Unterhalt Azubi volljährig, eigene Wohnung

7. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
Schnumpfler
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)
Unterhalt Azubi volljährig, eigene Wohnung

Hallo zusammen, ich hoffe, das ich hier Hilfe auf meine Fragen finde. Bin verheiratet, Hausfrau und habe mit meinem Mann 3 gemeinsame Kinder (2,4 +7Jahre). Im Juni kommt unser 4. gemeinsames Kind zur Welt. Aus erster Ehe meines Mannes lebt sein Sohn (wird in 2 Wochen 18 Jahre) bei uns. Er befindet sich nun im 2. Lehrjahr und ist vermutlich im Sommer 2009 fertig. Vor seiner Ausbildung lebte der Sohn bei der leiblichen Mutter. Mein Mann hat immer Unterhalt gezahlt. Wir waren einverstanden, das der Sohn bis zum Ende seiner Lehre bei uns wohnt, und erst dann eine eigene Wohnung bezieht. Nun kam er aber gestern an, und sagte uns, das er sobald er 18 ist eine eigene Wohnung möchte. Nun meine eigentliche Frage: wieviel käme da an monatlicher Unterhaltszahlung für uns an ihn auf? Er wollte ganze gerne ca. 200 Euro von uns und natürlich das Kindergeld plus Unterhalt von der leiblichen Mutter. Ist das denn gerechtfertigt? Noch dazu möchte er mind. 1x die Woche zum Essen kommen und das ich ihm die Wäsche wasche. Er verdient ca. 375 Euro netto, mein Mann ca. 1800 Euro, ich verdiene nichts (nur Kindergeld). Die leibliche Mutter verdient ca. 1600 Euro netto.
Ich lese stets von einem Unterhaltsbedarf von 640 Euro. Stimmt das? Hab heute morgen schon beim Jugendamt angerufen, aber da wurde mir nur gesagt, das ich keine Auskunft bekäme und das es keinen festen Unterhaltsbedarsatz gibt.
Ich wäre unendlich dankbar, wenn mir da weitergeholfen werden kann.
Vielen Dank erstmal :engel:

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-1660
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1142x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
guest123-1682
Status:
Student
(2180 Beiträge, 157x hilfreich)

Hallo Schnupfler,

na, da wird Sohnemann von eurer Seite aber leer ausgehen. Da er in Ausbildung steht, ist er nicht mehr privilegiert und muss sich in der Rangfolge der Unterhaltsberechtigten hinter euren Kindern und dir einordnen.
Das Kindergeld ist bei Auszug an ihn weiterzuleiten.

Sollte die Mutter keine weiteren Unterhaltsverpflichtungen haben, läge, da sie alleine zahlen müsste, der Bedarf bei 429€.
Abzgl. vollem Kindergeld und eigenem Einkommen verbleibt kein Raum für Zahlungen.

Schau mal hier:

http://www.treffpunkteltern.de/unterhalt/unterhaltab18.php

Grüßle

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" Jeder Mensch gilt in dieser Welt nur so viel, als wozu er sich selbst macht."

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#3
 Von 
Schnumpfler
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo chavah,
das mit dem Wohnort ist schon klar. Aber Du schreibst er darf ausziehen, aber auf eigene Kosten und ohne Hotel (Stief-)Mama zwecks Wäsche usw. Aber was ist denn mit dem Bedarf für ein privilegiertes volljähriges Kind, das er ja ist? In diesem Punkt komm ich nicht weiter, wie hoch ist die Forderung die er an uns stellen kann? Muß die Mutter, die ja die letzten 1 1/2 Jahre Kindesunterhalt für ihn gezahlt hat, nicht mehr als der Vater, bei dem er in dieser Zeit wohnte, bezahlen? Dies sagte mir heute die von der Kingergeldstelle. Und was ist, wenn er so viel Geld von uns verlagt, und wir sagen, das er bis zum Ende der Lehre bei uns bleiben soll?
:engel:

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#4
 Von 
Schnumpfler
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo,
aber es heisst doch er ist privilegiert, solange er in Erstausbildung ist, keine 21 Jahre und nicht verheiratet. Bin ich da jetzt falsch informiert? Und warum 429 Euro und nicht 640?
Danke und Gruß

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#5
 Von 
guest123-1682
Status:
Student
(2180 Beiträge, 157x hilfreich)

Privilegierung heißt:

- unter 21 +
- bei den Eltern oder einem Elternteil wohnend +
- sich in allgemeiner Schulausbildung befindend

Da die Mutter alleine leistungsfähig wäre, richtet sich der Bedarf alleine nach ihrem Einkommen.
Sie müsste übrigens ab Volljährigkeit nix mehr zahlen.


Grüßle

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" Jeder Mensch gilt in dieser Welt nur so viel, als wozu er sich selbst macht."

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#6
 Von 
Schnumpfler
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo Schwesterchen,
danke nochmal. Die KM hat keine weiteren Kinder. Aber bereits vor einem Jahr, als wir zwecks den stets ausbleibenden Unterhaltszahlungen von ihr beim Anwalt waren, hat uns dieser gesagt, das dem Sohn ab dessen 18. Lebensjahres noch ca. 74 Euro Unterhalt zustehen. Dies müsse aber der Sohn selbs von ihr einklagen falls sie nicht zahlen würde, da der leibliche Vater, bei dem er ja wohnt, keinen Anspruch mehr darauf hat.
Kann ich ihn nun heute abend, wenn er von der Berufschule kommt damit konfrontieren, das er von uns keinen Anspruch an Unterhalt hat? Ist das denn ganz sicher????

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#7
 Von 
guest123-1682
Status:
Student
(2180 Beiträge, 157x hilfreich)

Oh Schnupfler,

da bin ich mir reichlich sicher, ja.
Vielleicht bestätigt ja noch jemand meine Meinung.

Selbst wenn Anspruch bestehen würde, könntet ihr den, wie Chavah, schreibt, natural gewähren.
Aber, keine Sorge, erst du und eure Kinder.

Wie sich die 74€ errechnen, ist mir nicht ganz geheuer.

Grüßle

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" Jeder Mensch gilt in dieser Welt nur so viel, als wozu er sich selbst macht."

-- Editiert von Schwesterchen am 07.01.2008 14:49:42

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#8
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Hallo Schnumpfler,
1. der Junge darf natürlich ausziehen, wenn er 18 ist.
2. er darf aber auch dann seine Wäsche selber waschen, einkaufen, sich bekochen usw.

Finanzieren: tja, er hat sein Azubi-Gehalt, das Kindergeld würde ich ihm auch noch geben und damit hat er schon mehr, wie viele andere. Kann ja eine WG gründen.

Die Eltern können, wenn dem Kind Unterhalt zusteht, entscheiden, ob sie ihm dies bar oder in Wohnrecht gewähren.

Ich glaube, der Junge möchte sich gerne ins gemachte Nest setzen "Putz mich, aber mach mich nicht nass" - erste Lektion bei Familie: man nimmt Rücksicht aufeinander.
Teil doch mal eurer Geld durch 6 (du+Mann+4 Kinder) und dann sollte man mal sehen, ob der junge Herr nicht ruckzuck mehr Geld hat wie ihr.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Schnumpfler
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo Sika0304,
da ich gut haushalten kann, können wir dem dem Geld das wir monatlich haben, sehr gut leben. Bin `ne gute Hausfrau, hihi! Ich habe ihm ja angeboten, bei uns zu bleiben, aber ich glaube, das ihm das mit dem neuen Baby zu viel wird. Ich weiß aber auch, wie die Erfahrung mit ihm zeigte, das er mit Geld überhaupt nicht klar kommt. Er will jetzt auch noch einen neuen PC auf Pump kaufen und lebt überhaupt über seine Verhältnisse hinaus. Da ist jeden Monat was anderes. Das Kindergeld bekommt er ja dann auf jeden Fall. Aber er ist eben der Meinung, das er von uns noch so viel holen kann. Ich finde das nicht korrekt von ihm, da wir ihm in den letzten 1 1/2 Jahre stets geholfen haben. Vor allem finaniell. Aber wenn er jetzt dann Mist baut, ist er ja wenigstens selbst dafür verantwortlich.
In eine WG will er nicht, sonder in eine 1-bis 2-Zimmer-Wohnung. Aber wenn er von uns nix fordern kann, oder zumindest nur bis max. 50 Euro, dann wären wir schon beruhigt.
Falls noch jemand einen Tipp für mich hat, bin jederzeit dankbar für alles, was mir weiterhilft.
Gruß

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest123-1954
Status:
Student
(2376 Beiträge, 235x hilfreich)

Hallo,

also ich kann Schwesterchen hier nur beipflichten! Der Knabe überschätzt seine Ansprüche gewaltig!

Wenn dein Mann nur 1800 EUR Netto verdient, dann verbleiben nach Abzug des Unterhalts für seine Kinder und dich vermutlich weniger als 1000 EUR. Damit ist er dem Sohn gegenüber nicht leistungsfähig. Da der Sohnemann nicht privilegiert ist, unterliegt dein Mann ihm gegenüber nicht mehr der verstärkten Erwerbsobliegenheit. Und somit ist auch nichts mehr zu zahlen. Und selbst wenn etwas zu zahlen wäre, könnte man es wohl aufrechen, da dein Mann bestimmen kann, WIE er den Unterhalt erbringt, also z.b. durch Kost und Logis. Also bevor da auch nur ein Euro zu zahlen wäre, müssten sehr hohe Hürden genommen werden! Das halte ich für ausgeschlossen.

Allenfalls könnte der Sohnemann etwas von seiner Mutter verlangen. Aber viel dürfte das eben auch nicht sein.

Allein das Kindergeld ist an ihn weiterzuleiten. Zusammen mit seiner Ausbildungsvergütung hat er dann 529 EUR zur Verfügung. Plus ggf. ein paar Euro, die er seiner Mutter aus den Rippen leiern kann. Wenn man sparsam lebt, kann man damit über die Runden kommen. Mal sehen, wie lange ihm das Spaß macht ... :)

Und mit Essen und Wäsche waschen würde ich mich erst mal so lange zurück halten, bis der Ton ein wenig freundlicher geworden ist ... :devil:

Grüße


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"Meine private Meinung - Rechtsberatung gibt's beim Rechtsanwalt!"

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#11
 Von 
guest123-1682
Status:
Student
(2180 Beiträge, 157x hilfreich)

Danke Groellheimer,

auf dich hab ich gezählt...:)

Übrigens Schnupfler,

das erste, was ich meinem Sohn bei Auszug spendiert habe, war eine Waschmaschine.
Und glaub mir, das war eine goldrichtige Investition.

Grüßle

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" Jeder Mensch gilt in dieser Welt nur so viel, als wozu er sich selbst macht."

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

Hmm... Hotel Stiefmama... Wäsche waschen... zum Essen kommen...

Wenn ich mich nicht ganz irre, muss man im Hotel für Wäschereinigung und Restaurantbesuch selber löhnen *flöt* Bastel ihm doch mal eine Preisliste für`s Hotel Stiefmama :grins: und nenn es freie Marktwirtschaft...

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"gruß azrael"

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