Unterhalt für Auszubildenden ?!

2. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
ralfh.
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 6x hilfreich)
Unterhalt für Auszubildenden ?!

Hallo,

also, wir quälen uns schon länger mit dem Thema Unterhalt.
Folgende Situation:
-> Meine Mutter hat sich von meinem Vater getrennt.
-> 2 Kinder (meine Schwester, 12, und ich, Auszubildender 17) leben jetzt ebnfalls bei unserer Mutter.
-> Mein Vater lebt weiterhin "zu Hause" in unserer Eigentumswohung. (Wohnung gehört laut Papier sowohl meiner Mutter als auch meinem Vater zu je 50%)
-> Vater ist Frühpensionär. Er bekommt 1500 Euro "Rente". Dazu hat er einen 400 Euro Job. Zusammen = 1900 Euro.

Die Frage ist jetzt, was uns mein Vater an Unterhaltzahlen muss?!

Für meine Mutter will mein Vater kein Unterhalt zahlen. Sie hat sich jetzt schnell einen 400 Euro Job gesucht, um die Wohnung bazahlen zu können. (ca. 600 Euro WARM)

Für meine Schwester zahlt mein Vater genau 353 Euro.

Sonst nichts weiter.


Ich bin in der Ausbildung und verdine Brutto 420 Euro. Die ganzen Abgaben davon ab (also Netto) sind dan noch 331,80 über. Davon muss ich jeden Montat Fahrkarten in höhe von 85 Euro! kaufen = 246,80 Euro.

So - damit kommen (wir) aber einfach nicht zu recht -> es ist zu wenig.

Laut der Düsseldofer Tabelle stehen mir 429 Euro zu.

Langsam frage ich mich, ob es nicht besser wäre, wieder zur Schule zu gehen, als an meiner Ausbilung zu arbeiten.

Wie wird jetzt der Unterhalt für mich berrechnet ?!
Wäre das nicht eine logische Rechung? 429,00 - 246,80 = 182,20 Euro Unterhalt jetzt noch.


Ich würde mich über eine (hoffentlich helfende) Antwort sehr freuen.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Haselstrauch
Status:
Student
(2477 Beiträge, 388x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Und für die Wohnung: habt ihr da vorher alle zusammen drinnen gewohnt? Dann hätte deine Mutter beantragen können, dass sie ihr als Wohnung zugewiesen wird (d.h., dein Vater hätte ausziehen müssen, obwohl er 50%-Eigentümer ist.
Deine Mutter sollte auch zum Jobcenter gehen und zur Wohngeldstelle.

Mach du auf jeden Fall deine Ausbildung weiter, denn sonst macht sich das schlecht in deinem Lebenslauf.
Für das Geld zum Leben/Unterhalt usw. - ich finde das sollte deine Mutter klären, denn die ist volljährig und kann bei den Ämtern entsprechende Anträge unterschreiben.
Wer bekommt denn zur Zeit das Kindergeld in Höhe von € 308,-?

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#3
 Von 
Dori*
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 87x hilfreich)

quote:
Wie wird jetzt der Unterhalt für mich berrechnet ?!
Wäre das nicht eine logische Rechung? 429,00 - 246,80 = 182,20 Euro Unterhalt jetzt noch.

Nee ,so sieht die Rechnung nicht ganz aus .
429 - 331,80 - 77 (mind.,wenn nicht sogar 154KG,da Ausbildung)= !! 20,20€ !! die dir dein Vater zahlen muss !
Trennungsunterhalt steht deiner Mutter zu ,aber auf dauer muss sie für sich selbst sorgen .
353€ für deine Schwester sind soweit korrekt .

LG

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Haselstrauch
Status:
Student
(2477 Beiträge, 388x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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