Unterhalt trotz Beziehung aber getrennte Wohnung

3. September 2013 Thema abonnieren
 Von 
steffie219
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)
Unterhalt trotz Beziehung aber getrennte Wohnung

Hallo Zusammen,

vielleicht hat ja jemand eine Antwort für mich. Ich lebe mit meinem Sohn(7) allein. Mein Lebenspartner (nicht Papa meines Sohnes) wohnt genau neben uns. Quasi wohnen wir Tür an Tür im selben Haus. Wir planen fürs nächste Jahr ein Kind. Wir würden auch gern richtig zusammenziehen, wir wohnen ja quasi schon zusammen, mal bei Ihm, mal bei mir. Allerdings ist der Wohnungsmarkt in unserer Region sehr schwierig. Bedeutet eine passende größere Wohnung zu finden kann dauern. Wenn wir vor der passenden Wohnung ein Kind bekommen, uns beide zu gleichen Teilen darum kümmern und gemeinsame Sorge tragen, muss er dann trotzdem Unterhalt zahlen? Desweiteren bin ich Vollzeit arbeiten für aber nicht so pralles Gehalt, erhalte dazu noch Aufstockung vom Amt. Wie verhält sich dies dann, wenn das Amt beim Kindesvater die selbe Adresse wie bei mir sieht, obwohl wir ja nicht zusammen wohnen?

Es ist noch Zeit bis dahin, ich bin ja auch noch nicht schwanger. Aber die Fragen quälen mich schon ein wenig.

Freue mich auf Ratschläge, Antworten oder Tipps :)

-- Editiert steffie219 am 03.09.2013 13:20

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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

Hallo,
das gehört nicht unbedingt zum Familienrecht. Ich vermute, dass die AfA bzw. das Jobcenter überprüfen wird, ob ihr eine Bedarfsgemeinschaft bildet. Da zwei Wohnungen vorhanden sind, wird das wohl nicht so entschieden werden. Aber der zukünftige KV wäre dem Kind und dir zum Unterhalt (Betreuungsunterhalt) verpflichtet, das wird vom Amt so eingefordert werden (dadurch kürzt sich das ALG2), wenn der KV leistungsfähig ist.
Gruß
Andreas

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"Wer schlau ist, kann sich dumm stellen, anders rum geht es nicht!"

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#2
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo steffie219,

Der zukünftige Vater wird dann für euer gemeinsames Kind

und für dich ( mindesten 3 Jahre)aufkommen müssen.

Hat er genügend Einkommen, kannst du dich von ALGII

abmelden,ist doch klasse ?

lg
edy

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"Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch."

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#3
 Von 
steffie219
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)

Danke erstmal für eure Antworten. Vielleicht mal eine verdeutlichung was ich genau meine. Mal angenommen, unser Kind würde regelmäßig bei uns beiden wohnen, Beispielsweile im Wöchentlichen Wechsel, muss doch der KV soweit ich weiß, keinen Unterhalt zahlen, da er ja bereits für das Kind sorgt, oder nicht? Ähnlich würde es ja bei uns sein. Ich bin ja in dem Moment nicht alleinerziehend. Wir erziehen gemeinsam, haben halt nur zwei Haushalte?!..

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#4
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo steffie219,

Du brauchst doch nur einfach keinen Unterhalt von ihm

verlangen.Wenn ihr es euch erlauben könnt, ist das doch

kein Problem.

Einer von euch beiden geht arbeiten und der andere geht

in Elternzeit.

Und, du kannst natürlich nicht auf Unterhalt verzichten,

und das Geld vom Steuerzahler verlangen.

lg
edy

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-- Editiert edy am 03.09.2013 17:07

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#5
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

Hallo,
auch in Wechselmodellen ist unter gewissen Umständen Unterhalt fällig. Das dürfte dann vom Amt eingefordert werden. Du wirst ja weiterhin aufstockendes ALG brauchen. Sollte es Unterhaltsansprüche geben, werden diese angerechnet.
Gruß
Andreas

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#6
 Von 
Paulo24
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 29x hilfreich)

Hallo,

worum geht es hier überhaupt?

Möchtest Du mit ihm eine Familie gründen, in der der eine für den anderen einsteht, oder möchtest Du ein Kind bekommen und vom Erzeuger Geld erhalten, um Dein ALG II aufzubessern?

Wenn es um das erste geht,stellt sich die Unterhaltsfrage nicht. Lebt einfach ein glückliches Leben, ob jetzt in einer Wohnung oder in zwei ist belanglos, denn als Familie unterstützt man sich eben so gut es geht!

Wenn es um das zweite geht, und ihr euch die elterliche Sorge teilt, stellt dich meiner Meinung nach die Unterhaltsfrage auch nicht. Es sei denn das Kind hat bei Dir den Lebensmittelpunkt, d.h. Du kaufst z.B. die Klamotten und stellst sie dem Vater zur Verfügung. Das hättest Du sicher auch Anrecht auf Unterhalt.

Ich hoffe, Dir damit irgendwie geholfen zu haben.

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#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38377 Beiträge, 13984x hilfreich)

Ich verstehe die Frage dahingehend, dass die TE wissen möchte, wie sie vom Staat Geld für das 2. Kind bekommt. Wie man das also am gescheitesten plant. Dass diese Frage hier nicht nur auf Gegenliebe stößt, das ist ja wohl nachvollziehbar.

Wer ein Kind zeugt, der sollte auch Verantwortung dafür übernehmen, und zwar nicht nur durch "Hege und Pflege" sondern auf finanziell. Wieso kommen heute immer weniger Betroffene auf diese doch eigentlich naheliegende Idee?

wirdwerden

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#8
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

Ob die Kindesmutter i.L. tatsächlich auf Betreuungsunterhalt verzichten kann, ziehe ich zunächst einmal in Zweifel.
Es ist nicht anzunehmen, dass der Steuerzahler für diese Spielereien aufzukommen hat.

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#9
 Von 
steffie219
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)

Mir geht es nicht darum vom Steuerzahler oder irgendwem Geld zu erschleichen. Das Ziel für mich ist eine Familie in einer gemeinsamen Wohnung zu haben und natürlich keine Leistungen vom Staat erhalten zu müssen. Das einzige Problem ist die geeignete Wohnung und was auf uns drauf zukommt, wenn das Kind vor der passenden gemeinsamen Wohnung kommen sollte. Ich gehe 40 Std. pro Woche Vollzeit und in Schichten arbeiten, daher verbitte ich mir Aussagen, welche mich als Sozialschmarotzer erscheinen lassen! Sobald ich mit meinem Partner eine gemeinsame Wohnung gefunden habe, werde ich keine Leistungen mehr beziehen müssen. Mir geht es einzig und allein darum ob mein Partner überhaupt Unterhaltspflichtig wäre, obwohl das Kind zu gleichen Teilen bei Ihm und auch bei mir lebt.

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-- Editiert steffie219 am 04.09.2013 10:35

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#10
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo steffie219 ,

Nochmals, dein Partner ist dir und eurem Kind dann

zu Unterhalt verpflichtet.

Du musst den Unterhalt aber nicht annehmen ( dann fehlt

halt das Geld).

Könnt ihr mit eurem Kinderwunsch nicht warten bis ihr

eine Wohnung gefunden habt?

Wie machen das eigentlich Leute die keine staatliche

Leistungen erhalten?

Wie machen das Ehepaare?

Hat dein Partner festes Einkommen?

lg
edy

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#11
 Von 
steffie219
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)

Danke für deine Antwort.
Ja mein Partner hat festes Einkommen. Wir wollen halt nicht auf Krampf in die nächst beste Wohnung ziehen, sondern in eine bei der dann auch alles passt. In meinem Viertel ist das aber nicht so einfach. Wir haben aber auch keinen Zeitdruck in dem Sinne, da wir ja direkt nebeneinander wohnen und ja dadurch eh immer zusammen sind. Mit dem Kind wollen wir nicht ewig warten, da mein erster schon sieben ist und ich keinen riesigen Altersunterschied haben möchte. Sollte ich also auf Unterhalt verzichten, dann könnte mir das Amt dies zum negativen ankreiden durch evtl. Kürzung der Aufstockung.... Das war die Frage die mich interessiert.

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#12
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo steffie219 ,

quote:
dann könnte mir das Amt dies zum negativen ankreiden durch evtl. Kürzung der Aufstockung.... Das war die Frage die mich interessiert.



Das wurde doch schon beantwortet.

Du kannst nicht einerseits auf Unterhalt verzichten und

andererseits das Geld vom Staat verlangen.

Wenn er genug Einkommen hat, dann muss er für die

nächsten 3 Jahre (ab Geburt) für dich Betreuungsunterhalt

zahlen. Kindesunterhalt bis zur ersten abgeschlossenen Ausbildung des Kindes.

Möglich das dir dann gar kein ALGII mehr zusteht.

lg
edy


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#13
 Von 
steffie219
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)

Gut dann ist meine Frage ja beantwortet. Danke :)

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#14
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

DIE BOTSCHAFT HÖR' ICH WOHL, ALLEIN MIR FEHLT DER GLAUBE.

Goethe




lg
edy

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#15
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8407 Beiträge, 3770x hilfreich)



Die TE ist noch nicht einmal schwanger. Wenn es soweit ist, dauert es erfahrungsgemäß um die 9 Monate :-), bis die Unterhaltsfrage ein Thema wird.

Wenn das Argument hier die Zeit ist, die es zu überbrücken gilt, bis für die junge Familie eine gemeinsame Wohnung gefunden ist, dann sehe ich das Problem nicht. Bis dahin sollte man ein Wohnung gefunden haben, auch wenn man noch so wählerisch ist.

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#16
 Von 
steffie219
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)

Dein Wort in Gottes Ohr ;-)

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