Unterhalt oder Schüler BAFöG ?

9. Januar 2005 Thema abonnieren
 Von 
Beerdy
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhalt oder Schüler BAFöG ?

Hallo,

Folgender Fall liegt vor:

Ich bin 18 wohne aber noch mit meinen beiden Geschwistern bei meinen Eltern.
Die Situation zuhause ist mittlerweile so das ein vernünftiges Zusammenleben nicht mehr möglich ist, weshalb ich überlege auszuziehen.
Zur Zeit gehe ich noch zur Schule und habe in 1 1/2 Jahren mein Abitur abgeschlossen.
Eine eigene Vollfinanzierung ist also kaum möglich.
Frage daher: Worauf habe ich Anspruch? Auf SchülerBafög oder Unterhalt. Schüler Bafög würde sich glaube ich ja auf knapp 400 Euro belaufen. Ich habe allerdings gelesen das dies nur ausgezahlt wird wenn meine Schule zu weit vom Elternhaus entfernt ist. Das ist aber bei mir nicht der Fall.
Worüber kann ich also an das Geld für die Miete kommen? Habe ich überhaupt Anspruch auf Unterstützung? Oder unterliegt das der Freiwilligkeit der Eltern?!

Was die Einkunftssituation der Eltern angeht:

Meine Mutter ist Hausfrau und hat daher kein Einkommen.
Mein Vater würde in der Düsseldorfer Tabelle ganz unten liegen, soll heißen höchste Einkommensklasse.
Meine Eltern sind verheiratet und leben auch beide zusammen.

Geschwister habe ich ingesamt 4. (31/26/21/16 ... ich 18)

16 und 21 leben noch zuhause.

Wäre super wenn ihr mir Klarheit schaffen könntet...

Gruß

Daniel

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
schnee-einsiedel
Status:
Student
(2193 Beiträge, 319x hilfreich)

Deine Eltern könnten darauf bestehen,dass du weiterhin bei ihnen wohnst.
Lies dir mal diese Seite durch:
http://www.treffpunkteltern.de/unterhalt/unterhaltab18.php

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#2
 Von 
Beerdy
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Wenn sie darauf nicht bestehen wären sie also verpflichtet zu zahlen oder bliebe auch dann eine Zahlung auf freiwilliger Basis?

Oder holt sich das Bafög Amt das Geld aufgrund der Einkommensverhältnisse zurück?!

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#3
 Von 
schnee-einsiedel
Status:
Student
(2193 Beiträge, 319x hilfreich)

Sie sind zum Unterhalt verpflichtet,können sich aber aussuchen WIE sie ihn leisten:in bar oder in Naturalien(Wohnung,Essen...)
Bafög wirst du wohl vergessen können,wenn dein Vater viel verdient.

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#4
 Von 
Beerdy
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Schoneinmal lieben Dank für die schnelle und präzise Auskunft.
Gibt es zu dieser Verpflichtung (Bar/nichtBar) einen entsprechenden § - Paragraphen ?!

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#5
 Von 
schnee-einsiedel
Status:
Student
(2193 Beiträge, 319x hilfreich)
0x Hilfreiche Antwort

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