Unterhalt im Studium - Frage

8. September 2016 Thema abonnieren
 Von 
Kashbug
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 3x hilfreich)
Unterhalt im Studium - Frage

Hallo,

ich habe folgende Frage: Ich habe nach meinem Abitur ein Jahr gearbeitet, Vollzeit (35 Stunden die Woche a 10,50 die Stunde). Ich war als Integrationskraft angestellt. Danach habe ich, wie geplant, mein Studium angefangen. Da mir klar war, dass ich in der Zeit als ich gearbeitet habe kein Recht auf Unterhalt habe, habe ich mich darum auch nicht gekümmert und dementsprechend auch keinen erhalten. Dann habe ich mein Studium aufgenommen und Bafög beantragt ( nebenbei arbeite ich seit dem noch in der Woche ein paar Stunden weiterhin als Integrationskraft, aber auf Minijob-Basis und bekomme da weit weniger als die Grenze des Bafög-Amtes (450 Euro im Monat) erlaubt). Als ich nun, mehr aus Interesse, mich über das elternunabhängige Bafög informierte, fiel mir auf, dass ich die ganze Zeit meines Studiums (ich komme jetzt in das 5. Semester) keinerlei Unterhalt erhalten habe, obwohl ich wohl Anspruch gehabt hätte, da ich mich in meiner ersten Berufsausbildung befinde. Ich bin jetzt 23 Jahre alt und wollte generell erfragen, was mir, wie, rechtlich eigentlich zusteht.
Der Kontakt zu meinem Vater ist abgebrochen seit bereits über 10 Jahren und es war schon immer ein Kampf, die von ihm erforderlichen Dokumente für das Bafögamt zu bekommen. Kontakt zu meiner Mutter besteht, sie verdient allerdings kaum etwas, lebte das letzte Jahr vom Krankengeld und kann seit über einem Jahr auch nicht arbeiten. Mein Vater ist Frühpensionär, und war vorher Verbeamteter Lehrer und verdiente mindestens a12. Als meine Eltern sich scheiden ließen, blieb ich bei meiner Mutter und er versuchte den damals eingeklagten Unterhalt möglichst gering zu halten und ging deswegen bereits mehrere Jahre vor seiner eigentlichen Pension in die Frühpension.
Damals wurde auch ein Unterhaltstitel eingeklagt, welcher dem Mindestsatz Entspricht, der mir als zweitem Kind meiner Eltern zusteht. Diesen bekam dann immer meine Mutter, bis sie im Jahr als ich mein Abitur machte, weggezogen ist (berufliche Gründe damals). Die Unterhaltszahlungen endeten dann auch, als ich anfing zu arbeiten.

Schon jetzt vielen Dank für eure Zeit und Mühe!

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

Ich bin jetzt 23 Jahre alt und wollte generell erfragen, was mir, wie, rechtlich eigentlich zusteht. Keine Ahnung - die Angaben zum eigenen Einkommen sind ja höchst nebelhaft. Da müßten Sie schon mal verraten, wieviel Bafög und wieviel Lohn Sie erhalten.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Kashbug
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 3x hilfreich)

Es geht mir nicht um genaue Zahlen, ich möchte zunächst wissen, ob ich überhaupt berechtigt bin Unterhalt zu erhalten.
Aber ich bekomme 470 Euro Bafög und verdiene im Monat so um die 200-250 noch dazu.

-- Editiert von Kashbug am 08.09.2016 17:08

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

ich möchte zunächst wissen, ob ich überhaupt berechtigt bin Unterhalt zu erhalten. Theoretisch ja - praktisch nein. Der Bedarf ist ja mehr als gedeckt. 470 plus 200 plus 190 (Kindergeld) macht 860 Euro im Monat - da gibt es keinen Unterhalt mehr. Auch bei Wegfall des Jobs wäre nur ein sehr geringer Anspruch (75 Euro) vorhanden.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Kashbug
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 3x hilfreich)

Ich hatte nicht vor den Weiterführungsantrag für Bafög zu stellen und mich weiter zu verschulden, wenn mein Vater unterhaltspflichtig wäre. Deswegen frage ich ja.

-- Editiert von Kashbug am 08.09.2016 17:31

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

Dazu sind Sie aber verpflichtet, d. h., das Bafög wird dann halt als "fiktives Einkommen" angerechnet.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Kashbug
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 3x hilfreich)

Ich glaube kaum, dass ich gesetzlich verpflichtet bin Bafög erneut zu beantragen, wenn mein Vater Unterhaltspflichtig ist und auch genug Geld hat, diesem nachzukommen.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

Es ist völlig egal, was Sie glauben - es ist so: http://www.ra-kotz.de/fikitivebafoegleistungen.htm

-- Editiert von muemmel am 08.09.2016 17:37

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Kashbug
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 3x hilfreich)

Wenn sie sich die Umstände näher ansehen, werden sie erkennen, dass diese völlig anderer Natur sind und auch die Forderung der Klägerin völlig anderen Ursprungs ist. Es geht mir hier nicht um eine Nachzahlung. Ich wohne auch nicht bei meiner Mutter und ich habe auch keinerlei Versäumnisse bei den Anträgen, wie die Klägerin. Mir ist nicht nach zu später Einreichung aufgefallen, dass ich Unterhaltsberechtigt sein könnte.
Ich wollte wissen, ob ich Unterhaltsberechtigt bin, das wurde Bejat, im übrigen wurde Rückständiger Unterhalt bereitts vor Jahren bereits eingeklagt und ein Unterhaltstitel erstellt.
Mein Bafög ist ausgelaufen, also müsste ich nun, da ich ja keinen Unterhalt erhalte, nicht wie sonst das elternabhängige Bafög beantragen ( welches aus den Einkünften der Eltern den Satz berechnet). Nun sind ja die Einkünfte meiner Eltern für mich und meinen Bedarf eigentlich die ganze Zeit irrelevant gewesen, da ich keinerlei Unterstützung meiner Eltern bekomme. Wenn man nun mit ihrer Antwort agiert kommt dabei heraus, dass alle Unterhaltspflichtigen Kinder, über 18 einen Kredit aufnehmen MÜSSEN, was nur als Konsequenz hätte, dass damit der Unterhalt ja hinfällig wäre. Wenn dem so ist- meine Frage: Warum gibt es dann elternunabhängiges Bafög?
Und ich kann nur wiederholen, ich glaube kaum, dass ich verpflichtet bin mich selbst zu verschulden, obwohl mein Vater unterhaltspflichtig- und fähig ist. Das bedeutet ansonsten ja nur, dass alle Unterhaltsforderungen nichtig sind.
Da ich zz. (wie erläutert) kein Bafög bekomme, da das Semester neu beginnt und Bafög nur Semesterweise bewilligt wird, fällt ja auch jegliche Grundlage für ein fiktives Einkommen weg.



-- Editiert von Kashbug am 08.09.2016 18:02

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

Und ich kann nur wiederholen, ich glaube kaum, dass ich verpflichtet bin mich selbst zu verschulden, obwohl mein Vater unterhaltspflichtig- und fähig ist. Das bedeutet ansonsten ja nur, dass alle Unterhaltsforderungen nichtig sind. Dann lassen Sie es sich halt vom Familiengericht erläutern - für mich ist hier Schluß, da Sie offenbar komplett beratungsresistent sind.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Und ich kann nur wiederholen, ich glaube kaum, dass ich verpflichtet bin mich selbst zu verschulden, obwohl mein Vater unterhaltspflichtig- und fähig ist. Das bedeutet ansonsten ja nur, dass alle Unterhaltsforderungen nichtig sind. Dann lassen Sie es sich halt vom Familiengericht erläutern - für mich ist hier Schluß, da Sie offenbar komplett beratungsresistent sind.


Bafög geht vor Unterhalt. Ist so und war so. Richtig. Soll der liebe Student dann einfach mal klagen.Die Erfahrung kann ihm zumindest keiner wegnehmen.

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Eigentlich nicht so schwer zu verstehen:
"Das OLG sah es als unterhaltsrechtlich vorwerfbar an, dass die Studentin keinen BAföG-Antrag gestellt hatte. BAföG-Leistungen seien nach den unterhaltsrechtlichen Leitlinien Einkommen. Aufgrund der günstigen Darlehensbedingungen bei BAföG-Leistungen sei einem Studierenden in der Regel die Aufnahme eines BAföG-Darlehens unterhaltsrechtlich zumutbar."

http://www.ff-rechtsanwaelte.de/aktuelles/familienrecht/familienrecht-kindesunterhalt-unterhaltsanspruch-besteht-nicht-soweit-bafoeg

Angaben zum Kindergeldbezug vermisse ich hier.

2x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

Soll der liebe Student dann einfach mal klagen.Die Erfahrung kann ihm zumindest keiner wegnehmen. :cheers:

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Kashbug
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 3x hilfreich)

Ich hatte eigentlich nicht vor noch etwas dazu zu schreiben, ich muss dennoch folgendes sagen: Ich hatte nie vor wen zu verklagen. Ebenso wollte ich mich lediglich informieren, was man eben in einem Forum so tut. Aber ich finde es wirklich schade, wenn einem hier durch ein simples nachfragen Unterstellungen gemacht werden und ihr euch hier ein Bild macht und Urteil erlaubt. Danke für eure Hilfe, aber kein Danke für den Umgang auf zwischenmenschlicher Basis.

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Moderator9
Status:
Praktikant
(672 Beiträge, 454x hilfreich)

Ich hatte nie vor wen zu verklagen. Ebenso wollte ich mich lediglich informieren, was man eben in einem Forum so tut. Jetzt wird es aber langsam komplett lächerlich - wie hätten Sie denn wohl an den Unterhalt kommen sollen, so ganz ohne Klage?
Danke für eure Hilfe, aber kein Danke für den Umgang auf zwischenmenschlicher Basis. Da haben die Antwortgeber doch tatsächlich auf der Rechtslage bestanden, anstatt Ihnen nach dem Mund zu reden - na sowas aber auch... Wird nicht mehr vorkommen, denn hier ist jetzt endgültig zu.

-- Editiert von Moderator9 am 09.09.2016 13:56

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.062 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.