Hallo,
ich hoffe ihr könnt mir helfen. Folgender Sachverhalt.
Ein Paar (Er/geschieden) und Sie (ledig) leben zusammen in einer Wohnung. Er hat 3 Kinder (6/9/13), welche bei der Mutter wohnen seit der Scheidung. Er zahlt seit dem jeden Monat seinen Unterhalt, welcher berechnet wurde, so dass ihm ein Selbstbehalt von 950 € bleiben.
Nun gibt es seit einiger Zeit starke Probleme zwischen einem Kind (13) und der Mutter. Das Kind hat sich entschieden zum Vater zu ziehen womit das Paar auch einverstanden ist - zum Wohl des Kindes. Es wird demnach ersteinmal eine Probezeit von 3 Monaten stattfinden - dies ist mit einer Ärztin so abgesprochen - bevor ein komplett Umzug stattfindet.
Nun zu meinen Fragen:
Wenn das Kind zum Vater entgültig zieht, wie verändert sich möglicherweise der Selbstebahlt des Vaters und ggf. die Unterhaltszahlung zu den 2 Kindern die dann noch bei der Mutter leben. Denn dann lebt ja ein Kind beim Vater und 2 bei der Mutter. Oder wird der derzeitige Unterhalt, welchen der Vater für 3 Kinder zahlt einfach gesplittet und er behält den Teil für das Kind, welches nun bei Ihm lebt ein, bevor er garnichts bekommt?
Die Mutter ist selbstständig - nicht angestellt.
Welche rolle spielt die neue Partnerin des Vaters bei der Unterhaltszahlung? Wird sie ggf. mit einbezogen, weil es eine eheähnliche Gemeinschaft ist?
Das Paar würde im Fall, dass die Kindesmutter aus finanziellen Gründen keinen Unterhalt zahlen kann, keinen Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt mehr bekommen, da das Kind bereits 13 ist.
Welche Leistungen können ggf. trotzdem beantragt werden?
Vielen Dank schon mal im Vorraus.[/color]
Unterhalt 1 Kind beim Vater - 2 bei der Mutter
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Die Angelegenheit ist relativ einfach. Für das Kind, was bei ihm lebt, muss er keinen Unterhalt zahlen. Im Gegenteil, er hat einen Anspruch gegen die Mutter auf Zahlung von Unterhalt für das Kind. Auch das Kindergeld sollte dann an ihn ausgekehrt werden.
Wenn ein Titel da ist, sollte der abgeändert werden.
wirdwerden
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Soo einfach ist halt nicht. Ich denke mal das der Vater der Kinder nicht den gesamten Unterhalt bezahlt, sondern eine Mangelfallberechnung durchgeführt wurde. Aber davon ab, da er in ehe ähnlicher Gemeinschaft wohnt kann er wahrscheinlich nichts beantragen. Es sei denn die Partnerin arbeitet nicht. Dann könnte es, natürlich vom Verdienst des Vaters abhängig, möglich sein Hartz IV für das Kind zu beantragen. Das mit dem Unterhalt für das bei Ihm lebende Kind und das mit dem Kindergeld ist zwar richtig, hilft aber nicht zwingend weiter. Spannend wird es wenn er tatsächlich ein Mangelfall ist und die Mutter der beiden Kinder aufgrund ihrer Selbständigkeit den vollen Unterhalt für das ältere Kind zahlen soll. Was dann als Einkommen gerechnet wird weiß ich allerdings nicht
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Also es liegt beim Vater eine Magelfallberechnung vor. Seine neue Partnerin ist Vollzeit tätig. Hartz 4 und Wohngeld fallen leider aus.
Das Paar vermutet, dass die Ex-Frau keinen Unterhalt zahlen wird, weil sie sicher ihre Bücher so umwurschtelt, dass sie keinen Hohen Umsatz hat (leider geht das bei Ihr - ist schon vorgekommen nach der Scheidung wo sich jeder nackig machen musste). Leider kann das Paar dies aber nicht beweisen. Aber aus der Zeit der Ehe, weiß der Vater, was die Ex alles so unter der Hand macht. Bringt ihn aber nicht weiter.
So wie ich das sehe, würde das Paar dann ja leider nur das Kindergeld bekommen, was ja nicht ausreicht um ein Kind zu versorgen bzw zu unterhalten und der Vater hat nur 950 € Selbstbehalt.
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