Unterhalt, Kostgeld, Taschengeld...

3. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
boxxter
Status:
Schüler
(201 Beiträge, 41x hilfreich)
Unterhalt, Kostgeld, Taschengeld...

Hallo,

ich habe eine Frage für eine Bekannte. Meiner Bekannten habe ich vor Monaten schonmal erwähnt, dass beide ET ab Volljährigkeit für den Barunterhalt zuständig sind. Daher war sie nicht so erstaunt auf folgende Botschaft:

Die Tochter ( 17J ) meiner Bekannten war über Silvester bei Ihrem Vater.
Nach Rückkehr der Tochter übergab sie ihrer Mutter mündlich eine Nachricht ihres Vaters weiter:

Der Vater möchte im Hinblick des Geburtstags zur Volljährigkeit der Tochter im September 2017, dass der Unterhalt entsprechend beider ET ab Volljährigkeit berechnet wird.
Hierzu benötigt der Vater die Bankverbindung der Tochter, damit er den Unterhalt künftig (ab Volljährigkeit) auf Tochters Konto überweisen kann.

Die Tochter geht zur Zeit auf eine weiterführende Schule und besucht das BK I und BK II mit Ziel der Fachhochschulreife (Abschluss 2018).

Die Frage ist nun, da die Bekannte und Mutter der 17 Jährigen ebenfalls zum Unterhalt ab Volljährigkeit herangezogen wird, wie und in welcher Höhe die dann Volljährige sich an der Miete und weiteren Kostenpunkten beteiligen kann.

Der Unterhalt wird ab Septemer ausschließlich an die Tochter überwiesen. Dadurch erleidet die Bekannte wohl einen finanziellen Einbruch. Die Tochter bekommt derzeit ebenfalls von der Bekannten und Mutter monatliches Taschengheld.

Wie kann hier der Kostenbeitrag für die Tochter vernünftig und gerecht für die Zeit der Unterbringung in der Wohnung der Mutter errechnet werden?
_________________
mfg
boxxter

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo boxxter,

wo wird die Tochter wohnen? eigene Wohnung?

Wie hoch ist das Netto-Einkommen

a) des Vaters?
b) der Mutter?

lg
edy

Signatur:

Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch.

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#2
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Hi Boxxter,

(Forum gewechselt?)

Zitat (von boxxter):
Wie kann hier der Kostenbeitrag für die Tochter vernünftig und gerecht für die Zeit der Unterbringung in der Wohnung der Mutter errechnet werden?
Das ist reine Verhandlungssache wie sich die beiden einigen.
Es gibt dafür keine Vorschriften.

Gruß

Berry

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#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Erster Schritt: Haushaltsbuch anlegen und alle Ausgaben penibel aufschreiben, so kann man doch recht zeitnah feststellen, welche Kosten hier zu teilen sind.
Die Miete und alle sonstigen Nebenkosten werden üblicherweise durch die Anzahl der Bewohner einer Wohnung geteilt. Den Anteil muss die Bekannte selbstverständlich nicht als Unterhalt überweisen.
Gerecht ist hier, wenn die Mutter nichts draufzahlen muss im Vergleich zu vorher und der Tochter ein angemessenes Taschengeld vom Unterhalt des Vaters bleibt.

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#4
 Von 
boxxter
Status:
Schüler
(201 Beiträge, 41x hilfreich)

Guten Morgen,

vielen Dank für die Antworten, die in der Vorgehensweise helfen.

Die Tochter wohnt derzeit bei der Mutter. Das unterhaltsrechtliche Einkommen beider ET ist nicht ausreichend bekannt. Dieses muss erst noch ermittelt werden.

mfg boxxter

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#5
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10635 Beiträge, 4199x hilfreich)

Zitat (von boxxter):
Die Tochter wohnt derzeit bei der Mutter.


Die Frage ist, ob die Tochter auch noch bei der Mutter wohnen wird, wenn sie volljährig ist.

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#6
 Von 
boxxter
Status:
Schüler
(201 Beiträge, 41x hilfreich)

Was bis dato abzusehen ist, wird die Tochter bis zum Abschluss der Fachhochschulreife
im Jahr 2018 bei der Mutter wohnen.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Iww
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Zitat (von boxxter):
Die Tochter wohnt derzeit bei der Mutter.


Die Frage ist, ob die Tochter auch noch bei der Mutter wohnen wird, wenn sie volljährig ist.

Zitat (von altona01):
Erster Schritt: Haushaltsbuch anlegen und alle Ausgaben penibel aufschreiben, so kann man doch recht zeitnah feststellen, welche Kosten hier zu teilen sind.
Die Miete und alle sonstigen Nebenkosten werden üblicherweise durch die Anzahl der Bewohner einer Wohnung geteilt. Den Anteil muss die Bekannte selbstverständlich nicht als Unterhalt überweisen.
Gerecht ist hier, wenn die Mutter nichts draufzahlen muss im Vergleich zu vorher und der Tochter ein angemessenes Taschengeld vom Unterhalt des Vaters bleibt.


Und was ist dann gerecht, wenn sie in der Ausbildung ist und ihre Vergütung so hoch ist, das beide Eltern keinen Unterhalt mehr zahlen müssen??

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#8
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Wo haben Sie diese Leiche denn ausgegraben?

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12313.02.2020 21:51:16
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 11x hilfreich)

Zitat (von Iww):
Zitat (von spatenklopper):
Zitat (von boxxter):
Die Tochter wohnt derzeit bei der Mutter.


Die Frage ist, ob die Tochter auch noch bei der Mutter wohnen wird, wenn sie volljährig ist.

Zitat (von altona01):
Erster Schritt: Haushaltsbuch anlegen und alle Ausgaben penibel aufschreiben, so kann man doch recht zeitnah feststellen, welche Kosten hier zu teilen sind.
Die Miete und alle sonstigen Nebenkosten werden üblicherweise durch die Anzahl der Bewohner einer Wohnung geteilt. Den Anteil muss die Bekannte selbstverständlich nicht als Unterhalt überweisen.
Gerecht ist hier, wenn die Mutter nichts draufzahlen muss im Vergleich zu vorher und der Tochter ein angemessenes Taschengeld vom Unterhalt des Vaters bleibt.


Und was ist dann gerecht, wenn sie in der Ausbildung ist und ihre Vergütung so hoch ist, das beide Eltern keinen Unterhalt mehr zahlen müssen??


Auch wenn die Frage alt ist, so hat sie dennoch eine Frage, die auch heute noch viele Eltern beschäftigt.

Wenn das Kind in der Ausbildung ist und eigenes Geld nach Hause bringt, dann muss der Elternteil wo das Kind lebt selbst entscheiden ob es für Kost und Logis herangezogen werden sollte. Es hat ja durchaus auch einen erzieherischen Wert, wenn ein junger Mensch weiß, was das Leben so kostet und die 500 bis 1000 Euro nicht nur zum Verjubeln sind. Aber wie gesagt: es liegt immer im Ermessen des Elternteiles. Und je nach finanzieller Situation gibt es eben auch Eltern, die einfach drauf angewiesen sind, dass das "Kind" sich beteiligt. Zumindest an Essen und Trinken, Wasser und Strom. Manche behalten das Kindergeld ein und das reicht, Manche "fordern" hat mehr. Und wenn es dem Kind nicht passt, dann darf es ja mit der Volljährigkeit auch gerne ausziehen...

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Iww
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Osanna123):
Zitat (von Iww):
Zitat (von spatenklopper):
Zitat (von boxxter):
Die Tochter wohnt derzeit bei der Mutter.


Die Frage ist, ob die Tochter auch noch bei der Mutter wohnen wird, wenn sie volljährig ist.

Zitat (von altona01):
Erster Schritt: Haushaltsbuch anlegen und alle Ausgaben penibel aufschreiben, so kann man doch recht zeitnah feststellen, welche Kosten hier zu teilen sind.
Die Miete und alle sonstigen Nebenkosten werden üblicherweise durch die Anzahl der Bewohner einer Wohnung geteilt. Den Anteil muss die Bekannte selbstverständlich nicht als Unterhalt überweisen.
Gerecht ist hier, wenn die Mutter nichts draufzahlen muss im Vergleich zu vorher und der Tochter ein angemessenes Taschengeld vom Unterhalt des Vaters bleibt.


Und was ist dann gerecht, wenn sie in der Ausbildung ist und ihre Vergütung so hoch ist, das beide Eltern keinen Unterhalt mehr zahlen müssen??


Auch wenn die Frage alt ist, so hat sie dennoch eine Frage, die auch heute noch viele Eltern beschäftigt.

Wenn das Kind in der Ausbildung ist und eigenes Geld nach Hause bringt, dann muss der Elternteil wo das Kind lebt selbst entscheiden ob es für Kost und Logis herangezogen werden sollte. Es hat ja durchaus auch einen erzieherischen Wert, wenn ein junger Mensch weiß, was das Leben so kostet und die 500 bis 1000 Euro nicht nur zum Verjubeln sind. Aber wie gesagt: es liegt immer im Ermessen des Elternteiles. Und je nach finanzieller Situation gibt es eben auch Eltern, die einfach drauf angewiesen sind, dass das "Kind" sich beteiligt. Zumindest an Essen und Trinken, Wasser und Strom. Manche behalten das Kindergeld ein und das reicht, Manche "fordern" hat mehr. Und wenn es dem Kind nicht passt, dann darf es ja mit der Volljährigkeit auch gerne ausziehen...


Eben.
Der Mindestunterhalt für ein Kind sind ca. 350€+ 204€ Kindergeld.
Bei der 18jährigen Schülerin ohne eigenem Einkommen ist es gerecht, wenn sie dann vom Barunterhalt des Vaters so viel der Mutter abgibt, das es im gemeinsamen Haushalt keinen Minus gibt und sie trotzdem ein angemessenes Taschengeld behält.
Was denkt ihr, isses dann auch gerecht, wenn sie mit 900€ Einkommen weiterhin die 350€ abgibt und der Mutter auch immer noch das Kindergeld bleibt?


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#11
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31950 Beiträge, 5626x hilfreich)

Bitte keine Zitierfahnen konstruieren.
Bitte nur auf ANTWORTEN klicken.
Danke.
--------------------------------------------

Zitat (von Iww):
Der Mindestunterhalt für ein Kind sind ca. 350€+ 204€ Kindergeld.
Woher hast du diese Zahl?
Zitat (von Iww):
Was denkt ihr, isses dann auch gerecht,
Was hat den Unterhalt vom Elternteil mit gerecht/ungerecht zu tun?

ansonsten:
Eine Frage---ein neuer Beitrag.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38353 Beiträge, 13981x hilfreich)

Siehste Osanna, deshalb machst Du Dir hier mit Leichenschändung keine Freunde. Andere hängen sich dran, dadurch wird die ganze Sache völlig unübersichtlich. Es gibt genug neue Beiträge, in welchen man sich engagieren kann. Man muss kein Chaos produzieren.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38353 Beiträge, 13981x hilfreich)

So, Iww, jetzt zu Dir. Die 19-jährige ist volljährig, ist dank ihrer Vergütung auf niemanden und nichts angewiesen. Da können nicht die Unterhaltsmaßstäbe herangezogen werden. Das ist ein Fall der freien Verhandlung zwischen zwei Vertragspartnern, die Lady mag sich mal überlegen, was eine eigene Wohnung kostet, dann durchrechnen und sich entscheiden.

wirdwerden

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