Unterhalt an studierendes Kind über 25 absetzen (außergewöhnliche Belastung)

4. Januar 2016 Thema abonnieren
 Von 
uwe11
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhalt an studierendes Kind über 25 absetzen (außergewöhnliche Belastung)

Hallo,

Meine Mutter ist Arbeitnehmerin, Steuerklasse 4 / etwa 30.000 brutto/ Jahr, und unterstützt mich als Studenten pauschal mit 500€ im Monat. Ich bin bereits über 25 und erhalte kein Kindergeld und muss meine Krankenversicherung selbst zahlen. Ich wohne nicht mehr Zuhause, sondern in einer Mietwohnung. Soweit ich das verstanden habe, kann sie diese 500€/Monat als außergewöhnliche Belastung von der Steuer absetzen. Ich arbeite jedoch nebenbei unregelmäßig als Minijobber, je nachdem ob es die Zeit zulässt (hauptsächlich in den Semesterferien), und verdiene mir so etwa 2500€ im Jahr dazu. Soweit ich das verstanden habe, werden diese 2500€ (minus 624€) angerechnet, da sie den Freibetrag von 624€ überschreiten.
Jetzt die erste Frage: Werden somit die 1876€ von mir verdienten Euro von dem steuerlich absetzbaren Maximalbetrag von 8004€ abgezogen oder von den mir durch meine Mutter zugewendeten 6000€?
Und die zweite Frage, sofern man diese überhaupt beantworten kann, gibt es einen bestimmten Prozentsatz der Rückzahlung mit dem man ungefähr rechnen kann? Also z.B. von den 500€/mtl kann man etwa 5% zurückbekommen o.ä.

Leider habe ich mich bisher nur kurz einlesen können und bin durch meinen Studiengang nicht "vom Fach". Da meine Mutter noch nie eine Steuererklärung abgegeben hat, werde ich derjenige sein der sich einliest, die Programme kauft und ihr dabei hilft. Da ich den Aufwand und den daraus resultierenden Nutzen überhaupt nicht abschätzen kann, bin ich hier ;)

Vielen Dank für eure Hilfe!

Haben Sie sich versteuert?

Haben Sie sich versteuert?

Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32850 Beiträge, 17254x hilfreich)

von den mir durch meine Mutter zugewendeten 6000€? Davon.
gibt es einen bestimmten Prozentsatz der Rückzahlung mit dem man ungefähr rechnen kann? Also z.B. von den 500€/mtl kann man etwa 5% zurückbekommen o.ä. Sicher, aber nicht mit Ihren Angaben. Ihre Mutter ist offenbar verheiratet und wird also vermutlich zusammen mit ihrem Gatten veranlagt. Und welchen Steuersatz das Ehepaar hat, hängt vom gemeinsamen Einkommen ab. Das kennen Sie vielleicht - wir nicht.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

16x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32850 Beiträge, 17254x hilfreich)

Vielleicht ein Beispiel vorweg: Wären die 30.000 das gemeinsame Einkommen des Paares, läge die Steuerersparnis bei ca. 900 Euro (6000 Euro minus 1900 Euro anrechenbares Einkommen macht 4.100 Euro, die absetzbar sind, und das dann mal ca. 23 %, was in etwa der Steuersatz dieser Einkommenszone wäre). Das macht also etwa 15 % der 500 Euro (75 Euro/Monat). Dazu kommen die Annexsteuern, also auf das Jahr bezogen noch ca. 50 Euro Soli und ggf. 70 bis 80 Euro Kirchensteuer, die erstattet werden.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
uwe11
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Muemmel,

Vielen Dank für die ausführliche Antwort! Mir war nicht bewusst, dass durch die Heirat meiner Mutter jetzt das gemeinsame Einkommen maßgeblich ist. Ach, ich freu mich schon auf die Einarbeitung im Taxman bzw. Wiso ;)
Bezüglich des Abzugs meines Verdienstes habe ich eben jedoch gegenteiliges zu Ihrer Aussage gelesen:

Hat die unterhaltene Person eigene Einkünfte und Bezüge, so werden diese auf den Höchstbetrag angerechnet, soweit sie 624 EUR (anrechnungsfreier Betrag) im Kalenderjahr übersteigen. Die anzurechnenden Bezüge werden dabei um eine Kostenpauschale von 180 EUR jährlich gekürzt. Zusätzlich vermindert sich der Höchstbetrag um die von der unterstützten Person als Ausbildungshilfe aus öffentlichen Mitteln bezogenen Zuschüsse.

Siehe: https://www.steuern.de/unterhaltszahlungen.html

Beste Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32850 Beiträge, 17254x hilfreich)

Klar, die werden auf den Höchstbetrag angerechnet, wenn dieser gezahlt wird. Sie glauben doch nicht, Sie könnten so eine Art fiktiven Unterhalt absetzen - ich zahle 6.000, aber ich runde das mal auf 8.500 Euro auf? Das ist Steuerhinterziehung, auch wenn Sie hier bloß was falsch verstanden haben...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
uwe11
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Muemmel,

Ich hab die Aussage wohl zu wörtlich genommen, indem ich annahm dass, unabhängig von der der gezahlten Zuwendung, lediglich der Höchstbetrag um den Zuverdienst sinkt.

Verwirrend ist nur, dass das z.B. hier genau so beschrieben wird: https://www.buhl.de/steuernsparen/unterhalt-an-angehoerige/

Beispiel

Sie haben Ihren Sohn in 2013 mit 7.800 Euro unterstützt. Ihr Sohn hat selbst im gesamten Jahr 3.000 Euro aus einer Anstellung verdient. Als Einkünfte sind nun 2.000 Euro anzurechnen (3.000 abzüglich Arbeitnehmer-Pauschbetrag i.H.v. 1.000 Euro). In der Steuererklärung können Sie 6.754 Euro absetzen. [8.130 Euro Grundfreibetrag – (2.000 Euro Einkünfte – 624 Euro)]


Danke!

-- Editiert von uwe11 am 04.01.2016 23:12

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32850 Beiträge, 17254x hilfreich)

Ich glaube, SIE haben recht - sorry. Ja, dann kann hier wohl der gesamte Unterhalt von 6.000 Euro abgesetzt werden. Ich erhöhe mal die Rückzahlungsprognose aus Beitrag Nr. 2 auf 1400 Euro plus Annexsteuern....

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
uwe11
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Muemmel,

Super, vielen Dank! Das hört sich doch alles erstmal ganz gut an. Ich setz mich in den kommenden Wochen da mal dran ;)

Beste Grüße

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.015 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen