Unterhalt - Neuberechnung Steuerrückerstattung

3. Januar 2006 Thema abonnieren
 Von 
Prophecy
Status:
Beginner
(62 Beiträge, 1x hilfreich)
Unterhalt - Neuberechnung Steuerrückerstattung

Hallo zusammen:

Ich hab mal ne Frage: Ich habe ein Nettoeinkommen ( Inkl. url. weihnachstsgeld und Steuererstattung) von ca. 1680 €

Wird die Steuerrückerstattung mit eingerechnet?
Ich habe einen Arbeitsweg von knappe 60km täglich, mir würden bei der Unterhaltsberechnung nur 5% zugebilligt. Ich habe aber erheblich mehr Aufwendungen zu tragen. kann ich eine Neuberechnung des Unterhaltes verlangen und von wem deswegen?
desweiteren zahle ich noch 30 € Prozeßkostenhilfe kann ich die auch abziehn vom Netto?
ich zahle für beide Kinder je 231 Euro Unterhalt wohne in Bayern meine Kinder in Sachsen also Ost-West Fall.( Unterhaltsberechnung nach OLG Dresden)Steigt der Selbstbehalt nach Einkommen?

würd mich freuen da Aufschluss zu bekommen, vielen dank





-- Editiert von Prophecy am 03.01.2006 13:05:40

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
peron30
Status:
Praktikant
(679 Beiträge, 105x hilfreich)

Das sieht eher nach Mindestunterhalt aus, den du mit deinem Einkommen durchaus zahlen kannst. Eine Neuberechnung würde hier meines Erachtens nicht viel bringen. Selbst wenn man dich eine Einkommensgruppe niedriger einstuft, frißt diesen Vorteil die anteilige (dann geringere) Kindergeldanrechnung wieder auf.

Höhere berufliche Aufwendungen von über 5% des Einkommens müssen von dir nachgewiesen werden.

Wer hat die jetzigen Zahlbeträge festgelegt? Gericht oder Jugendamt? Sollte dies vom Jugendamt erfolgt sein, dann kann ohne Klage dort unter bestimmten Voraussetzungen eine Neuberechnung beantragt werden.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Prophecy
Status:
Beginner
(62 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke für die Auskunft, mir ging es ja garnicht darum weniger zu zahlen, ums geld gehts hier weniger, mich wunderte nur das ich mit fast 60 km Fahrtkosten nur 5% Abziehn darf, aber die Steuerrückerstattung voll einfliesst obwohl sie hauptsächlich von den Fahrtkosten bestimmt wird.

Also vielen dank nochmals peron! ;-)!

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.051 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen