Unterhalt Berechnung nach neuer Ehe + Kinder

5. Januar 2010 Thema abonnieren
 Von 
gallei123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhalt Berechnung nach neuer Ehe + Kinder

Hallo,
hoffe ihr könnt mir einen Tip geben. Sicherlich muss ich noch einen Anwalt aufsuchen .. aber hätte gerne vorab schon mal eine Info.

Kann der Unterhalt aus der Düsseldorfer Tabelle gekürzt werden wenn ich neu verheiratet bin und zusätzliche neue Kinder habe ?

Wir kann es dann berechnet werden ??

Netto
minus xxx€ Eigenbedarf der neuen Kinder
minus xxx€ Eigenbedarf Ehefrau
= Netto für die Berechnung nach Düsseldorfer Tabelle ?

oder wie würde eine neue Ehe + Kinder berücksichtigt ??

Danke für Info´s

DH


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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
beijing
Status:
Praktikant
(960 Beiträge, 240x hilfreich)

Hallo!
Also berücksichtigt werden Kinder nur dann, wenn sie Deine leiblichen Kinder sind.
Sind sie?
Und wie alt sind die Kinder?

LG beijing

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"Beachten Sie auch die Rückseite dieses Postings!"

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#2
 Von 
gallei123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

es sind meine , die "alten" sind 15 und 17 die neuen sind 8 + 11 , meine Ehefrau ist arbeitssuchend.

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-- Editiert am 05.01.2010 22:59

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#3
 Von 
beijing
Status:
Praktikant
(960 Beiträge, 240x hilfreich)

Wann war denn die letzte Berechnung?
Wurden denn die älteren Kinder noch nicht berücksichtigt?
Deine Ehefrau wird seit 2008 in der Berechnung zum KU gegenüber minderjährigen Kindern gar nicht mehr berücksichtigt.

LG beijing

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"Beachten Sie auch die Rückseite dieses Postings!"

-- Editiert am 05.01.2010 23:06

-- Editiert am 05.01.2010 23:07

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#4
 Von 
gallei123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Bislang hatten wir uns immer so geeinigt ... aber seit zwei Monaten hat $EX$ einen tollen Berater ... ( ps war inzwischen neu verheiratet die gute )

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#5
 Von 
beijing
Status:
Praktikant
(960 Beiträge, 240x hilfreich)

Guckst Du hier
Hier findest Du alle Infos!
Mensch, da muss man ja schon ne Menge verdienen um für alle kids den Mindestunterhalt hinlegen zu können.
:neck:

Viel Glück!

beijing

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"Beachten Sie auch die Rückseite dieses Postings!"

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#6
 Von 
gallei123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo beijing

leider hilft mir die Seite nicht richtig weiter....

Hier kann ich sehen was ich z.b. bei 2600 Netto für meine ersten beiden Kinder zahlen muss. Jedoch habe ich noch zwei andere und eine Ehefrau und möchte wissen wie die berücksichtig werden.

Würde z.b. in Stufe 4 landen ...

Aber für den "Rest" der Famile bleibt ja nicht viel über...

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#7
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo,

quote:
Würde z.b. in Stufe 4 landen ...


d.h. du hast ein bereinigtes Einkommen zwischen 2301€ und 2700€?

Du würdest, da du vier Kindern und einer Ehefrau, die aber nachrangig zu behandeln wäre, zu Unterhalt verpflichtet bist in der DDT um zwei Stufen runterrutschen, so dass Stufe 2 anzuwenden wäre.

Kind 17 Jahre: 356€
Kind 15 Jahre: 356€
Kind 11 Jahre: 291€
Kind 8 Jahre: 291€

U.U. käme das:
Bei einer größeren/ geringeren Anzahl Unterhaltsberechtigter können Ab- oder Zuschläge durch Einstufung in niedrigere/höhere Gruppen angemessen sein. Anmerkung 6 ist zu beachten. Zur Deckung des notwendigen Mindestbedarfs aller Beteiligten - einschließlich des Ehegatten – ist gegebenenfalls eine Herabstufung bis in die unterste Tabellengruppe vorzunehmen. Reicht das verfügbare Einkommen auch dann nicht aus, setzt sich der Vorrang der Kinder im Sinne von Anm. 5 Abs. 1 durch. Gegebenenfalls erfolgt zwischen den erstrangigen Unterhaltsberechtigten eine Mangelberechnung nach Abschnitt C.
aus dem Link von @beijing zur Anwendung.

Grüßle





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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

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#8
 Von 
gallei123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

danke, war unterwegs und konnte erst jetzt wieder die post checken.

wie hoch ist denn der Mindestbedarf von meiner neuen Frau (bei mir wohnend)

also ist es so korrekt

Netto
minus Abzüge (berufsbedingt & co)

Ausrechnen wieviel jeder bekommen müsste ...

wenn dann weniger als 900€ über sind ... würde ich ggf. in eine geringere Stufe kommen ?

Korrekt ? bzw. wie würde meine neue Frau berechnet.

DH

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#9
 Von 
beijing
Status:
Praktikant
(960 Beiträge, 240x hilfreich)

Deine neue Frau wird erst einmal gar nicht mehr mitberechnet.
Sie wird nur bedient, wenn nach KU noch was übrig bleibt.

LG beijing

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#10
 Von 
Jezzbelle
Status:
Beginner
(67 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo beijing,

ich habe mal eine Frage dazu, da mich das Thema auch interessiert.

Auf wenn für die neue Frau nichts mehr übrigbleibt, da die Kinder erstrangig sind, ist sie deshalb denn nicht trotzdem "Berechtigt" und würde DH nicht allein durch die Berechtigung von fünf Unterhaltsberechtigten in die entsprechende Stufe eingestuft?

Gruß Jezzi

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#11
 Von 
beijing
Status:
Praktikant
(960 Beiträge, 240x hilfreich)

Hallo Jezzi!

Es tut mir leid, mit der Höher- Runterstufung in der DT, seit die Frauen nachrangig behandelt werden, kenne ich mich nicht aus, seitdem wir nicht mehr unterhaltsverpflichtet sind.
Vorher waren wir noch unterhalttsverpflichtet und ich als Ehefrau wurde mit berücksichtigt.
Aber vielleicht kann Dir ja jemand anderes heir Auskunft darüber erteilen.

LG beijing

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#12
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo,

manchmal hilft auch ein Blick zur DDT

Grüßle

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