hat gegen die KM keinen Auskunftsanspruch.


Das stimmt in dieser absoluten Formulierung nicht.

Obwohl jeder Elternteil das Einkommen des anderen Elternteil kennen muss, um die zu zahlende Unterhaltsquote berechnen zu können, ist im BGB kein Auskunftsanspruch vorgesehen. Insoweit hat "nero" schon Recht. Das ist m.E. eine klare Gesetzeslücke!

Vor einigen Jahren gab es Urteile, nach denen etwa der Kindesvater gegenüber der Kindesmutter einen Anspruch auf Einkommensauskunft hat und zwar auf Basis des § 242 BGB (Treu und Glaube). Leider ist dies später durch höchstrichterliche Entscheidungen relativiert worden. Der Anspruch wird nur in eng begrenzten Ausnahmesituationen zugestanden. Mit anderen Worten, es ist zwar schwierig aber ganz ausgeschlossen ist das also nicht!

In diesem Fall ist das halt ziemlich blöde.

Zitat (von nero070):
... kann die KM etwas für ihre Krankheit. Sie wäre vermutlich auch lieber gesund.


Nu, das ist zunächst mal eine reine Vermutung. Ich kenne da ganz andere Fälle, wo die KM sehr gern "krank" ist ...

Wie immer die Sache hier auch liegen mag: wenn die KM demnächst wieder kerngesund sein sollte, dann ist das ja nicht gerade gerecht, wenn der KV trotzdem noch den Unterhalt allein stemmen soll!

So wie das aussieht, soll der Unterhalt doch beim Jugendamt tituliert werden. Da würde ich vorschlagen, dass man in der Urkunde festhält, dass die Unterhaltshöhe auf der krankheitsbedingten Einkommensituation der KM beruht und dass eine Neuberechnung notwendig wird, sobald die Dame wieder ihre Arbeit aufnimmt. Erfahrungsgemäß wird das Jugendamt sich dagegen erst mal sträuben ... aber da muss man einfach hartnäckig bleiben und darauf hinweisen, dass anderfalls die Sache eben nicht einvernehmlich geregelt werden kann sondern vor Gericht landet.

Anzumerken ist, dass der KV gegen das gemeinsame Kind einen Auskunftsanspruch hat. Sobald die Einkommensverhältnisse (in diesem Fall die der Mutter) sich gravierend ändern, kann der KV verlangen, dass das Kind seinen Unterhaltsanspruch neu belegt. Und dazu gehört die Unterhaltsauskunft der Mutter. Und darauf hat das Kind einen Anspruch. Wenn diese Auskunft nicht erbracht wird, kann der KV geltend machen, dass der Unterhaltsantrag des Kindes nicht schlüssig vorgetragen wurde.

Insgesamt ist dies alles eine äußerst unbefriedigende Situation. Ein Relikt aus den Zeiten, wo das Familenbild eben aus dem dem 19. Jahrhundert stammt ... mit Rollenverteilungen, die heute nicht mehr gegeben sind.

Ich würde dem Fragesteller raten, sich nicht einfach mit der Situation abzufinden, dass die KM sich trickreich ihrer Zahlungsverpflichtung entzieht. Man sollte genaues Augenmerk darauf haben, ob und wann die KM wieder Geld verdient und dann eine neue Quotierung verlangen.

Grüße
Marcus



-- Editiert von Marcus2009 am 30.04.2016 14:26

3x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12301.05.2016 19:16:49
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 8x hilfreich)

Hallo Marco,

danke für den ausführlichen Beitrag. Klar kann jeder krank sein und die meisten wären auch lieber gesund. Es ist aber schlecht, dass eine Gesetzeslücke auf diese Weise ausgenutzt werden kann. Es kann doch nicht sein, dass eine Mutter sich gezielt 6 Wochen vor einer Unterhaltsberechnung krank schreiben lässt und die daraus ermittelte Unterhaltsverteilung dann eventuell für Jahre gilt.

Viele Grüße, Andreas

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Rechtschreibung
Status:
Lehrling
(1107 Beiträge, 1207x hilfreich)

Zitat:
Muss der Vater das hinnehmen, oder ist hier fiktiv das eigentliche Einkommen zur Berechnung heranzuziehen, da der Vater ja nichts für die Krankheit der Mutter kann?
Die hier zum Ausdruck kommende Vorstellung ist einfach nur absurd. Der Vater kann nichts für die Erkrankung, und jetzt? Hat die Mutter sich das ausgesucht? Die Mutter könnte den Job auch ganz an den Nagel hängen, noch 10 weitere Kinder gebären oder auch einfach nur sterben. Wie sich das wohl jeweils auf den vom Vater zu zahlenden Unterhaltsbetrag auswirkt?
Der Vater hat keinen Grund zu meckern. Es ist immer noch sein Kind, für das er da zahlt. Er zahlt auch immer noch nicht mehr als es für sein Einkommen in der DDT vorgesehen ist. Mit der Mutter hat das nichts zu tun. Der Vater könnte umgekehrt auch durchaus froh sein, dass die Mutter überhaupt einen Beitrag zum Unterhalt leistet. Dem klassischen Bild nach tun Mütter das nämlich oftmals nicht und ganz sicher gäbe es auch in diesem Fall hier noch die eine oder andere Schraube, die die Mutter nach unten drehen könnte. Man könnte sich aber auch mal fragen, ob es wohl billig wäre, wenn gerade eine erkrankte (und damit einkommensgeminderte) Mutter überproportionalen Beitrag zum Unterhalt leisten müsste. Ganz sicher nämlich nicht. Oder ich stelle mal die Frage in den Raum, wovon die Mutter diesen Unterhalt dann effektiv leisten sollte bzw. wovon das Kind dann tatsächlich leben sollte.

Zitat:
Das Kind wird ja kaum ein Interesse haben, auf Veränderungen am Einkommen der Mutter zu reagieren.
Doch, das hat es.

Und es steht dem vater natürlich frei, sein Kindlein regelmäßig freundlich um Auskunft über seine wirtschaftliche Situation und selbige der Mutter zu bitten.

Zitat:
Es kann doch nicht sein, dass eine Mutter sich gezielt 6 Wochen vor einer Unterhaltsberechnung krank schreiben lässt und die daraus ermittelte Unterhaltsverteilung dann eventuell für Jahre gilt.
Die hier zum Ausdurck kommende Vorstellung ist einfach nur falsch. Aber Wut auf das Gesetz resulitert ja gerne aus Unkenntnis.
Zum einen ist die Behauptung, die Mutter hätte sich "gezielt" krankschreiben lassen nichts weiter als eine freche Unterstellung mit beschimpfenden Charakter. Wenn Sie Beweise für die Nichterkrankung haben, dann können Sie diese Beweise natürlich dem Arbeitgeber der Mutter, der Krankenkasse, dem Familienrichter und sämtlichen hinzuzuziehenden medizinischen Sachverständigen vorlegen, damit diese sich Ihrem kompetenten Urteil anschließen können. Bis dahin aber ist davon auszugehen, dass die Mutter tatsächlich krank ist und das nicht nur "gezielt" attestieren lässt. Man könnte aber ohnehin schon das "Motiv" für eine "gezielte" Krankschreibung bezweifeln. Immerhin würde die Mutter weitaus mehr Einkommen einbußen als sie Unterhalt ersparen würde.
Zum anderen werden unterhaltsrechtliche Leistungsfähigkeiten keineswegs nach dem Durchschnittseinkommen der letzten sechs Wochen vor dem Beschluss berechnet. Ist der Vater doch selber Schuld, wenn er sich da gegensätzliches aufschwatzen lässt und lieber stinksauer wird statt einen Anwalt um Rat zu fragen.

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38345 Beiträge, 13980x hilfreich)

Es können natürlich auch die letzten 6 Wochen für die Zukunft entscheidend sein. Wenn nämlich absehbar ist, dass die Mutter sehr lange krank sein wird. Ansonsten gilt der Klassiker: die letzten 12 Monate sind mit allen Gehaltsschwankungen einschliesslich Weihnachts- und Urlaubsgeld heranzuziehen und dann rechnen.

wirdwerden

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