Unterhaltpfändung gegeneinander, wie geht das?

21. Februar 2018 Thema abonnieren
 Von 
guest-12331.07.2019 19:33:42
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 14x hilfreich)
Unterhaltpfändung gegeneinander, wie geht das?

Ich habe mal folgende Frage -
bei jedem Eltern Teil leben 2 Kinder, die Exfrau hat einer gegenseitigen Aufhebung der Unterhaltansprüche widersprochen.
Jedes Elternteil ist dem anderen den Unterhalt für 2 Kinder schuldig.
Es existieren jeweils rechtsgültige Beschlüsse.

Eine friedliche Lösung wurde von der Gegenseite ausdrücklich abgelehnt.
Die Gegenseite hat jetzt bei mit Gehaltspfändung beantragt, der Anwalt will ja noch möglichst viel Kasse machen.

Er wird hier auch in dem einen oder anderen Artikel erwähnt - https://autonome-antifa.org/?breve5860

Der Anspruch auf Unterhalt gegenüber den bei mir lebenden Kindern wurde dabei ignoriert. Sollte ich jetzt auch einen Antrag auf Pfändung stellen?
Wir sind härtefallgeschieden, weil die Mutter ihr Taschengeld mit Beschäftigung in der SM-Scene aufgebessert hat. Müsste ich dann eine Taschenpfändung beantragen? Der Anwalt der Ex ist ihr "Vormund"... müsste ich dann eine Kassenpfändung beantragen?

Ich weiß, klingt wie ein schlechter Film, ist auch schon die 5te Fortsetzung....

-- Editiert von w.weinbrecht am 21.02.2018 16:28

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

Du gehst mit deinen Titel/Jugendamtsurkunde zu einem zuständigen Gerichtsvollzieher.

ob die Pfändung "fruchtbar" ist, wirst du sehen.

edy

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12331.07.2019 19:33:42
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 14x hilfreich)

Zitat:
ob die Pfändung "fruchtbar" ist, wirst du sehen.


der Anwalt hat schon in der Verhandlung angekündigt, bevor ich nur einen Cent sehe, wird sie Privatinsolvenz anmelden.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

pfänden kann man nur dort, wo auch was zu holen ist.

Wenn auf dem Konto mehr als die Pfändungsfreigrenze ( für alle Personen) ist, kannst du pfänden lassen.

Der gegnerische Anwalt wird davon erst nach der Pfändung erfahren.

edy

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#4
 Von 
guest-12331.07.2019 19:33:42
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 14x hilfreich)

danke für die Hilfe - das bedeutet ich muss also bei 3 Arbeitsplätzen pfänden lassen? Was das an Gebühren kosten wird.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von w.weinbrecht):
das bedeutet ich muss also bei 3 Arbeitsplätzen pfänden lassen?


Fragen lassen sich nur beantworten, wenn auch Grundinformationen vorhanden sind. Wenn die Ex allerdings drei Arbeitsstellen hat, deutet das nicht gerade darauf hin, dass eine Pfändung des Arbeitseinkommens sinnvoll ist.

Die privatinsolvenz berifft nicht den laufenden Unterhalt, wurde Dir aber schon im anderen Beitrag geschrieben.

Zitat (von w.weinbrecht):
bei jedem Eltern Teil leben 2 Kinder, die Exfrau hat einer gegenseitigen Aufhebung der Unterhaltansprüche widersprochen.
Natürlich, weil ein solches Ansinnen völlig sinnfrei ist, zumal es keine gegenseitigen U-Ansprüche gibt.

Zitat (von w.weinbrecht):
Jedes Elternteil ist dem anderen den Unterhalt für 2 Kinder schuldig.
Nein. jedes Elternteil schuldet dem Kind, welches nicht bei ihm lebt, den Unterhalt, nicht dem anderen Elternteil. Das jeweils andere Elternteil verwaltet nur bis zur Volljährigkeit.

Vater schuldet Kindern 1 und 2, welche bei der Mutter leben
Mutter schuldet Kindern 3 und 4 welche beim Vater leben.

Zitat (von w.weinbrecht):
Der Anwalt der Ex ist ihr "Vormund"... müsste ich dann eine Kassenpfändung beantragen?

Der Satz ergibt für Außenstehende keinen Sinn.

Zitat (von edy):
Wenn auf dem Konto mehr als die Pfändungsfreigrenze ( für alle Personen) ist, kannst du pfänden lassen.
.
Damit ist allerdings nicht die Pfändungsfreigrenze aus Arbeitseinkommen gemeint, zu der man die Tabellen im Internet findet.

Berry

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12331.07.2019 19:33:42
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 14x hilfreich)

Zitat:
Der Satz ergibt für Außenstehende keinen Sinn.


sorry, ich bin da echt mies drauf - der Anwalt der Ex ist auch ihr "Zuhälter" und vermietet sie als "SM-Sklavin". Die Einnahmen dafür verwaltet er. Ihre Dienste sind in einschlägigen Webseiten gelistet und dem Gericht als auch dem Jugendamt bekannt.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12331.07.2019 19:33:42
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 14x hilfreich)

Die Situation hat sich wie folgt geklärt - da die Ex bereits ihre Weigerung zur Unterhaltsleistung mitgeteilt hat, hat das Jugendamt, die Unterhaltvorschusskasse den Titel übernommen und leistet jetzt 100% Mindestunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle. Die Mutter wird sich also in Zukunft mit der Behörde bezüglich der Vorstellung von Unterhaltsleistung auseinander setzen müssen. Mir blieb dadurch der weitere Gang zum Anwalt und die damit verbundenen Kosten erspart.

Ich hoffe mit dieser Auskunft Rat-Suchenden geholfen zu haben.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von VermisseMeineKids):
da die Ex bereits ihre Weigerung zur Unterhaltsleistung mitgeteilt hat, hat das Jugendamt, die Unterhaltvorschusskasse den Titel übernommen und leistet jetzt 100% Mindestunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle.


Das der Mindestunterhalt von der Vorschusskasse gezahlt wir, glaube ich jetzt nicht.

Lt. dem BMFSFJ beläuft sich der Unterhaltsvorschusses seit dem 1. Januar 2018 monatlich auf:

für Kinder von 0 bis 5 Jahren 154 Euro,
für Kinder von 6 bis 11 Jahren 205 Euro,
für Kinder von 12 bis 17 Jahren 273 Euro.

https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/familienleistungen/unterhaltsvorschuss/unterhaltsvorschuss/73558?view=DEFAULT

Berry

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