Hallo zusammen,
mein Sohn (lebt bei der leibl. Mutter) wird demnächst eine Ausbildung beginnen und dann auch am Ausbildungsort wohnen.
Wenn er bei der Mutter wohnen bleiben würde, dann wird ja vom Netto der Ausbildungsfreibetrag (90€) abgezogen und der Rest durch zwei geteilt. Um diesen Betrag mindert sich dann der zu zahlende Unterhalt. Soweit ist das alles bekannt.
Jetzt lebt er aber dann nicht mehr bei der Mutter (so das diese keinen Betreuungsunterhalt wie in der Vergangenheit mehr erbringt). Muss dann immer noch der andere Elternteil den Unterhalt in voller Höhe (abzgl. des o.g. Anteils) an den anderen Elternteil zahlen auch wenn keine Betreuungsleistung mehr erbracht wird?
Wenn ja, dann würde sich dieser Elternteil sich ja ein "kleines" Vermögen ohne irgendwelche Leistungen erarbeiten.
Beispiel:
196€ Kindergeld
120€ Unterhalt (nach Abzug des o.a. Anteils vom Ausbildungsnetto-Ausbildungsfreibetrag)
------------------
316€ für den (ehemals) betreuenden Elternteil
Vielleicht kennt sich ja hier im Forum jemand aus.
Vielen Dank.
Anm.: Kann man den zu zahlenden Unterhalt auch direkt an das Kind zahlen? Damit dieses z.B. damit den Teil der Mietkosten abdecken kann.
Was ist mit dem Kindergeld, welches die KM dann noch bekommt? Wem steht dieses zu?
-- Editier von GISNAH am 05.07.2017 12:44
Unterhalt bei Ausbildung und auswertiger Untrkunft
5. Juli 2017
Thema abonnieren
Frage vom 5. Juli 2017 | 12:16
Von
Status: Schüler (239 Beiträge, 272x hilfreich)
Unterhalt bei Ausbildung und auswertiger Untrkunft
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#1
Antwort vom 5. Juli 2017 | 13:39
Von
Status: Junior-Partner (5540 Beiträge, 2498x hilfreich)
Wie alt ist das Kind?
#2
Antwort vom 5. Juli 2017 | 13:41
Von
Status: Schüler (239 Beiträge, 272x hilfreich)
Bei Ausbildungsbeginn 16, wird dieses Jahr aber noch 17.
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#3
Antwort vom 5. Juli 2017 | 13:41
Von
Status: Schüler (239 Beiträge, 272x hilfreich)
Bei Ausbildungsbeginn 16, wird dieses Jahr aber noch 17.
#4
Antwort vom 5. Juli 2017 | 13:50
Von
Status: Weiser (17802 Beiträge, 8070x hilfreich)
Tippe mal, dass in dem Alter davon ausgegangen wird, dass der Lebensmittelpunkt weiterhin bei der Mutter liegt. Üblicherweise verbringen auswärtig untergebrachte Azubis weiterhin Wochenden und Urlaube im Elternhaus. Gibt es Gründe anzunehmen, dass dem hier nicht so ist? Wie weit ist denn die Ausbildungsstelle entfernt?
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