Unterhalt an Minderjährigen in Erstausbildung

16. Juni 2012 Thema abonnieren
 Von 
Jungsche@123
Status:
Schüler
(250 Beiträge, 48x hilfreich)
Unterhalt an Minderjährigen in Erstausbildung

Hallo Zusammen,

hat ein Minderjähriger noch Unterhaltsanspruch wenn er ca. 800 Euro brutto verdient.
Es wird bisher Unterhalt nach Stufe 1 für 2 Kinder gezahlt.
Wird der Titel schon anhand des Ausbildungsvertrags geändert, oder wartet man bis Abrechnungen vorliegen?

VG

-----------------
""

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Hallo Jungsche,

ich unterstelle mal, dass der Unterhaltsbedarf weiterhin nach der Stufe I der Düsseldorfer Tabelle besteht.

Auf diesen Bedarf wäre das halbe Kindergeld und die halbe Ausbildungsvergütung anzurechnen, was zur Folge hat, dass nichts mehr auszuzahlen bleibt.

manche OLG bereinigen die Azubivergütung vorher pauschal noch um 90 €, aber auch der dadurch gekürzte Anrechenbetrag deckt den Bedarf voll ab.

SG

Berry

-----------------
""

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Jungsche@123
Status:
Schüler
(250 Beiträge, 48x hilfreich)

Hi Sir Berry,

es wird also 334 Euro nacht Abzug des hälft. Kindergeldes gezahlt.

Gehen wir mal davon aus, dass anhand von Brutto-netto Rechner 560 Euro netto Ausbildungsvergütung gezahlt werden.

560 :2= 280 - 90 = 190 anzurechnender Verdienst

334 - 190 = 144 noch auzuzahlender Unterhalt im 1. Ausbildungsjahr oder habe ich einen Fehler gemacht? Werden dem Auszubildenden auch Lebensversicherung und priv. Altersvorsorge einkunftsmindernd anerkannt?


VG

-----------------
""

-- Editiert Jungsche@123 am 17.06.2012 11:40

1x Hilfreiche Antwort


#4
 Von 
Jungsche@123
Status:
Schüler
(250 Beiträge, 48x hilfreich)

danke für die Info. Wird der Unterhalt für das zweite Kind auch verändert? Es ist ebenfalls noch minderjährig und geht zur Schule.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort


#6
 Von 
Jungsche@123
Status:
Schüler
(250 Beiträge, 48x hilfreich)

Der Unterhalt ändert sich mit den zu berücksichtigen Personen. Fällt einer weg, ist nur noch 1 Kind zu berücksichtigen. Wird nur der Mindestunterhalt gezahlt, erhöht sich auf diesem Weg der Selbstbehalt.

-----------------
""

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Jungsche@123
Status:
Schüler
(250 Beiträge, 48x hilfreich)

Hallo Nick,

das Jugendamt, bei dem die Beistandsschaft besteht, wartet erst die erste Abrechnung ab, bevor der Titel geändert wird.

LG

-----------------
""

2x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.023 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen