Unterhalt trotz eheähnlicher Gemeinschaft

4. Februar 2003 Thema abonnieren
 Von 
FranzMarkus
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhalt trotz eheähnlicher Gemeinschaft

Hallo,meine Exehefrau und ich sind 1992 geschieden worden.Ich zahle seitdem Unterhalt für meine mittlerweile 13 jährige Tochter. Meine Exehefrau lebt seit 1994 mit einem neuen Lebenspartner zusammen bis heute.Der neue Partner hat selber auch Kinder.Bin ich auch unter diesem Gesichtspunkt weiterhin zu Unterhaltszahlungen verpflichtet??

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
charly1
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 2x hilfreich)

unterhalt für die frau nein für das kind ja da kommst du nicht rum nimms locker mir geht es auch nicht besser
charly1

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
ZZMicha
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Du solltest die ganze Sache über einen Anwalt aktenkundig machen, sonst hast Du nie eine Chance. Wenn die zwei offiziell zusammen wohnen, ist eine Unterhaltsminderung für den Ex-Ehegatten legal. Du solltest Dich aber von einem Anwalt beraten lassen. Der Kindesunterhalt ist davon nicht betroffen !

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