Unterhaltsansprüche verfolgen ohne Beistandschaft

15. Januar 2014 Thema abonnieren
 Von 
go381544-90
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)
Unterhaltsansprüche verfolgen ohne Beistandschaft

Guten Morgen,

Ich habe eine kurze Frage.

Person A beantragt UVG für Tochter A und Unterschreibt aber keine Beistandschaft.

Person B bekommt Post vom Jugendamt die Person B auffodern Unterhalt zu zahlen ansonsten Person B vor gericht ziehen wollen.

Jugentamt teilt mit:
EineBeistandschaft für Ihre Tochter besteht nicht.
Aus diesem Grunde hatte ich Ihnen mit Schreiben vom XXX mitgeteilt, dass ich die übergegananenen Unterhaltsansprüche jetzt selbst verfolge (und nicht die Beistandschaft).


Darf das Jugendamt ohne Beistandschaft Unterhaltsanspruche an Person überhaupt stellen bzw selbst Verfolgen?







-- Editiert go381544-90 am 15.01.2014 11:07

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38385 Beiträge, 13987x hilfreich)

Hier ist zwischen öffentlichem Recht und Familienrecht zu unterscheiden. Familienrechtlich wird das JA nicht tätig werden.

Öffentlich-rechtlich schon. Denn da ist Geld bezahlt worden, welches von jemand anderem zu zahlen wäre. Also, im Rahmen der Unterhaltszahlung aus der Unterhaltsvorschusskasse wird versucht werden, die Steuergelder wieder einzutreiben.

wirdwerden

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
go381544-90
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke für Auskunft. Ich kannte es bis dato nur das das JA ohne Beistandschaft nicht tätig werden dürfen. Wieder was gelernt :-)


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