Unterhalt wenn Ex mit freund zusammen zieht??

5. Januar 2004 Thema abonnieren
 Von 
Glückskeks
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhalt wenn Ex mit freund zusammen zieht??

Hallo frohes Neues Jahr an Alle
Neues Problem:Die Ex meines Lebensgef. hat seit 10 Jahren ein Verhältniss mit dem "Freund"meines Lebensgef.(was ihn nicht störte da Beide ihre Wege gingen.Wir kamen nicht um den Unterhalt herum da dieses Verhältniss abgestritten wurde(guter Freund der Familie und so).So zahlte mein Lebensgef.freiwillig 150 Euro um Streit aus dem Weg zugehen(da ja sein liebes Töchterchen noch dort wohnte).Nun wurde der Ex die Wohnung gekündigt und sie ist zu ihrem Freund gezogen.Mein Lebensgef.hat heute die Zahlung eingestellt.Nun denke ich das sie per Anwalt wieder klagen wird.Was wenn sie nur als Untermieter oder vielleicht gar nicht dort gemeldet ist???.Übrigens kann sie aus gesundheitlichen Gründen nicht voll arbeiten und hat demensprechend wohl einen Anspruch!!Eine gefestigte Beziehung fällt wohl auch aus,da sie erst seit November/Dezember zu ihm gezogen ist???? Wäre über Infos dankbar.
Gruß Maike

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"MM"

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Richtig!
Sofern eine "gefestigte Beziehung" nicht nachgewiesen werden kann und sie auch keiner gesteigerten Erwerbsobliegenheit unterliegt, ist sie unterhaltsberechtigt.
Allerdings hat sie ja jetzt evtl. eine Mietersparniss.... wenn der Unterhalt nicht tituliert ist, sondern freiwillig gezahlt wird, würde ich die Zahlung trotzdem einstellen. Mal sehen, was passiert !

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#2
 Von 
Glückskeks
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke Teufelin für die info.Unterhalt wurde eingestellt und promt kam ein Anruf von der EX.Sie wird wohl einen Anwalt einschalten.Als mein Lenensgef.sagte:"Du wohnst ja jetzt mit YX zusammen," sagte sie:"Ich wohne dort zur Untermiete,ich hab kein Verhältnis mit ihm.Ich glaube ich nehme meine letzten Kröten und beauftrage einen Dedektiv.Schon in der Ehe hat sie meinen Lebensgef.abgezockt(er hatte volles Vertrauen,was das Konto betraf)und mußte einen Kredit aufnehmen da er die Schulden gezahlt hat.Er hat nie Theater haben wollen da ja sein Töchterchen dort noch wohnte(die ihn jetzt ja auch verklagt).Sie hat sogar seine Unterschrift gefälscht.Ich habe wie bei seiner Tochter nichts dagegen zu zahlen, wenn es berechtigt ist,aber abzocken soll man ihn auch nicht.Er muß auch hart arbeiten für sein Geld(Fernfahrer )und wenn er am Wochenende fährt leide ich schließlich auch darunter.Danke erstmal
Gruß Maike

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#3
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Iss nur die Frage, ob dir ein Detektiv helfen kann, denn es muss eine eheähnliche Beziehung seit mindestens 2 Jahren nachgewiesen werden. Wieso klagt die Tochter auch? Zahlt er hier auch nicht? Ist sie noch unterhaltsberechtigt? Falls ja: Kindesunterhalt muss in jedem Falle gezahlt werden! Ehebedingte Schulden müssen geteilt werden, ansonsten kann er sie bei den Unterhaltszahlungen anrechnen lassen ( sofern berechtigt )
Wenn die Mutter aus gesundheitlichen Gründen nicht voll arbeiten gehen kann und ihr keine eheähnliche Beziehung nachgewiesen werden kann ( oder ihr neuer Freund nicht genügend Einkommen hat, um sie mit zu unterhalten ), wird man immer wieder auf deinen LG zurückkommen. Kein Sozialamt wird zahlen, da er dann unterhaltspflichtig ist ! Leider !
Gruß
Anna

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#4
 Von 
Glückskeks
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Anna
Ex hat tatsächlich angerufen und stolz verkündet sie habe kein Verhältnis und wohnt nur zur Untermiete(Pech für uns).Das Verhältnis besteht tatsächlich schon ein paar Jahre,es gibt auch Zeugen,die sich jetzt zur Verfügung stellen wollen(ob das hilft!!).Tochter ist mit 16 aus der Schule hat soziales Jahr gemacht,mein LG zahlte bis April 03, 300Euro da Tochter noch zu Hause wohnte.
Kindergeld bezog Mutter +nochmals 300 Euro für Ex alles freiwillig,(OK)Im Aril 03 wollte sie(jetzt 18 im Februar 19) ausziehen weil sie es bei der Mutter nicht mehr aushält(eigene Aussage)passte gerade das wir zusammengezogen sind und seine alte Wohnung frei war.Sie ist unter folgenden Voraussetzung dort eingezogen
°Vater zahlt Miete in Höhe von 226Euro
°Mutter erhält 150Euro,gibt ihr davon 50Euro
°KG erhält Kind
°Bemühungen um Lehrstelle(bis heute keineLehrstelle(ca.20 Bewerbungen in 2 Jahren)
Für 2 Wochen hat sie mal bei einer Zeitfirma gearbeitet was ihr ca 200 Euro einbrachte.
Nun hat sie praktisch nur 150 Bares da die Mutter keine 50 Euro abgibt.
Mein LG konnte früher auch mehr finanzieren da er alleine war.Wir haben zwar 2 Gehälter haben uns aber eine Wohnung gekauft(unser Pech).Mein LG sah nicht mehr ein(Freund) und konnte auch nicht den U für Ex aufbringen und informierte sie nicht mehr zu zahlen.Aber sie hat ja keine Freund und wohnt nur zur Untermiete!Dann Anwaltsschreiben:Tochter steht 600 Euro zu(ist ja auch ok)aber ohne Bemühungen????.Jetzt tut sie so als wenn ihr Vater ihr die Wohnung aufgeschwatzt hat.Was solls ich werde sehen was dabei rauskommt.Wenn es richterlich festgelegt ist werde ich akzeptieren.
Gruß Maike

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