Unterhalt an uneheliches Kind u. Mutter - Gerechtigkeit

8. Januar 2004 Thema abonnieren
 Von 
paps74
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 6x hilfreich)
Unterhalt an uneheliches Kind u. Mutter - Gerechtigkeit

Hallo!
Nach nur 2,5 Monaten mit meiner Freundin setzte ich userer Beziehung aus diversen Gründen (ihr egoismus, etc.) ein Ende. Sie begann um mich zu kämpfen und nach einem knappen viertel Jahr ließ ich mich von ihr breit schlagen, es nochmal mit ihr zu versuchen! (Sie hätte ihre Fehler eingesehen, sich geändert usw.)
Bereits nach wenigen Wochen stellte sich heraus, daß ihre Aussagen gänzlich falsch waren und sie absolut in ihr altes Verhalten zurück fiel, sobald sie hatte was sie wollte, nämlich mich ... und inzwischen auch ein Kind von mir in ihrem Bauch.
Ich fragte sie, ob es denn verantwortungsbewußt sei unter diesen Umständen ein Kind in die Welt zu setzen, denn es war ihr genauso klar wir mir, daß wir ohne dieses Kind in ihrem Bauch inzwischen definitiv geschiedene Leute wären. Sie entschied sich für das Kind und da es schließlich um ein Menschenleben geht, gab es diesbzgl. auch keine Diskussion meinerseits. In nahm das ganze zum Anlass einfach nochmal alles zu versuchen, doch noch eine "glückliche Familie" auf die Beine zu stellen, nach dem Motto:"Die Hoffnung (dass sie doch noch manches einsieht und ändert) stirbt zuletzt!"
So zog ich mit ihr zusammen, durchlebte Schwangerschaft und die Geburt unseres Sohnes! Inzwischen ist er etwas mehr als ein viertel Jahr alt und ich liebe ihn sehr, möchte nicht mehr ohne ihn sein.
Leider wird all das durch das Verhalten meiner Freundin absolut zerstört! Es ist kein bißchen besser geworden, eher das Gegenteil. Ende letzten Jahres konnte ich nicht mehr, weder körperlich noch seelisch.
Ich setzte dem ganzen zum Jahreswechsel ein Ende: Unsere gemeinsame Wohnung ist gekündigt und wir suchen uns nun beide jeweils eine eigene Wohung. Da sie Erziehungsurlaub genommen hat und ich mir auch nur schlecht eine berufliche Auszeit in meinem Job leisten kann, sind die Rollen klar verteilt.
Ich werde auch in Zukunft versuchen ALLES für meinen Sohn zu tun und ihm ein so guter Vater zu sein, wie ich nur kann ... aber mir dreht sich absolut der Magen um, wenn ich daran denke nun auch noch dieser Mutter (meiner "Freundin", die für mich nichts weiter ist, als ein kleines, verwöhntes, egoistisches, verlogenes Kind, ) so viel Geld in den Rachen zu werfen, daß mir kaum mehr was zum Leben bleibt!
Was kommt da auf mich zu?
Unterhalt für sie bis das Kind 3 Jahre alt ist?
Sie hat vor Jahren geerbt und so wesentlich mehr Geld als ich. Dazu wird sie sehr stark von ihrer Mutter unterstützt (was ich im Fall der Fälle allerdings nicht nachweisen können werde).
Ich hätte absolut kein Problem damit, all mein Hab und Gut mit einer Frau zu teilen, mit der ich mehrere Jahre verbracht und die ich geliebt habe, aber so wie das hier gelaufen ist, WO IST DIE GERECHTIGKEIT????????


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31 Antworten
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#1
 Von 
Jogibear
Status:
Student
(2659 Beiträge, 772x hilfreich)

wir Männer sind doch ehrlich arme *******e. Es sind immer die selben Geschichten.

Aber du bist selber Schuld, wenn du 2 1/2 Monate mit jmd zusammen bist und Sie schwanger wird. Vor allem nach einer Trennung. Verhütung? Aber da du dein Kind liebst, denke ich nicht das du's bereust hast.

Das du für das Kind zahlen mußt ist klar. Zumindest den Mindestunterhalt ( Düsseldorfer Tabelle), darüber hinaus freiwillig. Unter Anrechnung Kindergeld. Die Mutter erfüllt ihren Unterhaltsanspruch mit Erziehung, Nahrung etc.

Das das Geld dann in die Hände der Mutter fällt und Sie damit machen kann was Sie will
finde ich auch ******* in Deutschland.

Das du für die Mutter auch Unterhalt zahlen mußt, denke ich nicht, ihr wart ja nicht verheirat. Auch wenn, da Sie ja reich sein sollte, mußte dies angerechnet werden.

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#2
 Von 
Jogibear
Status:
Student
(2659 Beiträge, 772x hilfreich)

ach ja und den Unterhalt für das Kind zahlst du bis es 18 ist oder Ende Ausbildung/Studium.

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#3
 Von 
paps74
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 6x hilfreich)

Dass ich für das Kind aufkomme steht außer Frage und ich mache es auch gerne! Will nach Kräften (und soweit es "die Mutter" zuläßt) meinen väterlichen Pflichten nachkommen.
(Der Kindesunterhalt geht im Übrigen ggf. über das 18.Lebensjahr hinaus!)

Das wogegen sich alles in mir sträubt ist der UNTERHALT AN DIE MUTTER!
Und meines Wissens bin ich auch ihr bis zum 3. Lebensjahr des Kindes zum Unterhalt verpflichtet, da sie zuvor berufstätig war und ihr aber lt. Gesetz angeblich in diesen ersten drei Jahren nicht zugemutet werden kann, arbeiten zu gehen!
Was ihr Vermögen betrifft, so stammt es ursprünglich aus einer Erbschaft und bleibt deshalb angeblich außen vor!?!?

Ich habe in diesem Jahr trotz der "Entstehungsgeschichte" wirklich alles Versucht, den Weg für eine gemeinsame Famlie zu ebnen, aber es scheiterte alles am Egoismus und der Sturheit "der Mutter"!
Irgendwann kann man nicht mehr und außerdem hat auch unser Sohn mehr und mehr von unserer Streiterei mit-/abbekommen.

Denke ich kann mit Fug und Recht behaupten, daß diese Situation nun ihr verschulden ist, trotzdem soll ich ihr dafür auch noch so viel Geld in den Rachen werfen, daß mir selbst kaum was zum Leben bleibt?

Das ist deutsche Gerechtigkeit????

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#4
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

@ Jogibaer
1. Wie kommst du darauf, dass er an seine Exfreundin nichts zahlen muss, da sie nicht verheiratet waren ? Auch nichtverheiratete Mütter haben einen Unterhaltsanspruch bis zum 3. Lebensjahr des Kindes !
2. Wieso sind Unterhaltszahlungen, die über dem Mindestunterhalt liegen, freiwillig ?????? Er muss KU zahlen, welcher nach seinem Gehalt berechnet wird !!!!!
@ Leo,
ob deine Exfreundin bedürftig ist, hängt nicht zuletzt davon ab, ob ihr Vermögen " gebunden" ist. Sie ist nämlich sehr wohl erstmal verpflichtet, ihr Vermögen zu verbrauchen, sofern es nicht ausschliesslich und angemessen der Altersvorsorge dient.
Allerdings wäre sie nicht verpflichtet, z.B.ein Haus zu verkaufen oder eine LV zu kündigen. Da kommts auf den Einzelfall an und du kannst nur auf einen Richter hoffen, der dies anerkennt. Ich kann dich übrigens sehr gut verstehen : Würd mir auch absolut gegen den Strich gehen, wenn ich meinem Ex noch was zahlen sollte. Vor allem, wenn er selbst Vermögen hat und noch von Mami ausgehalten wird.
Vielleicht könnt ihr euch ja einigen, denn Unterhaltskriege führen häufig zur Umgangsvereitelung des Kindes.
Anna

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#5
 Von 
paps74
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 6x hilfreich)

Hi Anna!

Vielen Dank!
Diese Angst, daß jedwede Streitigkeit den Umgang mit meinem Sohn beeinträchtigt habe ich allerdings.
... und das weiß auch "die Mutter"!
Ist ne echt leckere Angriffsfläche!

Es hat lange gedauert, bis ich mich zu dieser Trennung durchgerungen hatte. "Die Mutter" hat immer darauf vertraut, mir (bildlich gesprochen) einfach unseren Sohn vor die Nase zu halten und daß ich mich dann schon fügen werde.

Ihr Vermögen ist gerade jetzt nicht mehr gebunden, da sie ihre Eigentumswohnung verkauft hat. Allerdings hat ihre Mutter und deren Lebensgefährte schon gesagt, daß sie das Geld schnellstmöglichst "bei Seite schaffen" werden! (Von ihnen habe ich übrigens auch die Info, daß geerbtes Vermögen hier unantastbar ist!)

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#6
 Von 
Jogibear
Status:
Student
(2659 Beiträge, 772x hilfreich)

sorry das mit dem 3.Lebensjahr wußte ich nicht,aber man lernt nie aus. ;-)

Ich kenne die Höhe deiner Einkünfte nicht, aber der Unterhalt für das Kind hat Vorrang vor dem Unterhalt für die Mutter. Also wenn es nach Abzug des Kindesunterhalt von deinem Gehalt nichts mehr zu holen gibt, dann geht die Mutter leer aus.
Das geht mit einem Gespräch mit dem Arbeitgeber über weniger Gehalt, dafür mehr unpfändbare Vorteile für die Zeit der 3 Jahre
( Dienstwagen ect. ).

Natürlich muß deine EX ihr Vermögen angeben. Wie es mit geerbten Vermögen aussieht muß ich passen.

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#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47644 Beiträge, 16840x hilfreich)

Du weißt doch, dass sie das Geld hat. Wie soll es dann "bei Seite geschafft" werden. In einem eventuellen Gerichtsverfahren wird Deine "Freundin" nachweisen müssen, was sie mit dem Geld gemacht hat.

Auch die Information zur Erbschaft ist falsch. Natürlich muss diese zuerst für den eigenen Unterhalt Deiner "Freundin" verwendet werden. Wer genug Vermögen hat und dazu zählt auch die Erbschaft, ist nicht bedürftig. Bedürftigkeit ist aber Voraussetzung für die Zahlung von Unterhalt an die Mutter.

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#8
 Von 
guest-12331.05.2011 17:36:49
Status:
Praktikant
(517 Beiträge, 149x hilfreich)

@Leo24

Deine Geschichte kommt wir irgendwie ähnlich vor :-)

An deiner Stelle würde ich einen RA zur Rate ziehen zur Wahrung deiner Interessen. Besonders weil die KM Vermögen hat!

Was nicht unwichtig ist, dein SB gegenüber der KM ist 1000 Euro. Soviel muss dir übrig bleiben.

Schau dir mal folgenden Link an:
http://www.familienrecht-ratgeber.de/

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#9
 Von 
guest-12331.05.2011 17:36:49
Status:
Praktikant
(517 Beiträge, 149x hilfreich)

Ach noch etwas: Gegen meine Ex-Freundin hatte ich vor drei Jahre ebenfalls einen RA genommen, trotzdem sehe ich heute meine Tochter!

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#10
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

@ Stern
trotzdem sollte man dies taktisch klug anpacken, denn es muss nicht jeder soviel Glück haben, wie du !
@ Jogibaer
Dienstwagennutzung u.ä. ist ein geldwerter Vorteil und wird familienrechtlich zum Einkommen gezählt. Gepfändet werden kann dies vielleicht nicht..... aber erstens möchte das wohl kaum jemand darauf ankommen lassen, 2. wird er trotz allem zur Zahlung verpflichtet werden können, bzw. muss diese nach den 3 Jahren auch zurückzahlen, sofern tituliert worden ist !!

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#11
 Von 
Michael271
Status:
Schüler
(212 Beiträge, 11x hilfreich)

da schaut man mal nen halten Tag nicht hier rein und schon verpaßt man den Großteil seines Spezialthemas ;-)

@ Teufelchen
ich glaube Stern hatte gar kein Glück und mußte zahlen

@Jogibär
die ganzen "Verschleierungsthemen" würd ich erst mal hinten anstellen, da ich denke, wenn man sich in Richtung Gerichtsverhandlung bewegt, isses sinnvoll ehrlich zu sein und ggf. dem Richter klar machen, daß die Gegenpartei mit falschen Karten spielt.

@hh
"bei Seite schaffen" ist gar nicht so unproblematisch. Welcher ExFreund aus einer Kurzbeziehung weiß schon die Banken und ggf. Kontonummern, wo das Geld lagert und versuch mal etwas anzuweisen, wenn Du nicht weißt wo es ist !!!

Der Wohnungsverkauf könnte das Ganze vereinfachen - besteht aber immernoch die Gefahr von plötzlich vorhandenen (Verwandten-)Darlehen

@Leo
bin in ziemlich ähnlicher Situations und hatte es mit freiwilligem Unterhalt an ExFreundin versucht, zumal der immerhin bei mir Steuerwirksam wäre und so beide profitiert hätten. Haben aber keine Einigung erzielt.
Dafür hab ich jetzt eine Aufforderung vom Anwalt, nach der ich finanziellen Verhältnisse offen legen soll und sie einen Betrag fordert, der m.E. das 1,5 fache ihres letzten Nettogehaltes ist.

jetzt aber zum Thema - hab mich Nächtelang mit Urteilen und Ausführungen damit beschäftigt, nachdem ich schwer einen Anwalt gefunden hab, der sich tatsächlich damit auskennt und meine Meinung vertreten hat. Aber trotzdem isses meines Erachtens klar geregelt, daß:

- Mutter Unterhalt nach § 1615 l BGB zusteht
aber
- Voraussetzungen für den Verwandtenunterhalt nach § 1602 BGB anzuwenden sind

also Mutter muß auf alle Fälle bedürftig sein und Unterhalt weder aus Einkommen noch aus Vermögen bestreiten können. Wobei Zumutbarkeitsgrenze sehr hoch gesteckt ist. Expliziert wurde z.B. der Verkauf von Grundstücken zugemutet.

Würde mir ggf. erst einmal die Bedürftigkeit nachweisen lassen (anhand Vermögensaufstellung)

Hauptproblem für Dich wird sein, herauszufinden, was an Vermögen vorhanden ist und wenn sie auf Unterhalt besteht, auf alle Fälle einen Fachanwalt für Familienrecht (ist zwar keine Gewähr für Wissen) nehmen, der sich mit den Themen auskennt.


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#12
 Von 
paps74
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 6x hilfreich)

So, wird Zeit daß ich mich hier auch mal wieder melde!
Zunächst mal Danke an Euch alle für die vielen Infos und Tips!

@Michael271:
Dieser Absatz von Dir trifft wahrscheinlich ziemlich genau ins Schwarze:
"Der Wohnungsverkauf könnte das Ganze vereinfachen - besteht aber immernoch die Gefahr von plötzlich vorhandenen (Verwandten-)Darlehen"
--> Exakt das scheint sie vor zu haben! (weiß ich seit gestern abend)
Ihre Begründung war wg. des Sozialamtes. Gut, käme mir ja entgegen, wenn sie den Weg übers Sozialamt wählt und von mir wirklich nur Kindesunterhalt kassiert, würde ihr da sogar ab und an was zuschießen, wenn es wg. dem Kleinen eng wird.
Aber sollte sie irgendwann doch mit dem Anwalt kommen und von mir Unterhalt für sich fordern, dann stehe ich ja wohl besch... da, denn ihr Geld hat sie ja vorerst mal beiseite geschafft!
Kann ich da irgendwie "vorsorgen"?

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#13
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47644 Beiträge, 16840x hilfreich)

Das mit dem Sozialamt hilft Dir gar nichts. Das wird nun seinerseits versuchen, diesen Unterhalt von Dir zu bekommen.

Das mit den Darlehen funktioniert nur, wenn tatsächlich entsprechende Geldflüsse vorhanden sind. Z.B.: Das Geldgeschenk ihrer Mutter zum Kauf der Wohnung ist nun plötzlich ein Darlehen. Ohne solche Geldflüsse plötzlich ein Darlehen aus dem Hut zu zaubern ist nicht so einfach, da entsprechende Kontoauszüge im Zweifel bei der Bank archiviert sind.

Echte Darlehen können natülich gegengerechnet werden. Und tatsächlich möglich ist es natürlich auch, dass bei einem Wohnungsverkauf nach Abzahlung der Darlehen (fast) nichts mehr übrigbleibt. Die Immobilienpreise sind in den letzten Jahren deutlich gefallen.

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#14
 Von 
paps74
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 6x hilfreich)

@hh:
Habe mich nochmal schlau gemacht, ob das Sozialamt tatsächlich an mich rantreten könnte! Angeblich ist es so:

Was das Kind betrifft JA, aber das ist unstrittig, da ich voll und ganz hinter meinem Sohn stehe und ich versuchen werde es ihm an nichts fehlen zu lassen!

Was die Mutter betrifft NEIN, da wir nicht verheiratet waren und auch nicht zusammen wohnen!

Falls jemand hier diesbzgl. noch genauere Infos hat, bzw. Gesetzestexte oder Verordnungen nennen kann, wäre ich sehr dankbar!

- - - -

Ihr Vermögen: Es geht natürlich noch ein Teil ab, aber die Summe die dann übrig bleibt ist mir grob bekannt und übersteigt bei weitem ein Brutto-Jahresgehalt von mir!

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#15
 Von 
Relaxer
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 124x hilfreich)

Hallo Leo,

bin ebenfalls ein Leidensgenosse, aber einige entscheidende Schritte weiter.

Erst mal zum Grundsätzlichen:

§ 1615 I besagt eindeutig, dass Du zum "Betreuungsunterhalt" für die Dauer von 3 Jahren verpflichtet bist. Der Zeitraum kann sich z.Bsp. bei Behinderung des Kindes, die die Erwerbstätigkeit der Mutter wegen Betreuungsbedarf ausschließt auch unendlich verlängern.

Leider gibt es keine einheitliche Regelung der Berechnung und ich hatte damit auch immense Probleme. Zum Glück konnte ich mich mit der Mutter schlussendlich gütlich einigen und wir haben einen aussergerichtlichen Vertrag geschlossen. Zur Berechnung haben wir dabei mein monatliches Netto genommen und davon zahle ich ca. 3/7 (angelehnt an den Ehegattenunterhalt). Dieser Weg bot sich an, um die lange andauernden Streitfragen, was abzugsfähig ist (vor der Beziehung bestehende Darlehen z.Bsp.) und was zugeschlagen werden muss (geldwerter Vorteil durch Dienstwagen) abgekürzt werden konnte. So einfach, wie sich das jetzt anhört war es aber beileibe nicht, der Findungsprozess dauerte bei uns über 1 Jahr und erfoderte Flexibilität bei beiden. Viel Hilfe habe ich dazu allerdings auch in diesem Forum bekommen, kannst Dir ja mal meine Beiträge ansehen.

Unbestritten ist aber eine Sperrgrenze bei den von Stern genannten 1000 Euro Selbstbehalt.

Ebenso gibt es eine Grenze nach oben: Die Mutter darf durch Deine Zahlungen 1. nicht besser gestellt sein als Du und 2. nicht mehr haben, als sie vorher in der Erwerbstätigkeit hatte. Hierzu gibt es auch nur einschlägige Urteile, aber keine zwingenden Gesetzestexte. Ein Anwalt müsste Dir hier ggfls. bei der Suche weiter helfen können. Dummer Weise gehören hier zum vorherigen Einkommen auch Zinseinkünfte und Mieten. Die Mutter ist aber genau wie Du zur Offenlegung Ihrer vorherigen Einkünfte verpflichtet, so dass daraus auch eventuelle, vorher existierende Vermögenswerte ersichtlich werden. Damit hat das Schwert, dass sie gegen Dich benutzt 2 scharfe Seiten, denn was sie an Vermögen nicht angerechnet bekommen möchte kann sie auch nicht als vorherige Einkunftsquelle nennen und anders herum. Wobei ich mir nicht sicher bin, in wie weit sie verpflichtet ist, Ihren Unterhalt aus Vermögen zu be3streiten. Vielleicht hat hier ja jemand noch einen Quellennachweis, ich habe bisher nichts dazu gefunden.

Übrigens: Das Sozialamt wird auf jeden Fall versuchen, geleistete Zahlung von Dir wieder zu bekommen. Und meine Erfahrungen mit den Leuten beim Amt sind sehr negativ, da die angeblich nur auf das Wohl des Kindes bedacht sind, de facto aber eher die Interessen der Mutter vertreten.

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#16
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Also, ich weiss nicht, ich weiss nicht.... bin zwar kein Sozialrechtsexperte, aber m.E. wird sie doch vom SA gar kein Geld bekommen, da sie grad vor diesem Amt ihre Vermögensverhältnisse darlegen muss. Und die rechnen so gut, wie alles mit an !
@Relaxer
es freut mich zwar, dass ihr beide mit eurer Lösung zufrieden seit und so soll es auch bleiben ! Aber vom reinen Netto 3/7..... das zahlt ja kaum ein ehemals verheirateter an EU. Oder hattest du so viele geldwerte Vorteile und kaum was, was du abziehen konntest ?

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#17
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

ups.... "seid" mit "d" nicht mit "t" :-)

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#18
 Von 
paps74
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 6x hilfreich)

Das Sozialamt wird eben KEIN Vermögen mehr bei ihr vorfinden, darum geht es ja!
Und wenn das Sozialamt wirklich das Recht hat, den gezahlten Unterhalt an die Mutter (Kind ist wie gesagt unstrittig) von mir wieder zu holen, dann bin ich auch der Gelackmeierte, wenn "die Mutter" ihr Geld beiseite geschafft hat! Ansonsten könnte es mir ja egal sein, was für krumme Touren sie macht, schließlich muß sie evtl. selbst dafür gerade stehen!

Die Info, daß das Sozialamt an mich lediglich wg. des Kindesunterhalts und NICHT wg. des Unterhalts an die Mutter herantreten kann, habe ich von meinem Steuerfuzzi des Lohnsteuervereines.

Die §§ 1601-1615 zur Unterhaltspflicht habe ich mir eben mal reingepfiffen, danach sieht es schlecht für mich aus.

Für mich bleibt nach wie vor die Frage, ob das Sozialamt einen solchen Anspruch gegen mich geltend machen kann, oder nicht.

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#19
 Von 
guest-12331.05.2011 17:36:49
Status:
Praktikant
(517 Beiträge, 149x hilfreich)

Wieso nur bis § 1615 BGB ?

Für dich ist maßgeblich der § 1615 I BGB und zahlen musst du nur drei Jahre. BU kann steuerlich abgesetzt werden.

Ich kann dir nur raten, einen Rechtsanwalt in Anspruch zu nehmen.

Ein Beispiel aus meiner Erfahrung. Ich sollte mein Vermögen vor der Gegenseite (mit RA) darlegen, was ich nicht machte. Auch ich hatte einen Rechtsanwalt. Durch das Hin- und herschreiben der RA wurde letztendlich mein Vermögen zur Berechnung des Unterhalts durch die Gegenseite (RA) geschätzt und festgelegt.
Gegen diese Schätzung legte ich keine Widerspruch ein, da diese Schätzung weit darunter lag (Rede mit deiner Freundin/Frau niemals über Geld!!).
Heute ist meine jüngste Tochter 4 Jahre alt und ich zahle seit einem Jahr keinen BU mehr. Mit meiner Ex hatte ich auch keine eLG, KM wurde nach knapp einem halben Jahr des Kennenlernens schwanger.

Du solltest durch deinen RA das Vermögen deiner Ex ebenfalls zur Berechnung des Unterhalts schätzen lassen.

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#20
 Von 
Michael271
Status:
Schüler
(212 Beiträge, 11x hilfreich)

@Relaxer

besonders nachahmenswert find ich Deine Lösung auch nicht ...schließlich gibt es auch die Regelung, daß die Mutter des Kindes nicht besser gestellt sein darf, als wenn sie verheiratet gewesen wäre. Aber egal, ihr seid Euch immerhin einig geworden.

tja LEO, da hast Dich eher "dumm" als "schlau" gemacht ;-) ...das Sozialamt wird auf ALLE FÄLLE auf Dich zukommen wegen dem Unterhalt für die Mutter.

und mit dem BGB lesen warst auch net so erfolgreich ;-) ...macht aber nix, irgendwie liest es immer jeder anders als ich (sollte ich es etwa falsch lesen - NEIN, bestimmt nicht)

fangen wir von hinten an
§ 1615 l Abs. 3 1.Satz
"die Vorschriften über die Unterhaltspflicht zwischen Verwandten sich entsprechend anzuwenden" !!!
und was finden wir unter § 1602
Abs. 1 - darüber kann man sich vielleicht noch streiten, ob man mit Vermögen im Stande ist, sich selbst zu unterhalten. Aber dafür gibt es ja
Abs. 2 - Minderjährige müssen zur Unterhaltsbestreittung ihr Vermögen nicht angreifen. daraus läßt sich ableiten, daß es Volljährige tun müssen.

Deine Aufgabe wird es jetzt wohl sein, sich die Bedürftigkeit der Mutter nachweisen zu lassen (über Vermögensaufstellung bzw. Verträge) und die Plausibilität zu prüfen. Geht ggf. sehr gut, so wie's HH gesagt hat über Kapitalflußnachweise sowie Sinnhaftigkeit (wurden Zinsen bezahlt, welches Interesse hatte die Verwandten, haben diese die Gelder irgendwo mal angegeben / zinsen z.B. versteuert od. selbst gegenüber Sozialamt, ExPartner,...)

@Stern
Vermögensschätzung dürfte nicht klappen, weil sie ja offen legen wird, daß sie nix (oder nur wenig hat) ...es fehlt also die Grundlage zur Schätzung.

Ach ja und zur Höhe ihres theoretischen Anspruches, gibt es ansich schon recht klar Regelungen. Ihr vorheriges Nettoeinkommen.





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#21
 Von 
Baron66
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo zusammen,

mich hat genau auch das Thema Unterhalt
für einen uneheliche Mutter getroffen und das sehr massiv.
Habe vier Monate eine Wochenendbeziehung geführt. Nachdem ich diese Beziehung beendet hatte offenbarte mir diese Frau das Sie schwanger ist.
Da ich mir relativ unsicher war ob ich der Kindesvater bin, habe ich einen Vaterschaftstest beantragt. Dieser belegte das ich Vater des Kindes bin.
Nach dem ganzen Hickhack mit dem zuständigen Jugendamt ist zum Kindesunterhalt alles geklärt. Da unser Staat ja richtig tüchtige Beamten hat, die auch sehr strebsam sind, wurden meine Unterlagen freundlicherweise an das Sozialamt weitergeleitet. Da die Mutter entgegen ihrer Aussage nicht wieder arbeiten geht, will nun unsere beliebte Beamtenriege das Arbeitslosengeld II für die Mutter komplett von mir bezahlt haben. Alles in allem soll ich nun 900€ abdrücken. Betonen will ich das ich den Unterhalt für das Kind sehr gerne bezahle.
Ein absolutes Problem habe ich aber mit dem Unterhalt für die Mutter. Bei dem mir zustehenden Selbstbehalt in einer Höhe von 1000€ nage ich am Existenzminimum herum.

Wer steckt in einer ähnlichen Situation, bzw. wer kann mir Tipps geben wie ich aus dieser Falle einigermassen herauskomme.

Meldet auch doch einfach.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
guest123-1035
Status:
Student
(2621 Beiträge, 485x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Merline
Status:
Student
(2412 Beiträge, 277x hilfreich)

Hallo Baron,

Du nagst mit 1000€ am Existenzminimum, und Mutter macht sich und dem Kind ein schönes Leben mit 900€ für 2 Personen?

Sorry, da überdenke noch mal Deine Haltung bitte.

Wie Du da raus kommst?
Gar nicht.

Mit ganz viel Glück, wenn sich entsprechende Gesetze nicht ändern, bist Du mit 3. Geburtstag Eures Kindes raus, was den Unterhalt an die Mutter angeht.

Übrigens hats Du noch Glück mit Deinem Selbstbehalt, wenn er bei 1000 € angesetzt wurde.
Einige Gerichte belassen dem Vater in solchen Fällen nur 890€, auch der Mutter gegenüber.

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#24
 Von 
guest123-1035
Status:
Student
(2621 Beiträge, 485x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
guest123-977
Status:
Lehrling
(1415 Beiträge, 452x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Merline
Status:
Student
(2412 Beiträge, 277x hilfreich)

Nein, nicht mal bei Hartz 4.

Erziehungsgeld ist Pflegegeld, und kein Einkommen.

Ab dem 1.1.2007 soll es durch das neue Elterngeld anders sein, da müssen wir uns dann überraschen lassen, was die Regierung sich da wieder auskaspert.

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
guest123-1035
Status:
Student
(2621 Beiträge, 485x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Merline
Status:
Student
(2412 Beiträge, 277x hilfreich)

In dem Fall ja......

Solange sollte Mutter jedoch auch nicht stöhnen, sie habe kein Geld ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
guest123-1660
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1142x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
Zweitfrau1982
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Mir gehts ehrlich gesagt so auf den Senkel, dass die "armen Mütter" immer nur wollen, wollen, wollen und die Väter sollen immer nur zahlen, zahlen, zahlen.
Mal ganz im Ernst, was hindert eine Frau dran trotz Kind arbeiten zu gehen, wie ich das auch mache und mein Kind ist auch erst ein halbes Jahr alt. Wenn ich nur schin sehe / höre / lese, dass die "armen Mütter" alles, aber auch wirklich ALLES unternehmen, um die Väter in den Ruin zu treiben, obwohl sie nicht zahlen können oder nicht genug zahlen können, wie z.B. durch Pfändungen beim Arbeitgeber.
Wann raffen diese "armen Mütter" mal, dass sie sich damit selbst ins eigne Fleisch schneiden.
Es ist so, dass es zu 99% nur ums Geld geht, wie es den Kindern geht oder ob der Vater Umgang mit dem Kind haben will, das spielt wieder keine Rolle, hauptsache die "arme Mama" hat genug im Geldbeutel.
Wie gesagt, ich bin auch Mutter. Ich kann genauso arbeiten gehen wie der Papa und wenn beide den A.... hochkriegen, dann bekommt man auch ein Kind groß. Wenn man sich nur drauf verlässt, dass einer zur Armut gepfändet wird, kann man gleich weiter jammern und sich nen Strick nehmen.
Und mir braucht keiner mit dem dummen Gespräch zu kommen, der Vater hätte auch "aufpassen" können. Denn wenn der Vater der Frau vertraut, dann denk er ja wohl nicht darüber nach, dass er sich grad sein ganzes Leben versaut, nur weil die Frau ein linkes Spiel spielt rein wegen der Kohle und nicht wegen dem Kindeswohl, wie es immer gepredigt wird!

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