Hallo,
ich bin 19 und hab diesen Frühling eine schulische Ausbildung zum ITA mit Fachabitur gemacht und wollte wissen ob mir noch Unterhalt vom meinen Vater zusteht, wenn ich jetzt ins Studuim auf einer Hochschule gehen ?
-- Editier von Masterofdarkniss am 16.08.2016 10:57
Unterhalt im Studium nach schulischen Ausbildung mit Fachabitur
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Im Prinzip ja. Allerdings geht BaföG vor, das müsste geklärt werden, und ab Volljährigkeit sind beide Elternteile im "Unterhaltsboot." Abgesehen davon bist Du nunmehr nicht mehr priviligiert. Es kann sein, dass andere Personen unterhaltstechnisch zunächst zu bedienen sind.
Reihenfolge ist klar? Zunächst gucken, ob Bafög. Wenn nein, dann beide Eltern anschauen, dann ist zu rechnen. Das ist die materiell-rechtliche Seite. Formell ist die Frage, ob noch ein wirksamer Titel existiert.
Ach ja, ich vergaß: Glückwunsch zum Abi!
wirdwerden
-- Editiert von wirdwerden am 16.08.2016 11:36
Es kann dann ein Unterhaltsanspruch bestehen, wenn ein inhaltlicher Zusammenhang zwischen Ausbildung und Studium gegeben ist. Z.B: Ausbildung zum Erzieher mit anschließendem Sozialarbeit-Studium. Wenn das Studium in eine komplett andere Richtung geht besteht regelhaft kein Anspruch.
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Erstmal danke für die schnelle Antworten, das Studium ist der Bachelor gang der Wirtschaftsinformatik. Hab vorher Schüler-Bafög bezogen weil meine Mutter arbeitslos ist (musste ich da ich bei ihr lebe). Wenn ich jetzt also Studenten-Bafög bekomme krieg ich keinen Unterhalt, wenn ich das richtig verstanden hab ,oder?
-- Editiert von Masterofdarkniss am 16.08.2016 12:07
Wenn ich jetzt also Studenten-Bafög bekomme krieg ich keinen Unterhalt, wenn ich das richtig verstanden hab ,oder? Das kann man so nicht sagen, denn es kommt auf die Höhe des Bafögs an.
Du bekommst doch trotzdem Unterhalt bis du 25 Jahre alt bist, solange du noch in der Ausbildung bist.
Hallo,
ZitatDu bekommst doch trotzdem Unterhalt bis du 25 Jahre alt bist, solange du noch in der Ausbildung bist. :
M.o.D, hat einen Bedarf bei eigener Wohnung von 735€.( inklusiv Kindergeld).
Von den 735€ wird das Kindergeld und das BAFöG abgezogen.
den Rest müssen die Eltern als Unterhalt leisten.( Leistungsfähigkeit vorausgesetzt).
lg
edy
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