Unterhalt, Abfindung, Abänderungsklage

7. Januar 2006 Thema abonnieren
 Von 
Audio001
Status:
Beginner
(146 Beiträge, 8x hilfreich)
Unterhalt, Abfindung, Abänderungsklage

Ich bin seit Mitte 2003 geschieden, zahle für die geschiedene Ehefrau 2200 € mtl.und für die beiden volljährigen Kinder zusammen rund 1000 € mtl. Unterhalt. Bis Ende 2004 war ich als Prokurist in einem deutschen Unternehmen beschäftigt. Aufgrund von Umorganisationen fiel mein Job weg; eine vergleichbare Tätigkeit konnte nicht angeboten werden und ich habe ein Abfindungsangebot angenommen. (Als über 50 jähriger waren die Perspektiven ohnehin gleich Null!). 4 Wochen später habe ich dann eine selbständige Tätigkeit aufgenommen.

Bis Ende Dezember 2005 habe ich die Unterhaltszahlungen in voller Höhe aus der Abfindung bestritten. Meine geschiedene Ehefrau hat ebenfalls Einkünfte in Höhe von rund 1750 € mtl. (bei nicht voller Stundenzahl im öffentlichen Dienst). Aufgrund einer (fahrlässig) großzügigen Scheidungsfolgevereinbarung (überlassener Hausstand, Übernahme der Verpflichtungen aus Hypotheken einer Eigentumswohnung etc.) ist die „Geschiedene“ nicht unvermögend;- könnte Ihren Lebensunterhalt eigentlich selber bestreiten.

Zwischenzeitlich sind die Mittel aus der Abfindung erschöpft; ich habe daher aufgrund fehlender Leistungsfähigkeit (die jetzigen Einkünfte reichen noch nicht aus um mein Lebensmimimum zu decken!) eine Abänderungsklage eingereicht und die Unterhaltszahlungen an die geschiedene Ehefrau eingestellt (wurde mit Zwangsvollstreckung beantwortet!).

Seitens der Gegenseite wird in der Klageerwiderung bestritten, dass der der Abfindung zugrunde liegende Sachverhalt eine "Aufgabe" der Arbeitsstelle gerechtfertigt hätte. („weil die Aussicht auf einen im wesentlichen gleichwertigen Arbeitsplatz nicht bestand. Bzw. weil unterstellt wird, dass eine selbständige Tätigkeit nur dann aufgenommen werden darf, wenn mit dem Zeitpunkt der Aufnahme der selbständigen Tätigkeit die gleichen Einkünfte erzielt werden wie sie im Rahmen der nicht selbständigen Tätigkeit der Fall waren.“)

Ein Teil der Abfindung wurde in die selbständige Tätigkeit (Einzelhandel) investiert. Die Gegenseite erhebt nun den Anspruch, dass auch dieser (investierte) Betrag zu Unterhaltszahlungen zu verwenden sei. Weitere Details erspare ich mir.

Wer hat ähnliches erlebt? Wer hat Tipps zu der Frage der Verwendung der Abfindung für den Unterhalt (da soll es ein vergleichbares Urteil geben (OLG Frankfurt/ OLG Stuttgart?)? Wer hat Tipps zu der Frage ob und inwieweit die Tatsache, dass die „Geschiedene“ ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten kann (ich habe heute weniger als die „Geschiedene“) aufgrund meiner veränderten Einkommenssituation überhaupt noch zu einer Unterhaltsverpflichtung führen kann?

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5 Antworten
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#1
 Von 
guest123-352
Status:
Praktikant
(989 Beiträge, 83x hilfreich)

Hallo Audio,

gleich am Anfang: Richtig ist, dass man sich nicht selbst in die Lage bringen darf, leistungsunfähig zu sein. Dir wird das ja praktisch unterstellt. Einem Selbständigen, der aus der Selbständigkeit nicht das Einkommen erzielt, was er benötigt, um den Unterhalt gem. dem vorherigen Einkommen sicherzustellen, kann *empfohlen* werden, die Selbständigkeit aufzugeben und wieder in ein Angestelltenverhältnis zu wechseln.

Zur Abfindung: Das OLG Dresden (15.09.1999, Az:
20 UF 259/99 ) hat entschieden, dass eine Abfindung wegen Verlust des Arbeitsplatzes eine Lohneersatzleistung darstellt und somit als unterhaltsrechtliches Einkommen angesehen gilt. Dies ist zwischenzeitlich auch herrschende Rechtsmeinung. So wie auch der Standpunkt, dass Abfindungen dazu eingesetzt werden müssen, um den Unterhalt weiter zu leisten.

Das Berufen auf verminderte Leistungsfähigkeit kann erst gelten, wenn die Abfindung vollständig für Unterhaltsleistungen aufgebraucht wurde, und im Folgenden kein vergleichbares Einkommen zu erzielen ist. Um dies nachzuweisen, setzen die Gericht hohe Maßstäbe. Es genügt nicht, sich z.B. *einfach nur* arbeitslos zu melden. Es müssen umfangreiche Bemühungen angestrengt und nachgewiesen werden, ein vergleichbares Einkommen zu erzielen. Das geht von der Pflicht zur Schaltung eigener Anzeigen, bis hin zu 30 Bewerbungen im Monat, auch bundesweit.

Das OLG Köln hat 2004 entschieden, dass eine Abfindung nur dann nicht für Unterhalt zu verwenden ist, wenn das Einkommen aus der anschließenden Tätigkeit ausreicht, um den Unterhaltsbedarf weiter zu decken. Eine Erhöhung des Unterhaltes aufgrund der Abfindung schließt das OLG Köln insofern aus, soweit die Abfindung anderweitig verbraucht wurde(Az: 4 WF 20/04 , Beschluss vom 26.02.2004). Würde die Abfindung z.B. gut angelegt sein und Zinserträge abwerfen, so wären nur die Zinserträge als weiteres Vermögen dem Einkommen hinzuzurechnen.

Es soll zwar immer mehr dahin gehen, dass man die sogenannte Eigenverantwortung des geschiedenen unterhaltsberechtigten Ehepartners ins Auge faßt. Jedoch ist das noch in den seltestens Fällen klar ausgeurteilt worden. Mir ist derzeit kein Urteil geläufig. Irgendein Grund wird immer gefunden, doch weiter unterhaltsberechtigt zu bleiben.

Unerklärlich ist mir, warum deine Gattin nicht Vollzeit arbeiten soll, um so ihren Unterhaltsbedarf selbst zu decken. Die Kinder sind groß und können für sich selbst sorgen.

Was wird denn zur Bedürftigkeit vorgetragen?



-- Editiert von reike am 07.01.2006 13:14:57

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#2
 Von 
Audio001
Status:
Beginner
(146 Beiträge, 8x hilfreich)

Hallo Reike,

erstmal vielen Dank für Dein feedback.:)

"Was wird denn zur Bedürftigkeit vorgetragen?"

Zum Thema Bedürftigkeit wurde in der Klageerwiderung nichts vorgetragen.

"Unerklärlich ist mir, warum deine Gattin nicht Vollzeit arbeiten soll, um so ihren Unterhaltsbedarf selbst zu decken. Die Kinder sind groß und können für sich selbst sorgen."

Berechtigte Frage! Meine Geschiedene hat zudem im Jahr 2004 ihre Wochenarbeitszeit weiter verringert!

Im Übrigen scheinen sich viele der Urteile immer nur an einem Sachverhalt zu orientieren in denen der Unterhaltsberechtigte nicht in der Lage ist, für seinen Lebensunterhalt selbst zu sorgen. Ich bin mit meinem Sachverhalt scheinbar ein Exot.

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#3
 Von 
guest123-352
Status:
Praktikant
(989 Beiträge, 83x hilfreich)

Nein Audio, du bist kein Exot. :)

Das sie zur Bedürfigkeit nichts vortragen muss, heißt der Unterhalt bei euch nur anders und ist ein Zweig des nachehelichen Unterhaltes:

Aufstockungsunterhalt ist euer Zauberwort. ;)

Der ist dann zu zahlen, wenn ein Ehepartner zwar seinen eigenen Lebensunterhalt durch Einkommen bestreiten kann, das Einkommen aber die ehelichen Lebensverhältnisse nicht erreicht.

Auf deutsch: Beide haben gearbeitet und/oder tun es noch. Ein Mann, der in der Ehe immer gut verdient hat, seiner Frau dadurch zu ihrem eigenen Einkommen mit seinem Einkommen einen gehobenen Lebensstandard geboten hat, ist selbst schuld, wenn er die Gattin so verwöhnt hat, da sie diesen Standard nun behalten darf.

Jetzt weißte auch, warum Prokuristen, Manager, Ärzte und weitere aus dieser Gehaltsklasse so beliebte *Fangziele* manch einer Frau sind. ;)

Google mal nach Aufstockungsunterhalt dir werden einige interessante Sachen begegnen. :)

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#4
 Von 
feujuri
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 4x hilfreich)

Na Reike,

ich glaube da ist nicht der Gatte schuld, ich glaube eher, daß dieses Rechtssystem ganz gewaltig reformbedürftig ist - da stehen ja einem die Haare zu Berge . . .

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#5
 Von 
guest123-352
Status:
Praktikant
(989 Beiträge, 83x hilfreich)

Natürlich ist die familienrechtliche Rechtsprechung daran schuld. Ich meinte das auch wirklich ironisch.

Beim KU habe ich für vieles Verständnis, beim EU hört mein Verständnis auf. Ausnahmen bestätigen auch hier die Regel, aber eben wirklich nur Ausnahmen (Betreuung kleiner Kinder, Krankheit oder ähnliches).

Noch schlimmer wird es ja, wenn keine Kinder oder wie hier erwachsene Kinder vorhanden sind. Nachvollziehbar erscheint da für mich die Weichspülrechtsprechung pro Frau nicht.

Und im Fall von Audio hat die Frau in meinen Augen keinerlei Moral. Leben und leben lassen sollte das Motto sein. Sie verdient genug, kann allein wirtschaften, Kinder sind groß. Das sind Frauen, bei denen mein Mitleid und Verständnis beim Guten Tag aufhört. Ehrlich



-- Editiert von reike am 07.01.2006 19:53:13

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