Unterhalts Gerichtskosten

15. August 2015 Thema abonnieren
 Von 
Kuchen123
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhalts Gerichtskosten

Guten Tag,

mit 18 Jahren musste ich meinen Vater auf Unterhalt verklagen und hatte damals prozesskostenhilfe bekommen. Das Verfahren habe ich damals gewonnen mit einem vergleich. Heute 6 Jahre später sollte ich einen neuen Antrag ausfüllen. Ich habe beim Amtsgericht angerufen und mich nach den zu bezahlenden kosten informiert laut einer Mitarbeiterin 136€ und sie sagte mir das ich mit 1600€ Netto sowieso nicht den Antrag ausfüllen brauch sondern es gleich überweisen. Heute habe ich dann die Post erhalten mit der Rechnung von ca 1300€. diese soll ich innerhalb 2 Wochen bezahlen, kann ich aber finanziell garnicht. wieso muss ich so viel bezahlen wenn es doch mein gutes Recht war, damals zu klagen? ich weiss gerade nicht weiter. bitte um Hilfe

-- Editiert von Moderator am 15.08.2015 17:27

-- Thema wurde verschoben am 15.08.2015 17:27

Was denn, so teuer?

Was denn, so teuer?

Ein erfahrener Anwalt im Anwaltsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Anwaltsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38391 Beiträge, 13990x hilfreich)

Wenn Du das Verfahren seinerzeit gewonnen hättest, dann hätte es ein Urteil und keinen Vergleich gegeben. Aus dem Vergleich seinerzeit müsste hervorgehen, wie die Kosten gequotelt worden sind. Und aus der Quotelung ergibt sich dann auch Dein Anteil an den Kosten. Ich vermute mal, Du hast Prozesskostenhilfe bekommen, richtig? Das ist eigentlich nur eine Art Darlehen, welches zurückzuzahlen ist, wenn man denn kann. Was mich stutzig macht, das ist die Zeit. Ansprüche der Staatskasse verjähren normalerweise nach vier Jahren. Wann wurde der Vergleich also geschlossen? Oder macht der Vater seine Kosten geltend?

Also, erst einmal genau lesen. Und dann sieht man weiter.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Kuchen123
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

der vergleich wurde vor 6 jahren geschlossen ich war da 18. die frau vom Amtsgericht sagte mir das die kosten nicht verjähren ?! nein es kommt vom Gericht: verfahren in allgemeinen 169,50€ beendigung des verfahrens durch rücknahme der beschwerde 65€ Entschädigung für Rechtsanwälte 1037,80€ so steht es dort

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38391 Beiträge, 13990x hilfreich)

Das hilft uns nicht weiter. Auch wenn der seinerzeitige Antragsgegner vollstreckt (und das verjährt eben nicht nach 4 Jahren), dann läuft das über das Amtsgericht. Also, die Kosten des Vaters, die im seinerzeitigen Vergleich festgelegt worden sind, die können jetzt noch vollstreckt werden. Und da musst Du mal in die alten Unterlagen schauen. Sorry, ich bin keine Wahrsagerin. Ich weiss nicht, was damals gelaufen ist. Ich weiss aber, dass Du das Verfahren nicht gewonnen hast. Weil es verglichen wurde.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Kuchen123
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

das stimmt. das Amtsgericht hatte ihn gezwungen zu zahlen. dieses Urteil habe ich gewonnen. danach ist er vor das OLG gegangen und der Richter hat dann einen Vergleich angeboten, welchen meine Anwältin angenommen hatte. und jetzt hab ich den Salat? das ist ungerecht nur weil ich damals auf mein Recht bestanden habe, hab ich jetzt nach 6 Jahren die kosten, weil die prozesskostenhilfe ausgelaufen ist.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38391 Beiträge, 13990x hilfreich)

Nochmals, nein, Du hast es immer noch nicht kapiert. Prozesskostenhilfe ist keine Schenkung des Steuerzahlers an Dich, sondern schlicht und ergreifend ein Darlehen für die eigenen Kosten. Wenn man ein Verfahren verliert, dann muss man trotz PKH und Bedürftigkeit die Gegenseite zahlen. Ein Freibrief ist bewilligte PKH also nicht. Weder für die eigenen Kosten noch für die der Gegenseite. Das Prozessrisiko ist also immer da.

So, und jetzt gehst Du mal an den alten Ordner. Dann sieht man weiter.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

siehe auch hier:

Kostenfalle Vergleich: Kostentragung trotz ratenloser PKH: Hat ein Beklagter PKH ohne Ratenzahlung erhalten, und einigt er sich im Vergleich auf eine Kostenaufhebung, hat er damit die Hälfte der Gerichtskosten übernommen. Sofern der Kläger einen darüber hinausgehenden Anteil gezahlt hat, kann dieser die Festsetzung der über die Kostenquote hinausgehenden Belastungen verlangen (OLG Nürnberg NJW 00, 370 ). Um diese nachteilige Folge zu vermeiden, sollte ein Anwalt statt der Kostenregelung im Vergleich eine Kostenentscheidung nach § 91a ZPO herbeiführen (OLG München FamRZ 02, 257 ). Denn anders als bei einer Kostenaufhebung im Urteil, bei dem ein Rückerstattungsanspruch gegen die Staatskasse analog § 2 Abs. 4 GKG a.F. besteht (BVerfG FamRZ 00, 474 ), gelten diese Grundsätze bei der Kostenaufhebung im Vergleich nicht (BVerfG NJW 00, 3271 ).

lg
edy

Signatur:

Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38391 Beiträge, 13990x hilfreich)

Mir kommt gerade nochwas ganz anderes. Vielleicht geht es bei den 1087 € gar nicht um zu zahlende Gebühren, sondern um den Gegenstandswert? Denn 65 € und 169 €, das ist ja was anderes als 1087 €. Also Kuchen muss mal den alten Ordner öffnen. Und dann sieht man weiter.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Kuchen123
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

ok ich schaue mal nach. was genau braucht ihr denn von mir? das urteil?

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38391 Beiträge, 13990x hilfreich)

Es gibt doch kein Urteil, nur einen Vergleich, oder? Und nochmal schauen, ob die 1000 € nicht nur der Gegenstandswert (Streitwert) sind. Das muss eh nicht bezahlt werden, sondern ist die Berechnungsgrundlage. Dafür sprechen die anderen Zahlen.

wirdwerden

-- Editiert von wirdwerden am 15.08.2015 19:15

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Kuchen123
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

in der Rechnung steht das aber genauso drinne wie ich es beschrieben habe. da sind die 1000€ für die Entschädigung der RA warum auch immer. ich gucke gleich in den unterlagen was ich von damals alles habe.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

da sind die 1000€ für die Entschädigung der RA Ja eben - das schrieben Sie ja oben schon. Insofern ist es ganz offenbar nicht der Streitwert.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38391 Beiträge, 13990x hilfreich)

@ muemmel: da bin ich mir bei der Frau, die das System nicht versteht nicht so furchtbar sicher. Zumal - schau Dir doch mal die anderen Zahlen an.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Kuchen123
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

1. bin ich keine Frau 2. Verstehe ich das system sehr wohl. finde es nur ungerecht dass ich wegen unterhalt welcher mir zustand auch noch jetzt so viel bezahlen darf und das nach 6 Jahren. ich schei sse wirklich kein geld. sry für diesen ausdruck. wenn ich mir von dir wirwerden nur vorhaltungen anhören muss, kann ichs auch lassen hier zu fragen. ich wette es gibt auch gebiete wo du keine Ahnung von hast, und dann hoffst du auch das dir jemand hilft und dich nicht runterputzt

-- Editiert von Kuchen123 am 15.08.2015 20:25

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38391 Beiträge, 13990x hilfreich)

Ich habe trotz mehrfacher Anfragen nicht eine brauchbare Antwort bekommen. Nicht eine! Und ohne Aufklärung kann man nun mal nicht helfen.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
HighSensitive62
Status:
Beginner
(140 Beiträge, 137x hilfreich)

@Kuchen
Manchmal besteht Hilfe auch darin, von falschen Vorstellungen getrennt zu werden. Z.B. davon, dass ein Vergleich dasselbe ist wie ein gewonnener Prozess.
Gib @wirdwerden doch mal die erbetenen Antworten. Ich bin sicher, dass Dir dann weitergeholfen wird/werden kann. ... Trotz Deiner Mopelei ;)

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.066 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen