Unterhalt. Was beinhaltet das?

9. August 2001 Thema abonnieren
 Von 
karina
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhalt. Was beinhaltet das?

Ist im Kindesunterhalt die Hälfte des Kindergartenplatzes mit drin oder muß der Vater zusätzlich die Hälfte noch übernehmen???

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jürgen
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Hier ist ein Urteil zu einem ähnlichen Fall. Als Nichtjurist würde ich mal vermuten, dass die Kosten für den Kindergartenplatz kein unvorgesehener Sonderbedarf sind:

Kindergartengeld muß bei Unterhaltsberechnung berücksichtigt werden
Kindergartengeld gehört zu den normalen Lebenskosten, wie Pkw, Telefon oder Tageszeitung. Deshalb müssen die Kosten für den Kindergarten auch zum Unterhaltsanspruch hinzugerechnet werden.
Im vorliegenden Fall war der Vater einer Familie bei einem Autounfall gestorben. Die Versicherung des Unfallverursachers muß der Witwe nun ein monatliches Witwengeld in Höhe von 1940 DM und Unterhalt für ihre beiden drei- und fünfjährigen Kinder zahlen. Die Beklagte hatte sich dagegen gewehrt, auch das Kindergartengeld zu zahlen. Der Bundesgerichtshof stellte nun jedoch fest, daß bei Familien mit kleinen Kindern die Kosten für den Kindergarten zu den normalen Lebenshaltungskosten zu zählen seien und deshalb im Unterhalt berücksichtigt werden müßten.

BGH 1997-12-02 VI ZR 142/96

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
ammarell
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

beinhaltet der unterhalt auch reisen von der kita, oder muss der vater war dazu bezahlen?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
IngridH
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Wo ist den die Kita, daß das Kind dahin reisen muß? Wenn du die Kosten meinst, die du hast, weil du das Kind in die Kita fährst dann nein du mußt dein Kind von dem Unterhalt hintransportieren.

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