Hallo an alle!Habe eine kurze Frage und zwar bezahle ich unterhalt an meine Ex-Lebensgefährtin für ein Kind.Habe vor einem Monat mit meiner jetzigen Freundin mein 2.Kind bekommen.Jetzt würde ich gerne Wissen ob sich das auf den Unterhalt für das erste Kind auswirkt oder ob es gleich bleibt,bzw muss der Unterhalt neu berechnet werden??
Danke im Voraus
Gruß Florian
Unterhalt für 2. Kind
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Hallo Florian,
aus so spärlichen Angaben lässt sich kaum eine aussagekräftige Antwort erstellen
Durch die Geburt des zweiten Kindes gibt es zwei weitere Unterhaltsberechtigte, das Kind und seine Mutter.
Wobei beide Kinder den Müttern gegenüber vorrangig unterhaltsberechigt sind.
Besonders relevant würde die neue Situation, wenn es durch die Geburt des zweiten Kindes zu einer Mangelfallberechnung käme.
Außerdem wäre es denkbar, dass du einer anderen Einkommensstufe der DT zugeordnet würdest, da es nun vier Unterhaltsberechtigte gibt.
Leistest du neben KU für das ältere Kind auch BU für dessen Mutter?
Grüße
Ich sollte für die Mutter des ersten Kindes auch unterhalt zahlen allerdings hat die Berechnung ergeben das ich diese Zahlungen nicht Leisten kann weil ich knapp unter die Einkommensgrenze gekommen bin.Ich glaube aber das ich schon in der niedrigsten Stufe der DT liege.Ist es trotzdem möglich das ich nach einer neuberechnung weniger zahlen muss?
Danke für die Hilfe
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Hallo,
.... möglich schon. Aber keineswegs sicher.
Du unterliegst einer gesteigerten Erwerbsobliegenheit, um den Mindest-KU zu sichern.
Grüßle
-----------------
""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""
Na dann werd ich mich wohl wieder mit dem Jugendamt auseinandersetzen müssen!was ich ja mittlerweile oft genug geübt habe.Ich hoffe nur das ich diesmal nicht wieder einen Beamten erwische der keine Lust auf seine Arbeit hat oder der mir sagt ich könne nichts tun.Falls ich dort wieder auf taube ohren stoße was ist die nächste instanz an die ich mich wenden kann??
Danke für die Hilfe.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
4 Antworten
-
10 Antworten
-
5 Antworten
-
10 Antworten
-
2 Antworten
-
3 Antworten
-
43 Antworten