Schönen guten Tag ich brauche eure hilfe ich bin von meiner Exfrau geschieden wir haben eine gemeinsame Tochter 8 Jahre alt mittlerweile bin ich wieder verheiratet meine jetzige Frau verdient circa 360 € im Monat ich verdiene im Durchschnitt 1300 € im Monat mein derzeitiger Kinder Unterhalt beträgt 200 €. Meine Frage da ich auf meiner neuen Ehefrau auch unterhaltspflichtig bin wird dort der Kindesunterhalt nicht auch geringer?
Wie berechnet man das oder besteht das die Chance weniger zu zahlen?
Danke schonmal für eure Hilfe
LG Sascha
Unterhalt neu berechnen?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Schau mal in § 1609 BGB
. Daraus ergibt sich, dass zunächst die minderjährigen Kinder finanziell versorgt werden müssen, dann kommen die Ehefrauen, wenn noch was übrig bleibt.
wirdwerden
Ok und wie berechnet man das gibt es einen online Berechner dafür wenn ja wo finde ich einen wo ich vielleicht auch alles eingeben kann wie zB meine neue Ehefrau
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Bei dem, was Du bezahlst, bist Du doch extrem günstig dabei.
Und, nun suche mal selbst. Wieso sollen wir für Dich suchen?
wirdwerden
ZitatBei dem, was Du bezahlst, bist Du doch extrem günstig dabei. :
Und, nun suche mal selbst. Wieso sollen wir für Dich suchen?
wirdwerden
Dir ist schon klar, dass bei so einer Antwort ein Forum geschlossen werden kann, weil man alle Antworten sicher über das Internet finden kann?
Deine Antipathie sollte aber nicht im Vordergrund stehen.
Er fragt nach einem Berechner, speziell. Das hat nichts hier mit dem Erfahrungsaustausch zu tun, das ist was ganz anderes. Und den kann er finden, wobei ich (soweit ich den Überblick habe), sagen kann, dass diese Berechner grundsätzlich nur ganz spezielle Fälle abdecken (können). Und diese Erfahrung soll dann jemand schon selbst machen. Schleichwerbung lehne ich außerdem auch aus Prinzip ab.
wirdwerden
Einen Rechner brauchst du gar nicht.
Du brauchst nur wenige Dinge zu wissen.
Der Mindestunterhalt für ein 8-jähriges Kind beträgt aktuell 384 €, davon wird das halbe Kindergeld abgezogen und daraus ergibt sich ein Zahlbetrag von 289 €.
Mit 200 € bezahlst du also noch nicht mal den Mindestunterhalt.
Dein Selbstbehalt (das was dir nach den Unterhaltsleistungen bleiben muss) liegt bei 1080 €.
Das Kind steht im Rang vor deiner Ehefrau. Erst wenn du den Mindestunterhalt für dein Kind gewährleisten kannst, ist deine Ehefrau dran und darf den Rest beanspruchen (wobei da dein SB bei 1200 € liegt)
Im vorliegenden Mangelfall wird mit spitzer Feder gerechnet. Weniger als die 200 e würden es wohl eher nicht werden. Zumindest wirst du keine weitere Herabsetzung erreichen mit dem Hinweis, dass deine Ehefrau eben wenig verdient. Im Gegensatz zu deinem Kind ist sie erwachsen und ihr kann zu gemutet werden, dass sie mehr arbeitet bzw. sich eine besser bezahlte Arbeit sucht.
Bei deinem Einkommen kannst du dir eben keine "fastganzhausfrau" leisten ;-)
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