Unterhalt nach dem Studium - Praktikum

6. April 2017 Thema abonnieren
 Von 
paula93
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhalt nach dem Studium - Praktikum

Hallo,

ich werde nach meinem Studium, fertig seit Ende März, ein sechsmonatiges Praktikum machen.
Das Praktikum ist in einer sehr guten Agentur und es besteht eine gute Chance, dass ich danach übernommen werde.

Jetzt ist die Frage, wie es sich mit dem Unterhalt verhält. Die Versorgungseinrichtung der Ärztekammer Schleswig-Holstein meines Vaters will den Zuschuss nur gewährleisten, wenn es zum Studium gehört.

Folgende Fakten gibt es:

1. es ist ein freiwilliges Praktikum und gehört nicht zur Berufsausbildung.
Ist ABER berufsfördernd und eigentlich notwendig.

2. Im Praktikumsvertrag steht, dass es entgeltlich und berufsfördernd ist und das Kindergeld wird mir dadurch weiterhin gezahlt.

3. Habe ich im Unterhaltsrecht folgendes gefunden:

Bewerbungszeit: Ist das Studiums abgeschlossen, so muss von den Eltern für etwa drei Monate weiter Unterhalt gezahlt werden. Während dieser Zeit hat das Kind Spielraum, sich für einen Job, eine Arbeitsstelle zu bewerben.

4. Heißt ja, drei Monate meines Praktikums müssten dann ja so oder so durch den Unterhalt bezahlt werden.

5. Habe ich folgendes ebenfalls gefunden:

- Berufsvorbereitendes Praktikum:

Ein solches Praktikum ist zwar keine Berufsausbildung im engeren Sinne. Trotzdem gehört ein Praktikum zur Berufsausbildung, wenn es z.B. nach der Studienordnung vorgeschrieben ist. Aber auch, wenn ein Praktikum nicht vorgeschrieben ist, gehört es zur Berufausbildung, wenn es wertvolle Kenntnisse und Erfahrungen für die spätere Berufsausübung vermittelt. Deshalb besteht auch während eines solchen Praktikums ein Unterhaltsanspruch (OLG Rostock OLGR 07,999). Das gilt aber nur dann, wenn das Praktikum überhaupt etwas mit dem späteren Beruf zu tun hat. Wer einfach nur irgendein Praktikum macht, um z.B. die Zeit bis zum Studium zu überbrücken, hat keinen Unterhaltsanspruch.

6. Das Praktikum ist in meinem späteren Berufsfeld, deswegen wurde mir auch schon mündlich eine mögliche Übernahme nach dem Praktikum zugesagt.

7. Wurde mir gesagt, sobald ein Praktikum, egal ob verpflichtend oder freiwillig, für den Berufseinstieg unabdingbar und absolut förderlich ist, müsse der Unterhalt für den Zeitraum des Praktikums gezahlt werden.




JETZT ist die Frage, ob die Ärztekammer den Zuschuss gewährleisten muss und ob ich das über einen Anwalt klären lassen soll!

VIELEN DANK FÜR EURE HILFE!

LIEBE GRÜSSE PAULA

-- Editier von paula93 am 06.04.2017 09:48

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8408 Beiträge, 3771x hilfreich)


Ich kenne mich mit Unterhaltsansprüchen nicht sehr gut aus, aber Folgendes fällt mir dazu ein:

Ein sechsmonatiges freiwilliges Praktikum dieser Dauer fällt unter das Mindestlohngesetz. Würde das den Unterhalt nicht sowie schmälern?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Die Eltern sind ohnehin nicht mehr zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet. Also kein Familienrechtsfall. Gratis-Praktika sind nur zulässig, wenn sie integrierter Bestandteil der Ausbildung sind. Ist hier auch nicht der FAll. Und nach Abschluss des Studiums müssen die Eltern auch nicht drei Monate Unterhalt bezahlen. Die drei Monate beziehen sich auf die Zeit zwischen Abi und Beginn des Studiums.

Wie Paula jetzt ihr Leben organisiert, dass ist ihre Angelegenheit.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

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