Unterhalt an den Ex zahlen trotz Wiederheirat?

7. Mai 2011 Thema abonnieren
 Von 
adam2011
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 12x hilfreich)
Unterhalt an den Ex zahlen trotz Wiederheirat?

Hallo Zusammen!

ich hätte eine Frage an euch und würde mich auf eure Antwort sehr freuen.

Ich bin seit gegen Ende November 2010 von meinem Ehemann endgültig geschieden. Ende März 2011 habe ich wieder geheiratet und mein neuer Ehemann ist im Moment Arbeitssuchender. Mein Ex bezieht Leistungen nach dem SGB XII. Muss ich für ihn Unterhalt zahlen?

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21 Antworten
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#2
 Von 
adam2011
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 12x hilfreich)

Vor der Scheidung gab es ja ein Trennungsjahr und vorher auch schon nicht mehr gut verstanden. Ich habe dann den aktuellen Ehemann kenengelernt. Heiraten kann man ja meiner Meinung nach immer wieder, wenn man es gut findet und lieber im ehelichen Verhältnis leben will.

quote:
Jedoch solltest du dann darauf ahcten, diesem ein fiktives Einkommen anzurechnen, falls er nicht wirklich arbeitssuchend, sondern einfach nur arbeitslos ist.


Was ist damit gemeint? Er hat fertig studiert und ist auf Arbeitssuche. Was wäre, wenn er bald eine Stelle findet und auch was verdient? Müsste ich immer noch für den ex zahlen? Wir leben zusammen und ich zahle die Miete und fast alles.


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3x Hilfreiche Antwort


#4
 Von 
adam2011
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 12x hilfreich)

Also! wenn ich richtig verstanden habe, muss ich Unterhalt zahlen, egal wieviel ich verdiene? Wenn ich nun zu wenig verdienen würde und mein neuer Mann etwas mehr, müsste ich immer noch zahlen?

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2x Hilfreiche Antwort


#6
 Von 
adam2011
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 12x hilfreich)

quote:
"Geht es nur um den Trennungsunterhalt, musst du in der Regel nichts mehr zahlen, wenn er mehr verdient als du."


Wenn mit "er" der Ex gemeint ist: muss ich zahlen, wenn er 630euro verdient und ich z.B. 1000eure verdiene und mindestens ca.950€ davon für Miete, Schulden und mehr brauche?

Danke für die Antwort

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-- Editiert am 08.05.2011 01:43

1x Hilfreiche Antwort


#8
 Von 
adam2011
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 12x hilfreich)

Herzlichen Dan für die Antwort

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1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38433 Beiträge, 14000x hilfreich)

Na ja, Adam, ganz so wie Nick es schreibt, ist es nicht. Die erste Frage ist, ob es überhaupt einen Titel gibt, nach dem Du Unterhalt zahlen musst. So, wie ich das sehe, nicht. Wenn ja, dann musst Du Dich um Abänderung des Titels bemühen.

Abgesehen davon hast Du einen Selbstbehalt von 1100 € im Monat (bin mir nicht ganz sicher, könnte auch höher sein, inzwischen). Wenn Du drunter hast, sind wir auch am Ende der Fahnenstange angekommen.

Und dann, ein fiktives Einkommen gibt es nur bei Kindesunterhalt, nicht bei Exenunterhalt.

Also, mach Dir da mal keinen Kopf.

wirdwerden

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2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo adam2011,

Nick_19 schrieb:

quote:
Allerdings hat man einen Selbstbehalt, der 870 (?) Euro beträgt.


Der Selbstbehalt bei Ehegattenunterhalt beträgt 950€/mtl.

Wenn du durchschnittlich 1000€ Netto/mtl. verdienst,
dann wird dieses Einkommen noch bereinigt,so das du evtl.
sogar unter den SB kommen wirst.Somit müsstest du keinen
Ehegatten/nachehelichen Unterhalt zahlen.
Sollte ein Titel/gerichtlicher Vergleich usw. bestehen,
müsste dies abgeändert werden.

lg
edy







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"Mein Motto:
"irgendwie geht's schon""

3x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo,

quote:
Ich bin seit gegen Ende November 2010 von meinem Ehemann endgültig geschieden.


Wurde nachehelicher Unterhalt festgelegt?

quote:
ich z.B. 1000eure verdiene


Hast du nix zu befürchten.

Übrigens:

IV. Monatlicher Eigenbedarf (Selbstbehalt) gegenüber dem getrennt lebenden und dem geschiedenen Berechtigten:

unabhängig davon, ob erwerbstätig oder nicht erwerbstätig 1.050 EUR
Hierin sind bis 400 EUR für Unterkunft einschließlich umlagefähiger Nebenkosten und Heizung (Warmmiete) enthalten.


Nachzulesen: Hier

Grüßle

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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

-- Editiert am 08.05.2011 09:56

2x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12309.05.2011 10:21:54
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 7x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
adam2011
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 12x hilfreich)

Hallo und vielen Dank für die hilfreichen Antworte!

was ich vergessen zu sagen habe ist, dass ich während des scheidungsprozesses einen Notar für den Ehevertrag beauftragt und sebst bezahlt hatte.

Wir haben (mein Ex, der Notar und ich) jeweils einen Exemplar des Ehevertrages. Und darauf steht:
Seite 2=> "Ehebedingte Nachteile hat keiner von uns während der Ehe erlitten"

Seite 4=> "Für die Zeit nach einer etwaigen Scheidung unserer Ehe verzichten wir gegenseitig auf den Unterhalt, auch für den Fall des Notbedarfs, gleichgültig, ob ein Unterhaltungsanspruch gegenwärtig bereits erkennbar hervorgetreten ist oder nicht"

Seite 4=> "Diesen Verzicht nehmen wir hiermit gegenseitig"

Alles hatten wir unterschriben!!

Nun die Frage. Ist es möglich, dass ich trotz des Ehevertrages ihm was zahlen muss, weil er Unterhalt vom Amt bekommt und damit vielleich nicht selbst entscheiden darf?





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-- Editiert am 08.05.2011 10:53

2x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo adam2011,

quote:
Mein Ex bezieht Leistungen nach dem SGB XII. Muss ich für ihn Unterhalt zahlen?



quote:
"Für die Zeit nach einer etwaigen Scheidung unserer Ehe verzichten wir gegenseitig auf den Unterhalt, auch für den Fall des Notbedarfs, gleichgültig, ob ein Unterhaltungsanspruch gegenwärtig bereits erkennbar hervorgetreten ist oder nicht"


Diese Vereinbarung ist nur so lange gültig, bis einer der
Partner staatliche Leistungen beantragt.(auch wenn sie vor
einem Notar geschlossen wurde).

http://www.finanztip.de/recht/familie/verzicht.htm

lg
edy



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"Mein Motto:
"irgendwie geht's schon""

-- Editiert am 08.05.2011 11:14

3x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
guest-12309.05.2011 10:21:54
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 7x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

Familienrechtler schrieb:

quote:
Nach rechtskräftiger Ehescheidung gibt es gar keinen Anspruch mehr auf Trennungsunterhalt.

Wo steht das?
Hier geht es aber (da wieder verheiratet um Nachehelichen/EhegattenUnterhalt.)

Trennungsunterhalt geht bis zur Scheidung,dann ist nach-
ehelicher/Ehegattenunterhalt möglich.

Dieser kann immer gefordert werden wenn Bedürftigkeit
vorliegt ( z.B. gesundheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit).

lg
edy


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"Mein Motto:
"irgendwie geht's schon""

-- Editiert am 08.05.2011 11:24

2x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
guest-12309.05.2011 10:21:54
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 7x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
adam2011
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 12x hilfreich)

Hallo Edy,

Ich schrieb:

quote:
Mein Ex bezieht Leistungen nach dem SGB XII. Muss ich für ihn Unterhalt zahlen?


Ich schrieb:
quote:
"Für die Zeit nach einer etwaigen Scheidung unserer Ehe verzichten wir gegenseitig auf den Unterhalt, auch für den Fall des Notbedarfs, gleichgültig, ob ein Unterhaltungsanspruch gegenwärtig bereits erkennbar hervorgetreten ist oder nicht"


Edy antwortete:
quote:
Diese Vereinbarung ist nur so lange gültig, bis einer der
Partner staatliche Leistungen beantragt.(auch wenn sie vor
einem Notar geschlossen wurde).

http://www.finanztip.de/recht/familie/verzicht.htm



Vor der Scheidung und auch vor der Trennung hat er schon staatl. Leistungen erhalten. Vor der Ehe schon Frührentner und während der Ehe bis jetzt zahle ich für ihn keinen Unterhalt.

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-- Editiert am 08.05.2011 13:26

-- Editiert am 08.05.2011 13:28

2x Hilfreiche Antwort


#20
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38433 Beiträge, 14000x hilfreich)

Hier ist es eine "sie". Die ernsthafte Bemühung um einen Job hört da auf, wo auch die Priviligierung aufhört. Also, bei minderjährigen Kindern und volljährigen Kindern, die noch in der schulischen Grundausbildung (Abi) sind.

Außerdem verdient die TE ohnehin zu wenig. So dass sich diese Frage eigentlich gar nicht stellt. Schliesslich käme ihr jetziger Mann bei der Berechnung von Unterhalt noch vorher dran.

Nick, ich verstehe Dich hier nicht so ganz.

wirdwerden

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