Unterhalt und Fahrtkosten und auch sonst. Kosten

3. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
guest-12311.01.2019 08:52:21
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 5x hilfreich)
Unterhalt und Fahrtkosten und auch sonst. Kosten

Hallo, folgende Situation. Mein Partner hat einen 8 jährigen Sohn mit seiner Ex Partnerin. Er zahlt seinen Unterhalt regelmäßig, möchte sein Sohn auch sehen, bzw. besuchen... Da hapert es aber schon sehr. Der Vater ist vor 4 Jahren zu mir gezogen (hat auch einen besseren Job gefunden) und er hat mit der Kindsmutter ausgemacht das er alle zwei Wochen sein Kind besucht. Eine Strecke zw uns und dem Kind ist ca. 230 km weit. Bedeutet, er legt 460km zurück um sein Kind zu sehen und das auch nur begrenzt... Mal 2Std., mal 3 und das längste war zw. 6 u. 7Std. Die Kindsmutter redet den Vater oftmals schlecht, unterbindet den Umgang mit den Großeltern. Das hat zur Folge dass das Kind den Vater oft beschimpft oder nicht mitgehen möchte. Ich (die neue, langjährige Partnerin) habe ihn in 5,5 Jahren, 3 Mal gesehen... Er war sehr reserviert und desinteressiert.
Jetzt kommt ein Brief vom Landratsamt mit der Anpassung, da die Düsseldorfer Tabelle sich seit dem 01.01.17 geändert hat. Komisch ist, dass seine Ex Partnerin einen Lohnnachweis anfordert... Sie fordert von ihm überall finanzielle Beteiligung, zusätzlich zum Unterhalt. Er macht es auch... Aber jetzt reicht mir das, weil ich finde, sie nimmt ihn aus. Meine Frage ist: Kann er irgendwie die Fahrt von dem Unterhalt abziehen oder anders geltend machen? Also ein einfacher Weg (230km)... Muß er sich überall zusätzlich finanziell beteiligen (Schulsachen, Klamotten, irgend andere große Anschaffungen, wie z. B. Kinderzimmer)? Vielen Dank schon mal

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo dajo06,

die Berechnung hat das JA vorgenommen?

wurde das jemals überprüft?

wie hoch ist sein Netto?

was zahlt er?

lg
edy

Signatur:

Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch.

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#2
 Von 
BenCohen
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 7x hilfreich)

Zitat (von dajo06):
Der Vater ist vor 4 Jahren zu mir gezogen (hat auch einen besseren Job gefunden) und er hat mit der Kindsmutter ausgemacht das er alle zwei Wochen sein Kind besucht. Eine Strecke zw uns und dem Kind ist ca. 230 km weit. Bedeutet, er legt 460km zurück um sein Kind zu sehen


Der Vater hat die Distanz geschaffen und deshalb muss er auch für die Kosten aufkommen.

Zitat (von dajo06):
Sie fordert von ihm überall finanzielle Beteiligung, zusätzlich zum Unterhalt.


Ob das angemessen ist, hängt davon ab, ob Unterhalt in der richtigen Höhe gezahlt wird. Im Zweifel, sollte man halt den Unterhalt korrekt berechnen und diesen Betrag auch zahlen. Dann gelten nur sehr wenige Ausgaben, die unvorhersehbar sind und nicht angespart werden werden können, als Sonderbedarf.

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#3
 Von 
guest-12311.01.2019 08:52:21
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 5x hilfreich)

Berechnung wurde vom Landratsamt erstellt.
Das wurde überprüft, allerdings nicht seit dem er die neue Stelle hat.
Sein netto variiert zw. 1900€ u. 2100€.
Er zahlt 289€

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#4
 Von 
BenCohen
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 7x hilfreich)

Der Mindestunterhalt für ein 8jähriges Kind beträgt 393 Euro. Abzüglich hälftigem Kindergeld (96 Euro) sind da 297 Euro fällig.

Man weiß nicht, welche Abzüge dein Partner geltend machen kann. Aber wenn man mal 2.000 Euro als bereinigtes Netto unterstellt, dann fällt er in die 4. Stufe der Düsseldorfer Tabelle. Da er nur für eine Person unterhaltspflichtig ist, wird er eine Stufe hochgesetzt. Das sind dann 472 - 96 = 376 Euro pro Monat. Natürlich ist das nur eine Beispielrechnung, weil man die genauen Umstände nicht kennt.

Wenn er zur Zeit nur 289 Euro zahlt, dann könnte der Status Quo mit gelegentlichen Zuzahlungen gar nicht so ungünstig sein.



-- Editiert von BenCohen am 03.08.2017 16:33

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#5
 Von 
guest-12311.01.2019 08:52:21
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 5x hilfreich)

Wieso Stufe 4? Stufe 3 ist doch 1901 - 2300. Er hat in seinem Netto Gehalt aber auch Nachtzuschlag, Feiertagzuschlag oder Sonntagszuschlag. Die dürfen doch nicht berechnet werden, oder? Wenn man die Zuschläge abzieht wäre er bei 1700-1800
Vielen Dank schon mal für die Hilfe

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#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Die DT geht von zwei Kindern aus. Deshalb ist es durchaus üblich, bei weniger oder mehr Kindern eine Angleichung vorzunehmen. Und, die Entfernung hat er gesetzt, abgesehen davon sind Umgangskosten in die Düsseldorfer Tabelle eingeflossen.

wirdwerden

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