Unter 7 jähriges Kind auf Motorrad/Roller

15. August 2014 Thema abonnieren
 Von 
henryBiker
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 3x hilfreich)
Unter 7 jähriges Kind auf Motorrad/Roller

Hallo werte Gemeinde,

ich hätte mal eine Frage zu § 35a Abs. 9 StVZO:

(9) Krafträder, auf denen ein Beifahrer befördert wird, müssen mit einem Sitz für den Beifahrer ausgerüstet sein. Dies gilt nicht bei der Mitnahme eines Kindes unter sieben Jahren, wenn für das Kind ein besonderer Sitz vorhanden und durch Radverkleidungen oder gleich wirksame Einrichtungen dafür gesorgt ist, dass die Füße des Kindes nicht in die Speichen geraten können.

Wie ist das zu interpretieren?

MUSS ein Kindersitz vorhanden sein, oder kann ein unter 7 jähriges Kind auch auf einem normalen Soziussitz mitgenommen werden? (So würde ich es verstehen)

Hintergrund: Ich habe auf meinem Roller (Honda SH 150 i) ein Topcase mit Rückenlehne, auf dem ich mein fünfjährigen Sohn mitnehmen möchte. Ich habe auch einen entsprechenden Stamatakis Kindersitz, jedoch ist der recht unpraktisch und Kind fühlt sich ohne diesen Sitz wohler, zumal es sich dann ohne Kindersitz besser festhalten kann.

Deswegen die Frage: Darf ich ihn rechtlich gesehen auch ohne Kindersitz mitnehmen? Ein entsprechender Speichenschutz existiert und wird verwendet.

Beste Grüße,
henry

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muran
Status:
Lehrling
(1332 Beiträge, 1048x hilfreich)

Das verstehst du falsch.
Ohne Rücksitz keine Beifahrer auch kein Kind, weil Kind ja Beifahrer ist.
Kind unter 7 Jahren darf mit fahren wenn ein besondere Sitz für das Kind vorhanden ist auch dann wenn kein Rücksitz vorhanden ist.
Wenn Kind schon 7 oder Älter ist dann darf Kind ohne Rücksitz nicht befördert werden auch wenn ein besonderer Kindersitz zur Mitnahme von Kindern unter 7 Jahren vorhanden wäre.



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4x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
henryBiker
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 3x hilfreich)

Hm, der ADAC schreibt auch, dass es auch ohne Kindersitz geht, Zitat:

Nach § 35a Abs. 9 StVZO müssen Krafträder, auf denen ein Beifahrer befördert wird, mit einem Sitz für Beifahrer ausgerüstet sein; hierfür sind nach § 61 StVZO Fußstützen und Festhaltemöglichkeit vorgeschrieben. Fehlt ein solcher Sitz, so dürfen Kinder unter 7 Jahren nur mitgenommen werden, wenn ein besonderer Sitz vorhanden und durch Radverkleidungen oder ähnliches dafür gesorgt ist, dass die Füße des Kindes nicht in die Speichen geraten können.

Ich finde die Formulierung leider völlig unklar.

Wenn der Gesetzgeber will, dass Kinder unter 7 Jahren nur mit Kindersitz mitgenommen werden, warum schreibt er nicht in einem eigenen Absatz:

"Kinder unter 7 Jahren dürfen nur mit einem entsprechenden Kindersitz mitgenommen werden."

?

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2x Hilfreiche Antwort


#4
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16464 Beiträge, 9282x hilfreich)


Aber die Frage war kann ein unter 7 jähriges Kind auch auf einem normalen Soziussitz mitgenommen werden?
Und da ist die Antwort klar: Ja.
Es müssen halt nach § 61 StVZO Fußstützen und Festhaltemöglichkeit vorhanden sein.
Ob ein richtiger Kindersitz nicht besser ist, und was die Versicherung im Fall eines Unfalls dazu sagen würde, steht auf einem anderen Blatt.




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Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

3x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
muran
Status:
Lehrling
(1332 Beiträge, 1048x hilfreich)

Wie so wird ...wenn für das Kind ein besonderer Sitz vorhanden...
einfach ignoriert.
Ein Normaler Soziussitz ist nichts besonderes .


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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10635 Beiträge, 4199x hilfreich)

quote:
Wie so wird ...wenn für das Kind ein besonderer Sitz vorhanden...
einfach ignoriert.
Ein Normaler Soziussitz ist nichts besonderes .




Ich weiß jetzt nicht worauf du hinaus willst, aber in diesem Fall hier, ist die von dir bemäkelte Passage völlig irrelevant.

Kurzfassung Gesetzestext:

Entweder Soziussitz, oder bei Kindern unter 7 Jahren einen Kindersitz (wenn kein Soziussitz vorhanden ist!!!) .

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3x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
muran
Status:
Lehrling
(1332 Beiträge, 1048x hilfreich)

@spatenklopper
weil einige glauben das ein besonderer Sitz auch ein Soziussitz sein kann. Dies ist aber nicht so, sonnst würde nicht ausdrücklich auf besonders hingewiesen. :devil:



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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Es gibt für die Kinder entsprechende Sitze, kosten nicht die Welt.
Ja mein Sohn mit 5 Jahren fährt auf meiner Ninja mit, aber eben schon aus Sicherheitsaspekten nur wenn der Kindersitz montiert ist.

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1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
henryBiker
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 3x hilfreich)

quote:
Es gibt für die Kinder entsprechende Sitze, kosten nicht die Welt.
Ja mein Sohn mit 5 Jahren fährt auf meiner Ninja mit, aber eben schon aus Sicherheitsaspekten nur wenn der Kindersitz montiert ist.

Wieder so ein völlig sinnloser Beitrag.

Ich habe doch geschrieben, dass ich bereits ein Stamatakis Kindersitz gekauft habe.

Nur ist der halt extrem unpraktisch und meinem Gefühl nach nicht unbedingt notwendig, da mein Sohn jetzt schon ein halbes Jahr Erfahrung auf dem Bike hat und das Topcase eine Rückenlehne besitzt.

Ich sehe die Gesetzesauslegung übrigens analog zu spatenklopper - es muss ein normaler Soziussitz vorhanden sein und die Füße des Kindes müssen die Fußrasten erreichen - wenn dies nicht gegeben ist, braucht es einen speziellen Kindersitz.

Wenn der auch nicht gegeben ist, darf ein Kind nicht mitfahren.

Beste Grüße,
henry

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