Unterhaltsanspruch der Mutter eines nichtehelichen Kindes

28. Oktober 2017 Thema abonnieren
 Von 
Alaniel
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhaltsanspruch der Mutter eines nichtehelichen Kindes

Hallo,

folgendes.. Mein Partner(30) und ich(24) sind nun fast 2 Jahre ein Paar, wohnen zusammen und planen unsere gemeinsame
Zukunft. Da ihm vor unserer Beziehung ein Missgeschick passiert ist (er hat seine damals schon Ex-Freundin geschwängert, da sie ihm gesagt hatte sie kann nach wie vor nicht schwanger werden durch irgendeinen Gendefekt, den sie schon immer hatte). So ganz plötzlich war sie dann schwanger, wie durch ein Wunder. Wie dem auch sei, er bezahlt nun brav einen ziemlich hohen Unterhalt von 350 € im Monat. Was ja auch völlig in Ordnung ist. Da ich noch studiere und ein geringes Einkommen habe, zieht er uns finanziell derzeit beide. Nun kam ein Bescheid sie möchte noch mehr Geld und zwar für sich. Da er seine Einkommensnachweise zuschicken musste, ergab die Berechnung, dass er nun zusätzlich zum Kindesunterhalt 481 € monatlich bezahlen muss. Das sind nun 831 € monatlich. Er möchte nun nicht mehr zum Anwalt gehen, da wir jetzt extrem knapp bei Kasse sind und sein werden. Womit er Recht hat. So komme ich zu meiner Frage. Das gibt es doch nicht das sie so unheimlich viel Geld von ihm bekommen darf! Ich meine, wir wollen uns eine Zukunft aufbauen, heiraten ebenfalls Kinder bekommen. Wie sollen wir uns etwas ansparen, wenn wir jetzt jeden Monat schauen müssen, wo unser Geld hingeht. Ich habe bereits 2 Jobs. Kann man diesen Unterhalt anfechten bzw. wieso steht er ihr überhaupt zu ? Sie ist putzmunter und gesund und könnte arbeiten gehen, ich habe sie letztens sogar beim shoppen in der Stadt gesehen (ohne Kind). Klar das für sie nun shoppen einfach ist und für uns erstmal Geschichte.
Ich sehe unsere Zukunft nun sehr kritisch was das "etwas aufbauen" betrifft. HILFE!

Danke im Voraus!

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo Alaniel,

Ja sie kann evtl. bis das Kind 3 Jahre alt ist, auch für sich Betreuungsunterhalt fodern.

Die Höhe hängt jedoch vom Einkommen deines Freundes ab.

Wie hoch ist dies Netto monatlich?

edy



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#2
 Von 
Alaniel
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Aber wieso? Sie waren nicht verheiratet und haben nicht zusammen gewohnt. Sein Nettogehalt monatlich sind 2000€.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

Zitat (von Alaniel):
Aber wieso?


weil es im deutschen Gesetz so geregelt ist.



lies auch mal hier:

http://www.finanztip.de/unterhalt-alleinerziehend/

edy

-- Editiert von edy am 28.10.2017 15:03

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#4
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Zitat (von Alaniel):
Wie sollen wir uns etwas ansparen, wenn wir jetzt jeden Monat schauen müssen, wo unser Geld hingeht.


Das ist für Sie nun mal ab jetzt Realität, wenn Sie einen Mann mit Verpflichtungen nehmen. Sie werden, abgesehen von der aktuellen Situation mit dem (vermuteten) Betreuungsunterhalt finanziell IMMER an letzter Stelle stehen, das Kind/die Kinder werden Ihnen immer vorgehen. Sowas muss man wirklich in alle Planungen mit einbeziehen.

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38480 Beiträge, 14011x hilfreich)

Noch in Ergänzung: Es spielt in den ersten Jahren des Kleinkindes keine Rolle, ob die Eltern verheiratet sind/waren. Das eine Elternteil betreut das Kind, bzw. hat das Recht dazu, das andere zahlt so, wie es kann unter Berücksichtigung des eigenen Verdienstes. Ehe das betreuende Elternteil vom Staat, also von uns allen finanziert wird, ist zu prüfen, ob nicht jemand anderes das Betreuungselternteil finanzieren muss. Die junge Mutter wird z.B. vom Job-Center also angehalten, dafür zu sorgen, dass der Vater seinen Verpflichtungen nachkommt.

Ob der genannte Betrag richtig berechnet ist, das können wir hier nicht abschätzen. Aber, nach Bereinigung des Netto-Einkommens werden ihm 1200 übrig bleiben. Also so in etwa 1200 plus eben die zusätzlich zu berücksichtigenden Beträge. Wenn das Kind 3 ist, dann wird geguckt, ob es die Möglichkeit einer Teilzeit/Ganzzeittätigkeit gibt. Der Betrag für die Mutter wird also reduziert, möglicherweise auch ganz wegfallen.

wirdwerden

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