Unterhalt nach dem 18. Lebensjahr - Gehalt weiterhin gepfändet?

7. Februar 2011 Thema abonnieren
 Von 
Gluecksklee
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 2x hilfreich)
Unterhalt nach dem 18. Lebensjahr - Gehalt weiterhin gepfändet?

Sehr geehrte Damen und Herren,

meine Tochter wird im Mai 18 und befindet sich noch in der Ausbildung bis August 2012.

Da mein ex Mann damals nicht bereit war zu zahlen wurde sein Gehalt gepfändet.

Meine Frage ist:

- was muss ich machen,damit seine Gehalt weiterhin bis zur Beendigung der Ausbildungsverhältnis gepfändet beliebt.

Er würde nähmlich nicht von alleine den Unterhalt fortzahlen.

Für Ihre Hilfe bedanke ich mich im Vorraus.

Mit freundlichen Grüßen



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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

Ab dem 18. Lebensjahr ist die Tochter für den Unterhalt selbst zuständig, d.h. sie muss die Forderung nun geltend machen.

Ich vermute mal, dass es einen Titel gibt, der über das 18. Lebensjahr hinaus reicht.

In diesem Fall muss der Titel auf die Tochter umgeschrieben werden. Und mit diesem Titel kann sie die Gehaltspfändung fortsetzen.

Allerdings ist anzumerken, dass sich vielleicht eine Neuberechnung des Unterhalts empfiehlt. Denn mit der Volljährigkeit ändert sich die Berechnungsgrundlage. Ob danach dann mehr oder weniger zu zahlen wäre, kann ich nicht sagen.

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#2
 Von 
Gluecksklee
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 2x hilfreich)

HERZLICHEN DANK FÜR DEINE ANTWORT.

MUSS SIE DEN ANWALT DAFÜR EINSCHALTEN ODER KANN SIE ES DIREKT BEI DER STAATSANWALTSSCHAFT DEN TITEL AUF EIGENEN NAMEN UMSCHREIBEN LASSEN.

IHR AUSBILDUNGSVERGÜTUNG BETRÄGT NETTO 550 EURO: HÄTTE SIE ÜBERHAUPT NOCH EINE ANSPRUCH AUF EINE UNTERHALTSZAHLUNG???



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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

Also die Staatsanwaltschaft ist wohl eher für Strafsachen zuständig. Das Umschreiben des Titels macht das Amtsgericht. Und dafür braucht es wohl keinen eigenen Anwalt.

Der Unterhaltsanspruch ab Volljährigkeit richtet sich nach dem zusammengerechneten Einkommen von Kindesvater und Kindesmutter. Ob da bei einem eigenen Einkommen von 550 Euro noch viel übrig bleibt, kann ich nicht sagen. Ich vermute aber mal eher nicht.

Deine Tochter könnte sich an das Jugendamt wenden. Die werden sie in jedem Fall beraten können.

P.S.: KÖNNTE ES SEIN, DASS AN DEINEM PC DIE FESTELLTASTE KLEMMT? *grins*

-- Editiert am 08.02.2011 11:26

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Gluecksklee
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo lieber Marcus,

mein FESTELLTASTE war ja tatsächlich verklemmt:-)))))

Aber danke für deine Antwort.

Heute scheint die Sonne so schön,hoffe auch in unserem Herzen;-)))

Liebe Grüße

Senem

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