Unterhalt und Pflegegeld

12. Juni 2009 Thema abonnieren
 Von 
Ruebe77
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhalt und Pflegegeld

Hallo ,
ich hätte eine Frage bezüglich des Unterhaltes für meine Minderjährige Tochter.
Und zwar ist es so , das mein EX mir ca. 5 Jahre lang zu wenig Unterhalt für die Tochter gezahlt hat.
Ich bin ihm jetzt durch einen Zufall auf die Schliche gekommen , und war beim Jugendamt , welches sich auch direkt darum gekümmert hat.
Er musste nun den Rückstand des Unterhaltes bezahlen , und ist darüber natürlich alles andere als erfreut.
Ich bekomme Pflegegeld für meine Tochter , und als er letzte Woche hier war um sie zu besuchen , verlangte er die Versicherungsnummer , der Krankenkasse meiner Tochter.
Er sagte er bräuchte die Nummer für seinen Anwalt , damit er das Pflegegeld gegenrechnen lassen kann.
Nun meine Frage , da ich glaube er meint er könne nun irgendwie verhindern den Unterhalt komplett zu zahlen , geht sowas?
Das Pflegegeld ist doch für meinen Mehraufwand gedacht oder sehe ich das falsch?
Meine Tochter lebt bei mir , wir haben das gemeinsame Sorgerecht , und alle 14 Tage ist sie am Wochenende bei ihm , wenn er nicht absagt , das kommt auch schon mal vor.
Aber Pflegegeld und Unterhalt lässt sich das zusammen verbinden?
Ich hoffe mir kann jemand helfen.
Gruß Ruebe

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ilsebilse
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 5x hilfreich)

Guten Morgen,

Pflegegeld bekommt man dann ausgezahlt, wenn eine Pflegestufe vorliegt und die Pflege selbst sicher gestellt wird, ihr also keinen Pflegedienst in Anspruch nehmt. Wenn du nun das Pflegegeld für eure Tochter bekommst, nehme ich an, dass du als Pflegeperson eingetragen bist, da du ja auch die Pflege übernimmst !?
Soweit ich informiert bin, wird Pflegegeld NICHT als Einkommen gezählt, du mußt es ja auch nicht versteuern, von daher wird es doch sicherlich auch nicht auf den Unterhalt angerechnet bzw. dürfte abgezogen werden ? Das würde mich sehr wundern.

4x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Borion
Status:
Praktikant
(622 Beiträge, 196x hilfreich)

Es gibt durchaus Fälle, bei denen Pflegegeld auch unterhaltsrechtlich bei der Unterhaltsberechnung zu berücksichtigen ist. Ein solcher Fall liegt hier aber vermutlich nicht vor.

Anders könnte es nur ggf. aussehen, wenn der Vater über den normalen Unterhalt hinaus einen Mehrbedarf zahlt, für den gleichzeitig Pflegegeld gezahlt wird.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
tippi
Status:
Beginner
(94 Beiträge, 22x hilfreich)

Hallo,

ich nehme mal an, dass er für die Zeit, die Eure Tochter bei ihm ist, das Pflegegeld für sich beanspruchen will, da er in der Zeit die Pflege sicher stellt.

Das wäre auch so richtig, weil das Pflegegeld auch bei anderen auswärtigen Aufenthalten, bei denen die Pflegeperson nicht dabei ist, abgezogen wird.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Ilsebilse
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 5x hilfreich)

das Pflegegeld wird aber doch dem Pflegebedürftigen ausgezahlt, was er damit macht, bleibt ihm doch selbst überlassen !? Abgezogen bzw. nicht ausgezahlt wird bei Verhinderungspflege ( nicht stundenweise ), Kurzzeitpflege.....Aber wie das bei Kindern ist ??
Welche Fälle wären das denn, bei denen das Pflegegeld auf den Unterhalt berechnet wird, das würde mich sehr interessieren !

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Ruebe77
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo
Das sind ja sehr viele unterschiedliche Ansichten.
Am besten ich warte mal ab , was passieren wird.
Gruß Ruebe

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Ilsebilse
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo Ruebe,

ich kenne mich nur mit dem Pflegegeld bei Erwachsenen aus ( ist mein Job ), aber bei Kindern ist das wieder anders. Ich kann am Montag mal meine Kollegen fragen, vielleicht weiß da jemand was Genaues !? Würde mich dann Montag Abend hier melden

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Borion
Status:
Praktikant
(622 Beiträge, 196x hilfreich)

@Ilsebilde

Pflegegeld kann natürlich immer nur Einkommen beim Empfänger sein. Wenn jedoch für ein Kind unterhaltsrechtlich ein Mehrbedarf wegen Pflege geltend gemacht wird, könnte das gezahlte Pflegegeld, nach meiner Auffassung, ggf. den Mehrbedarf reduzieren.

Im Übrigen gilt folgendes: Pflegegeld bleibt bei der Ermittlung von Unterhaltsansprüchen und Unterhaltsverpflichtungen der Pflegeperson unberücksichtigt. Dies gilt nicht

1. in den Fällen des § 1361 Abs. 3, der §§ 1579 , 1603 Abs. 2 und des § 1611 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs,
2. für Unterhaltsansprüche der Pflegeperson, wenn von dieser erwartet werden kann, ihren Unterhaltsbedarf ganz oder teilweise durch eigene Einkünfte zu decken und der Pflegebedürftige mit dem Unterhaltspflichtigen nicht in gerader Linie verwandt ist.

Grüße, Borion

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Ilsebilse
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo Borion,

ich bin gerade völlig verwirrt, denn Pflegegeld zählt doch nicht als Einkommen, muss nicht versteuert werden. Da bei Pflegegeld ja davon auszugehen ist, dass die Pflege NICHT erwerbstätig ausgeübt wird. Pflegegeld wird ja bezahlt als Leistung der Pflegeversicherung, wenn eine Pflegestufe vorliegt und der Pflegebedürftige die Pflege selbst sicher stellt.....HILFE
Wie gesagt, wie das bei Kindern ist, weiß ich nicht, daher finde ich es ja total interessant. Und was hat es mit dem Mehraufwand auf sich ?

-- Editiert am 13.06.2009 15:41

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Ruebe77
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

@Ilsebilse ,
das wäre ja super wenn Du da mal nachfragen könntest.
Meine Tochter hat Pflegestufe 1 , und mein EX ist der Auffassung , da ich jetzt halt rausgefunden habe , das er hätte mehr Unterhalt zahlen müssen , das ich ihm was Böses will , oder sogar mich am Unterhalt bereichern.
Im Grunde möchte ich jedoch nur , das meine Tochter das bekommt was ihr zusteht , und zwar korrekte Unterhaltszahlungen.
Wie gesagt , er fühlt sich sehr auf den Schlips getreten , und versucht jetzt irgendwas über das Pflegegeld zu drehen.
Gruß Ruebe

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Borion
Status:
Praktikant
(622 Beiträge, 196x hilfreich)

Hallo Ilsebilse,

Also mit dem Mehraufwand sieht es so aus, dass man zusätzlich zu den normalen Sätzen unterhaltsrechtlich einen Mehrbedarf fordern kann, wenn zusätzliche Kosten längerfristig anfallen. Dies kann beispielsweise Nachhilfe sein aber natürlich aus Krankheit/Pflege. Wenn wegen Zusatzkosten ein Mehbedarf von x geltend gemacht wird, aber bereits die Pflegekasse Betrag y wegen dieser Zusatzkosten zahlt, dann würde, nach meiner Auffassung, der Mehrbedarf nur noch x abzüglich y sein.

Nur weil das Pflegegeld kein steuerrechtliches Einkommen ist, muss dies nicht automatisch unterhaltsrechtlich genauso sein. Im Regelfall wird es ja auch unterhaltsrechtlich nicht als Einkommen berücksichtigt, aber der Gesetzgeber hat halt einige Konstellationen festgelegt, bei denen es doch zu berücksichtigen ist (z.B. beim Mindestunterhalt für ein minderjähriges Kind). Du kannst es auch selbst nachlesen, es steht in § 13 , Abs. 6 SGB XI.

Grüße, Borion

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Ilsebilse
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo Borion,

ich finde das Thema super interessant und ich frage nur deshalb, weil es mich eben interessiert. Könnte ja sein, dass ich das Thema irgendwann mal bearbeiten muss. Danke für den Tipp zum Nachlesen.
Pflegegeld wird doch aber nicht für einen Mehrbedarf gezahlt, sondern um die Pflegekosten zu decken !? Und wo steht, dass man das Pflegegeld für den Mehrbedarf verwenden muss / kann / soll !?!?!

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Borion
Status:
Praktikant
(622 Beiträge, 196x hilfreich)

Hallo Ilsebilse,

Wenn für ein Kind aufgrund einer Pflegesituation ein zusätzlicher Bedarf von z.B. 500,00 EUR geltend gemacht wird, aber die Pflegekasse würde zur Deckung dieser Pflegekosten z.B. 300,00 EUR zahlen, kann es ja nicht richtig sein, wenn der Unterhaltspflichtige trotzdem noch 500,00 EUR zahlen müsste, d.h. der Mehrbedarf würde dann nur noch 200,00 EUR betragen und auch nur diesen Betrag müsste er zusätzlich zahlen.

Aber nicht, dass du mich falsch verstehst, was ich zum Mehrbedarf geschrieben habe, waren nur Überlegungen von mir die nirgendswo stehen. Im Gegensatz zu dir bin ich das Pflegegeld betreffend wirklich kein Experte.... Also wenn ein geltend gemachte Mehrbedarf und dass, wofür Pflegegeld gezahlt wird, nicht identisch sind, kann diese Situation nicht eintreten.

Grüße, Borion

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
tippi
Status:
Beginner
(94 Beiträge, 22x hilfreich)

Hallo,
ich will meine Antwort von oben etwas konkretisieren.
Das Pflegegeld wird an den jenigen gezahlt, indessen Haushalt sich der zu Pflegende befindet, und von dem er gepflegt wird.
Ist die Anwesenheit des zu Pflegenden im Haushalt nicht gegeben, z.B. Krankenhausaufenthalt, Internat während der Woche o.ä. wird in dieser Zeit kein Pflegegeld gezahlt.
Nun kann ich mir vorstellen, dass der Vater für die Zeit, in der sich das Kind bei ihm befindet, Anspruch auf das Pflegegeld erhebt, weil er ja da die Pflege übernimmt.
Wie gesagt, das bezieht sich rein auf das Pflegegeld, hat nichts mit Mehraufwand oder Unterhalt zu tun!

MfG

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Ilsebilse
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 5x hilfreich)

@ tippi : die Pflegeperson muss nicht im gleichen HH leben, wie der Pflegebedürftige ! Du kannst als Pflegeperson ja auch deinen Nachbarn oder Freunde angeben. Oder die Tochter pflegt ihre Mutter, wohnt aber im Nachbarort. Pflegepersonen pflegen unentgeltlich, das Pflegegeld zählt nicht als Lohn
Kein Anspruch auf Auszahlung des Pflegegeldes hat man, wenn die zu pflegende Person z.Bsp. in Kurzzeitpflege ist, oder man Verhinderungspflege in Anspruch nimmt ( über 8 Stunden am Tag ). Bei KH Aufenthalt oder einer stationären Reha wird das Pflegegeld in den ersten 4 Wochen weiter ausbezahlt ( §34 SGB XI )

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Ilsebilse
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 5x hilfreich)

das hab ich gefunden , das Thema beschäftigt mich schon den ganzen Tag :

http://www.123recht.net/Pflegegeld-auf-Unterhalt-anrechnen-__f36581.html

http://www.carookee.com/forum/Zweitfrauen-VafK/56/Unterhalt_keine_Anrechnung_von_Pflegegeld.3374277.0.01103.html

Meint ihr, dass der Vater für die 4 Tage im Monat ( ich gehe jetzt mal von 2 Wochenenden aus ) anteiliges Pflegegeld haben möchte ? Bei Pflegestufe 1 sind das 215€ im Monat, dann rechnet mal aus.......Aber für mich bleibt Unterhalt Unterhalt und Pflegegeld Pflegegeld. Der Unterhalt würde dem Kind ja auch ohne die Pflegestufe voll zustehen. Wäre ja mal interessant zu wissen, wie hoch die Kosten für die Pflege überhaupt sind.


-- Editiert am 13.06.2009 23:09

-- Editiert am 13.06.2009 23:14

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Borion
Status:
Praktikant
(622 Beiträge, 196x hilfreich)

Also was die Anrechnung von Pflegegeld bei der Pflegeperson als Einkommen betrifft, ist dies doch relativ eindeutig in SGB XI § 13 Abs. 6 geregelt...

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.978 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen