Unterhalt gesetzlich geändert seit 01.01.08
Mehr zum Thema: Familienrecht, UnterhaltNeue Düsseldorfer Tabelle
Seit dem 01.01.08 gelten im Bereich des Unterhaltsrechts neue Gesetze, und auch eine neue Düsseldorfer Tabelle wurde herausgegeben. Von dieser Reform betroffen sind vor allem jene Personen, die Unterhalt bezahlen oder erhalten, der auf einer sogenannten Mangelfallberechnung beruht. Diese liegt meistens dann vor, wenn für Kinder bislang im Alter bis 5 Jahre weniger als 196 €, von 6 – 11 Jahre weniger als 245 €, von 12 – 17 Jahre weniger als 288 € und ab 18 Jahre weniger als 312 € gezahlt wurden. Soweit neben den Kindern auch Unterhalt für (Ex-)Ehegatten bezahlt wurde, werden diese nach den neuen Gesetzen wahrscheinlich mehr Unterhalt verlangen können. Ehegatten werden nun nachrangig nach Kindern behandelt und erhalten in diesen Fällen meist keinen Unterhalt mehr, so dass der an diese bislang gezahlte Betrag auf die Kinder verteilt werden kann. Schnelles Handeln ist hier maßgeblich, denn der höhere Unterhalt kann erst ab dem Monat verlangt werden, in dem er auch schriftlich geltend gemacht wird.
Auch die Unterhalt zahlenden Menschen müssen in solchen Fällen schnell handeln, vor allem wenn z.B. der Wegfall des Unterhalts eines Ex-Gatten einem neuen Kind zu Gute kommen soll.
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Wer sich bislang mit der Anwendung der Düsseldorfer Tabelle auskannte, muss ebenfalls umdenken. Von den nun ausgewiesenen Beträgen dieser ist das Kindergeld immer hälftig und bei volljährigen Kindern sogar ganz in Abzug zu bringen. Hiernach ergeben sich für das 1. – 3. Kind mit einem Kindergeldanspruch von 154 € nun folgende Zahlbeträge:
Nettoeinkommen des Barunter- haltspflichtigen in Euro | Altersstufen des Kindes in Jahren | |||
0-5 | 6-11 | 12-17 | ab 18 | |
bis 1500 | 202 | 245 | 288 | 254 |
1501-1900 | 216 | 262 | 307 | 275 |
1901-2300 | 230 | 278 | 325 | 295 |
2301-2700 | 244 | 294 | 343 | 316 |
2701-3100 | 258 | 310 | 361 | 336 |
3101-3500 | 281 | 336 | 391 | 369 |
3501-3900 | 303 | 361 | 420 | 401 |
3901-4300 | 325 | 387 | 449 | 434 |
4301-4700 | 348 | 413 | 478 | 467 |
4701-5100 | 370 | 439 | 507 | 499 |