Guten Tag,
mein Mann hat 2 Kinder aus erster Ehe. Fast 18 und 16 J. Wir haben ein gemeisames Kind 4 J. Die 16 jährige wohnt bei uns, möchte aber mit 18 zu ihrem Freund ziehen.
Ich habe in der Vergangenheit immer in Vollzeit gearbeitet um die Versorgung aller Kinder zu gewährleisten. Mein Mann ist auf einer halben Stelle.
Nun möchte ich, wenn unser Sohn in die Schule kommt, die Betreuung übernehmen. Ich muss dann aufhören zu arbeiten, da für meinen Job keine Halbtagsstelle eingerichtet wird.
Mein Mann wird ganztags arbeiten. Doch das Geld reicht nicht um den erwachsenen Kindern je 300,- € zu zahlen. Beide Kinder werden dann noch zur Schule gehen. Wie fällt die Mangelberechnung aus? Was steht unserem gemeinsamen Sohn und mir zu? Ist das der Sozialhilfesatz oder mehr? Wird die Miete angerechnet, oder müssen wir umziehen?
Kann mir jemand dazu eine Internetseite empfehlen? Oder wo kann ich mich im Vorfeld erkundigen? Ich will ja nicht aufhören zu arbeiten ohne meine Familie abgesichert zu wissen.
Unterhalt volljähriger Kinder bei neuer Familie
9. Januar 2005
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Frage vom 9. Januar 2005 | 15:29
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhalt volljähriger Kinder bei neuer Familie
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#1
Antwort vom 9. Januar 2005 | 18:42
Von
Status: Master (4613 Beiträge, 248x hilfreich)
Was macht die 18 jährige aus erster Ehe denn beruflich?
#2
Antwort vom 9. Januar 2005 | 19:17
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Hallo,
die 18 jährige geht zur Zeit noch zur Schule und wird dann studieren.
Und jetzt?
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