Unterhalt wenn der neue partner verheiratet ist

7. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
lambert12
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhalt wenn der neue partner verheiratet ist

Hallo zusammen,

ich bezahle seit einigen Jahren Unterhalt für mein Kind. Meine Ex hatte jetzt geheiratet. Ändert sich etwas bei der Unterhaltsberechnung? Wenn ich jetzt meine neue Partnerin heirate und wir haben ein gemeinsames Kind. Wird dies auf meine Unterhaltszahlung auch angerechnet? Besten Dank

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Dori*
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 87x hilfreich)

Neue Ehepartner beeinflussen den Kindesunterhalt nicht ,erst recht nicht wenn es die Mutter ist die heiratet ,da ihr neuer Partner nix am Hut hat mit dem Kind !!Nur weitere leibliche Kinder werden mit berücksichtigt .Das heißt alle Kinder haben die gleichen Rechte und den gleichen Anspruch auf Unterhalt dem Alter entsprechend .

LG

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#2
 Von 
lambert12
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Besten Dank,

also wenn ich jetzt nmit meiner jetzigen Partnerin ein Kind hätte müsste ich weniger zahlen

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#3
 Von 
guest123-1682
Status:
Student
(2180 Beiträge, 157x hilfreich)

Hallo Lambert,

sofern du den Mindest-Satz KU nicht unterschreitest, könnten sich deine Zahlungen reduzieren.

Grüßle

-----------------
" Jeder Mensch gilt in dieser Welt nur so viel, als wozu er sich selbst macht."

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#4
 Von 
europe
Status:
Beginner
(98 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo Lambert,

mal ganz ehrlich, ok?
Du hast da ein Kind, das auf den Unterhalt von Dir auch angewiesen ist.
Wenn es Dir finanziell gar nicht möglich ist, den vollen Unterhalt auch weiterhin an Dein zu zahlen, warum willst du dann ein weiteres in die Welt setzen?

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#5
 Von 
lambert12
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

es hat nichts mit ein Kind in die Welt zu setzen zu tun. Es geht ganz einfach um diese besch... Reglungen die der Staat veranlaßt.

Zitat:
"Die Verwendung des Unterhalts ist völlig frei. Die Mutter darf das Geld auch abheben und am nächsten Kiosk vertrinken, während das Kind wegen fehlender Beiträge vom Kindergarten verwiesen wird. Das deutsche Unterhaltsrecht gibt ihr die volle Freiheit dafür."

Man(n) sollte sich schon einmal ein paar Gesetze durchlesen!

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#6
 Von 
europe
Status:
Beginner
(98 Beiträge, 5x hilfreich)

Wenn Du der Meinung bist, es geht dem Kind bei der Mutter so schlecht, hast Du mal darüber nachgedacht, es zu Dir zu nehmen?

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