Kind (18) aus erster Ehe ist angeblich schwerbehindert und arbeitsunfähig (Unterlagen hierüber liegen nicht vor), also muss Unterhalt weiter gezahlt werden. Das ganze läuft über die Arge, die jetzt vom KV auch Angaben über den Verdienst und die Unkosten (Versicherungen, Schulden etc.) der 2. Frau haben möchte.
Die 2. Frau ist psychisch schwer krank und ebenfalls zu 40 % schwerbehindert, aber erwerbstätig und kommt für ihren Unterhalt selbst auf. Sie hat aber durch ihre Krankheit auch Ausgaben (bezieht zB von Zeit zu Zeit Krankengeld, zahlt jedes Quartal Praxisgebühr, leistet Zuzahlung zu Medikamenten und Klinikaufenthalten etc.).
Da sie ihre Erwerbstätigkeit gefährdet sieht , wenn sie3 für das Kind mitbezahlen soll (schon die bloße Erwähnung des Kindes führt zu selbstverletzendem Verhalten und Suizidgedanken) beabsichtigt sie, sich ein psychiatrisches Gutachten darüber einzuholen, dass sie weder ihre Daten der ARge preisgeben muss (die nicht an die KM und deren Kind gehen sollen) noch indirekt (indem sie ihrem Mann Unterhalt zahlt) für das Kind aufkommen muss.
Hat sie da Chancen?
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Unterhalt - kranker zweiter Ehepartner
2. Januar 2011
Thema abonnieren
Frage vom 2. Januar 2011 | 20:02
Von
Status: Praktikant (594 Beiträge, 117x hilfreich)
Unterhalt - kranker zweiter Ehepartner
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#1
Antwort vom 2. Januar 2011 | 20:37
Von
Status: Bachelor (3590 Beiträge, 1263x hilfreich)
Hallo,
ich würde anders vorgehen.
Das volljährige Kind hat seine Bedürftigkeit nachzuweisen. Macht es das nicht, hat es keinen Anspruch auf Unterhalt. Was macht das Kind zur Zeit?
Wenn dieses....
quote:
ist angeblich schwerbehindert und arbeitsunfähig
... nicht belegt ist, würde ich zunächst keine Daten zum Einkommen offenlegen. Nur einfach sagen, Kind ist arbeitsunfähig, reicht nicht aus.
Außerdem, auch wenn das Kind schwer behindert ist, so sind ja nicht die Eltern ein Leben lang unterhaltspflichtg.
LG nero
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#2
Antwort vom 2. Januar 2011 | 20:55
Von
Status: Schüler (397 Beiträge, 119x hilfreich)
quote:<hr size=1 noshade>Kind (18) aus erster Ehe ist angeblich schwerbehindert und arbeitsunfähig <hr size=1 noshade>
Wenn dem wirklich so ist, sollte für das Kind Grundsicherung bei Erwerbsminderung beantragt werden. Der Vater hat dann einen deutlich höheren Selbstbehalt (§ 43 SGB XII ).
-- Editiert am 02.01.2011 20:56
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#3
Antwort vom 2. Januar 2011 | 22:02
Von
Status: Master (4936 Beiträge, 783x hilfreich)
quote:
Da sie ihre Erwerbstätigkeit gefährdet sieht , wenn sie3 für das Kind mitbezahlen soll (schon die bloße Erwähnung des Kindes führt zu selbstverletzendem Verhalten und Suizidgedanken) beabsichtigt sie, sich ein psychiatrisches Gutachten darüber einzuholen, dass sie weder ihre Daten der ARge preisgeben muss (die nicht an die KM und deren Kind gehen sollen) noch indirekt (indem sie ihrem Mann Unterhalt zahlt) für das Kind aufkommen muss.
Das ist aber ein ganz krasser Fall. HolladieWaldfee...
Vorausgesetzt, die Unterhaltspflicht besteht zu Recht - ist der Vater leistungsfähig?
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"gruß azrael"
#4
Antwort vom 3. Januar 2011 | 17:31
Von
Status: Lehrling (1723 Beiträge, 1092x hilfreich)
Schön, dass du nochmal den Beitrag des TE kopiert hast. Für alle die es beim ersten Mal Lesen nicht verstanden haben.
quote:
Das ist aber ein ganz krasser Fall. HolladieWaldfee...
Nur, was möchtest du denn mit "HolladieWaldfee..." nun genau ausdrücken, azrael? Irgendwie scheinen dir die Worte zu fehlen ... Wäre es da nicht besser erst mal nachzudenken und dann etwas Sinnvolles zu posten?
-- Editiert am 03.01.2011 17:32
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