Hallo,
Ich habe mich jetzt durch das Internet gekämpft und nur Fragezeichen im Kopf, vielleicht könnt ihr mir ja helfen.
Zu unserer Familie:
Ich bin 34 und derzeit in Elternzeit und habe nur 300 € Elterngeld + 388€ Kindergeld
Mein Partner ist 38 und berufstätig und hat ein Einkommen von 1200€ netto + Spesen (300 - 400) im Monat
Gemeinsam haben wir 2. Kinder (6 Monate der kleine und 3 Jahre der grosse)
Wir sind nicht verheiratet.
Mein Partner hat noch einen Sohn(11) aus einer früheren Beziehung ( waren auch nicht verheiratet). Unterhaltstitel gibt es keinen.
Nun kam heut ein Schreiben an meinen Partner von ihrem Anwalt er soll für seinen ältesten Sohn Unterhalt von 370€ bezahlen.
Wenn wir es über hätten würden wir es sofort bezahlen, aber es geht nun mal nicht.
Wie verhält sich das ganze jetzt, muss er es wirklich bezahlen?
Ich weiss das rechtlich alle 3 Kinder gleich gestellt sind. Und er eigentlich einen selbstbehalt von etwa 1055€ hat.
Nun kann ich aber mit einem 6 Monate alten Baby nix dazu verdienen. Wird das wirklich null mit berechnet? Da er ja für mich aufkommen muss.
Zumindest bei Wohngeld, Kinderzuschlag usw usw (alles abgelehnt weil wir zu viel haben)
Ich weiss ihm steht der Unterhalt zu, aber es kann ja nicht sein das dann für unsere Kinder nix mehr über bleibt.
Vielleicht kann uns ja jemand weiterhelfen.
LG
Ines
Unterhalt, bei 2 im Haushalt lebenden Kindern und 1 bei der Ex Partnerin
19. März 2018
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Frage vom 19. März 2018 | 15:18
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhalt, bei 2 im Haushalt lebenden Kindern und 1 bei der Ex Partnerin
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#1
Antwort vom 19. März 2018 | 15:46
Von
Status: Junior-Partner (5654 Beiträge, 2366x hilfreich)
Hallo Frechezicke,
Die Kindesmutter kann Unterhaltsvorschuss beantragen.
Ihr selbst könntet aufstockendes ALGII beantragen ( da kann evtl. der Unterhalt vom Jobcenter gezahlt werden).
Erkundigt euch beim JC.
edy
#2
Antwort vom 19. März 2018 | 15:52
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Ich habe alles vor 3 Monaten ca. Beantragt, was man beantragen kann, es würde alles abgelehnt.
Und das bei einem 4 Personen Haushalt mit gerade mal rund 1900€ gesamt Einkommen.
Sollten wir da nochmal probieren?
ZitatHallo Frechezicke, :
Die Kindesmutter kann Unterhaltsvorschuss beantragen.
Ihr selbst könntet aufstockendes ALGII beantragen ( da kann evtl. der Unterhalt vom Jobcenter gezahlt werden).
Erkundigt euch beim JC.
edy
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#3
Antwort vom 19. März 2018 | 16:02
Von
Status: Junior-Partner (5654 Beiträge, 2366x hilfreich)
Hallo,
Dann soll die KM Unterhaltvorschuss beantragen.
legt dem gegnerischen Anwalt die Einkünfte deines Partners vor, mit dem Hinweis
dass ihr noch zwei weitere KInder habt.
edy
Und jetzt?
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