Unterhalt und Kindergeld bei Auslandsstudium

1. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
Spoeke
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhalt und Kindergeld bei Auslandsstudium

Hallo

Ich hab ein paar kleine Fragen zu meinem Unterhaltsanspruch.
Ich bin 20 und beziehe seit 2Jahren meinen Unterhalt selbst. Nun habe ich 2007 mein Abitur gemacht und mir ein Jahr zur Orientierung freigenommen.Ich reise, jobbe hin und wieder etc.
Nun wurde mir im Oktober das Kindergeld gestrichen...womit ich natuerlich schon gerechnet hatte. Mein Vater zahlt aber imemrnoch weiter Unterhalt.Ob er das tut weil er es muss oder weil er nicht weis dass er nicht muss ist mir nicht klar, da wir keinen Kontakt zueinander haben. Ich vermute mal schwer, dass mit meinem Anspruch auf Kindergeld auch der auf Unterhalt verfallen ist? Wird mein Vater darueber in Kenntnis gesetzt oder muss ich das tun?
Im Wintersemester 2008 will ich mit dem Studium beginnen. Habe ich dann automatisch wieder Anspruch auf Kindergeld und Unterhalt und wie muss ich es dann beantragen?
Zudem will ich im Ausland beginnen. Es ist ein Bachelorstudiengang an der Uni Rabat...also Marokko. Bekomme ich dann weniger oder vll sogar garnichts?
Ich hoffe hier findet jemand auf das ein oder andere eine Antwort...
Danke schonmal

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"I would name her rock n roll..."

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3 Antworten
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#1
 Von 
guest123-1660
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1142x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Spoeke
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Ohje.Wer spricht denn von Betrug? Ich hab lediglich gefragt ob er darueber informiert wird, dass er nicht zahlen muss oder ob ich das tun soll. Was ich taete.Und um mal gleich weiter den Eindruck zu schueren ich sei durch und durch eigennuetzig: Ich taete es ausschliesslich damit ich bescheid weis wann ich mit Geld rechnen kann und wann nicht.
Mal ganz abgesehen davon wuesste ich gerne ob ich mich mit einem Mann in Verbindung setzen muss der sich 20Jahre nicht gemeldet hat. Ich hoffe das klaert nun den ein oder anderen missverstaendlichen Satz dort oben. Und zur Selbstverwirklichung.In Marokko saehe mein Studium nicht wesentlich anders aus als in Deutschland.Mal abgesehen davon dass es auf Franzoesisch und wesentlich guenstiger ist!

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"I would name her rock n roll..."

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Nadja24
Status:
Schüler
(210 Beiträge, 19x hilfreich)

Huhu,

Ich bekomme ja auch Unterhalt und ich glaube, das ist so: Eigentlich hast du grade keinen Anspruch auf Unterhalt. Ich weiß aber nicht, ob du verpflichtet bist ihn zu informieren was du tust (rechtlich, moralisch ist natürlich eine andere Sache)oder ob du das nur auf Anfrage tun müsstest.
Für dein Studium bekommst du auf jeden Fall Unterhalt von ihm. Der Unterhalt ergibt sich ja aus dem, was er verdient und nicht aus dem, was dein Studium kostet.
Liebe Grüße :)

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