Unterhalt etc. Rückforderung

4. Januar 2010 Thema abonnieren
 Von 
Karsten1984
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 19x hilfreich)
Unterhalt etc. Rückforderung

Hallo!

Folgender Sachverhalt:
Meine Freundin (25) studiert seit 10Semestern und erhält von ihrem Vater (von der Mutter geschieden, keinen Kontakt) monatlichen Unterhalt in Höhe von 150€. Da sie in ihrem Studium keine Perspektiven für sich sieht würde sie gerne abbrechen und eine Ausbildung / anderes Studium anfangen. Kann ihr Vater den Unterhalt zurückfordern wenn er rausbekommt das sie ihre Ausbildung abgebrochen hat? Weil ich mal gehört habe das man nur für die erste Ausbildung Unterhalt bekommt.

Selbiges gilt für Bafög, welches sie seit 5 Jahren erhält. Muss sie dann die bisher gezahlte Summe sofort zurückzahlen?

Danke für die Hilfe!

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

Nach 10 Semestern wird sie mit einer Unterhaltsforderung über das Familiengericht vermutlich keine Chance haben.
Im Übrigen ist es so, dass das 'Kind' seine Ausbildung zügig durchzuziehen hat.
Gezahlter Unterhalt gilt als verbraucht.


-- Editiert am 04.01.2010 15:14

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#2
 Von 
Karsten1984
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 19x hilfreich)

Sie will keinen Unterhalt fordern . Es geht nur darum ob der Vater den bereits gezahlten Unterhalt bei Abbruch des Studiums zurückfordern kann!

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#3
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

Zurückfordern kann der Vater es sicherlich, ob dies mit Hilfe des Familiengerichts (Urteil etc.) allerdings möglich ist, bezweifle ich. Wie bereits geschrieben: Gezahlter Unterhalt gilt zum Leidwesen aller Unterhaltszahler :sad: als verbraucht.

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