Unterhalt an Kind zahlen bei 50% Sorgerecht

6. Juni 2011 Thema abonnieren
 Von 
Pummel3
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Unterhalt an Kind zahlen bei 50% Sorgerecht

Hallo,

ich habe als Vater 50% das Sorgerecht und die Tochter ist den halben Monat bei mir. Da wird sie von mir versorgt. Zusätzlich muss ich erwänen, dass ich Student bin und 329 € Bafög erhalte. Da es zum Leben (Miete, Bahn etc) nicht reicht, müssen meine Eltern zuschießen und mich ernähren. Nun fordert meine Ex Unterhalt für das Kind. Ist es rechttens, dass ich Unterhalt zahlen muss wenn ich die hälfte des Monats meine Tochter bei mir habe? Das Kindergeld erhält die Mutter voll.
Würde mich freuen, wenn mir jemand helfen könnte.
Mfg

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14 Antworten
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#2
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

quote:
Wenn du tatsächlich die Hälfte des Monats das Kind versorgst, besteht kein Anspruch auf Bar-Unterhalt.

Quelle?

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"gruß azrael"

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Pummel3
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke für die Antwort. Sie forderte es per Einschreiben und zusätzlich kam ein Brief vom Jugendamt. Sicherlich hat sie dort nicht erzählt, dass wir das Sorgerecht geteilt haben (schriftlich) und dass ich zur Hälfte die Tochter habe. Ich werde jetzt das volle Umgangsrecht beim Jugendamt beantragen und denen den genauen Sachverhalt schildern. Hatte mir vorsichtshalber alle Tage immer aufgeschrieben, wann ich sie hatte.
Vielen Dank

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1x Hilfreiche Antwort


#5
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

Gut, frage ich anders: Woher hast du die Information, dass der Vater bei wechselseitiger Betreuung keinen Barunterhalt leisten muss? Oder gar die Mutter? Leistungsfähigkeit voraus gesetzt...

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"gruß azrael"

-- Editiert am 06.06.2011 15:20

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
RGB123
Status:
Beginner
(62 Beiträge, 15x hilfreich)

Offensichtlich wurde Umgang und Unterhalt bisher einvernehmlich geregelt.

Ich vermute mal, dass ihr nicht verheiratet seid. Da du trotzdem das gemeinsame Sorgerecht hast, wäre das dann ein ziemliches Entgegenkommen der Kindesmutter.

Jetzt willst du die Forderung nach Unterhalt verweigern, mit der Begründung, dass ihr das Kind hälftig betreut.

Du bist Student und damit vermutlich nicht beliebig dumm. Nimm mal an, du wärst die Kindesmutter und du erhieltest ein solches Schreiben vom Kindesvater. Was würdest du denn da machen? Na ... ganz einfach ... du würdest POSTWENDEND dafür sorgen, dass die Betreuung NICHT mehr hälftig erfolgt! Das geht nämlich ganz einfach ... du kriegst deine Tochter halt nicht mehr. Und selbst wenn du vor Gericht gehst und das Umgangsrecht einklagst - eine hälftige Betreuung wirst du nie und nimmer durchsetzen. Je nach Alter siehst du das Kind etwa alle Wochen für einen Tag oder alle zwei Wochen für zwei Tage.

Und dann ... ? Dann bist du unterhaltspflichtig. Und du machst obendrein eine sehr lange Nase!

Warum so kompliziert. Erkläre dich bereit Unterhalt zu zahlen, im Rahmen deiner Möglichkeiten. Und da du dich derzeit (hoffentlich) in der ersten Berufsausbildung befindest und du kaum Einkommen hast, dürfte nix zu zahlen sein.

Wenn du allerdings schon einen Beruf hast, dann wird das Jugendamt sehr zu Recht geltend machen, dass du deinen Studienwunsch halt hintenan stellen musst und erst mal Geld für dein Kind zu verdienen hast. Du unterliegst nämlich der verstärkten Erwerbsobliegenheit. Warum sollte denn die Allgemeinheit auch für DEIN Kind aufkommen.

Na, du sieht schon, das Eis auf dem du dich bewegst ist mehr als dünn und brüchig! Da solltest du deinen Verstand einsetzen ... sonst landest du im kalten Wasser!

-- Editiert am 06.06.2011 15:38

1x Hilfreiche Antwort


#8
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

quote:
Ihc sagte nicht, dass dann gar kein Unterhaltsanspruch besteht.


quote:
Wenn du tatsächlich die Hälfte des Monats das Kind versorgst, besteht kein Anspruch auf Bar-Unterhalt.


Nein? Dann solltest du dich besser informieren und deine Sätze genauer formulieren.

Übrigens stelle ich auch das

Zitat:
Schon wenn das Kind nur 14 Tage bei dir ist, während es 16 Tage bei der Mutter ist, gilt die Mutter wieder als klar betreuender Elternteil und du bist unterhaltspflichtig.


in Frage. Und zwar vollumfänglich.

Zitat:
Und da der Vater Student ist, kann die Mutter in der Regel nicht viel weniger leistungsfähig sein.
Ach... wieder die berühmte Kristallkugel?


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"gruß azrael"



-- Editiert am 06.06.2011 15:55

1x Hilfreiche Antwort


#10
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

quote:
Laut diesem Urteil kann die Mutter den Unterhalt schonmal nicht verlangen, solange sich das kind nicht eindeutig in ihrer Obhut befindet. Sie müsste für das Kind einen Verfahrenspfleger beauftragen.

Und auf welches Urteil beziehst du dich hier gerade?

quote:
Auch wird hier gesagt, dass bei tatsächlich hälftiger Betreuung beide Elternteile anteilsmäßig barunterhaltspflichtig sind, da sie auch beide nur anteilsmäßig durch Betreuung ihre Unterhaltspflicht erfüllen.
Ah ja...
Deine Worte:
quote:
Wenn du tatsächlich die Hälfte des Monats das Kind versorgst, besteht kein Anspruch auf Bar-Unterhalt.

Widersprichst du dir da nicht gerade ein wenig?


:augenroll:




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"gruß azrael"

2x Hilfreiche Antwort


#12
 Von 
RGB123
Status:
Beginner
(62 Beiträge, 15x hilfreich)

Na, das finde ich dann immer wieder schön, wenn zwei Einäugige einen Expertenstreit über den Kopf des Fragestellers hinweg austragen.

Wollt ihr vielleicht nicht besser einen eigenen Thread aufmachen ... Könnte allerdings sein, dass sich außer euch beiden "Experten" dann nicht so sonderlich viele andere für eure "Fachdiskussion" interessieren ... (ironie on)

-- Editiert am 06.06.2011 21:14

1x Hilfreiche Antwort


#14
 Von 
backe63
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat:
Schon wenn das Kind nur 14 Tage bei dir ist, während es 16 Tage bei der Mutter ist, gilt die Mutter wieder als klar betreuender Elternteil und du bist unterhaltspflichtig.


Hat das vielleicht etwas mit dieser Schlagzeile zu tun ?

http://www.isuv.de/tiki-index





-- Editiert am 07.06.2011 08:58

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