Es scheint in diesem Forum anscheinend nur jemand für einen Fall zu interessieren, wenn sich irgendwer mit irgendwem um Kinder kloppt.
Bei uns ist das "leider" anders, wir wollen gerne zusammen leben, aber es scheint keine Übergangsregelungen zu geben, in der es einer Frau ermöglich wird, einen neuen Partner kennenzulernen - schon überhaupt nicht, wenn sie ein Kind mit einbringt, das ich zudem noch zu adoptieren bereit bin.
Schade das!!!
Unterhalt für Kind der Lebensgefährtin, in eheähnlicher Lebensgemeinschaft(4.)
26. Januar 2003
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Frage vom 26. Januar 2003 | 21:52
Von
Status: Student (2429 Beiträge, 213x hilfreich)
Unterhalt für Kind der Lebensgefährtin, in eheähnlicher Lebensgemeinschaft(4.)
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