Unstimmigkeiten mit Nachbarn wegen Fällen eines Baumes

10. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
ImkeP
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 21x hilfreich)
Unstimmigkeiten mit Nachbarn wegen Fällen eines Baumes

Wir haben über ein Schiedsgericht eine Einigung über das Fällen einer Birke erlangt. Dieser Baum steht auf dem Nachbargrundstück ohne Grenzabstand (50 Jahre-kein Bestandschutz) an unserer Garage. Die Regenrinne war dauerverstopft und Äste haben das Dach beschädigt. Kostenübernahme durch den Besitzer der Birke war 0. Die Einigung beinhaltet, daß die Birke gefällt wird und die Kosten 50/50 geteilt werden. Wir wollten einfach nur keinen Stress mehr.
Nun verlangt dieser Nachbar auch das Fräsen der Wurzeln und Beseitigung des Stumpfes. Wir haben ihm geschrieben, daß wir uns nicht an den Folgekosten beteiligen können. Die Einigung beinahltet das Fällen des Baumes.
Die letzte Frage ist: Das Angebot des Nachbarn beträgt ca. 2000 Euro. Wir haben ebenfalls Angebote eingeholt, Birke fällen ca. 850 Euro.
Müssen wir das teure Angebot des Nachbarn akzeptieren.

Ich hoffe sehr auf Infos. Vielen Dank.

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von ImkeP):
Müssen wir das teure Angebot des Nachbarn akzeptieren.
Nein, der Nachbar euer Angebot aber auch nicht.

Signatur:

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3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
ImkeP
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 21x hilfreich)

Danke für die Antwort. Da der Nachbar meint, daß zum Fällen auch das Fräser der Wurzeln, des Stimpfes und das Wiederauffüllen gehört, vermuten wir den hohen Preis.
Hat der Nachbar mit seiner Sicht überhaupt Recht? Gehört das tatsächlich dazu? Hätte das im Protokoll erwähnt werden müssen?
Leider viele Fragen, Entschuldigung.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Man hat eine Einigung darüber getroffen das der Baum gefällt werden muss.


Das nächste Streitverfahren geht dann darum, was genau alles zum "fällen eines Baumes" gehört.

Das kann von "umhauen und liegen lassen" bis hin zum "umhauen, fräsen, wiederauffüllen und entsorgen der Überreste" gehen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
ImkeP
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 21x hilfreich)

Die Einigung heißt "Baum fällen" Die Kosten der Fällung werden geteilt.
Wir hatten die Angebote "Fällen und Entsorgen" angefragt.
Die Frage ist deshalb, was ist "Fällen" automatisch das ganze Programm?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Rosenfreund
Status:
Schüler
(208 Beiträge, 132x hilfreich)

Zitat (von ImkeP):
Die Frage ist deshalb, was ist "Fällen" automatisch das ganze Programm?


Eigentlich eine Frage die man vorab den Mitgliedern des Schiedsgerichts stellen muß und dann stimmt man der Entscheidung zu, oder sagt nein.

An deiner Stelle einfach absägen und liegen lassen. Entsorgung durch den Nachbarn. Da es sich um eine Birke handelt, wäre es nicht sinnvoll. Laubbäume wachsen nach, in 10 Jahren hast du an dieser Stelle wieder einen schönen Baum stehen. Hier muß dein RA für dich klären ob du hier nicht eine Widerspruchsfrist hättest, denn es wächst vielleicht was Neues.

Ich hätte deinen Nachbarn verpflichtet, kostenmäßig die Rinne zu leeren, Vorkehrungen zu treffen, und für Beschädigungen zahlen zu lassen. Ganz rechtlos ist man nicht. Auf der anderen Seite, kenne ich so Baumeigentümer wie deinem Nachbarn, sehr unangenehm diese Herrschaften, und manchmal total rücksichtslos.

-- Editiert von Rosenfreund am 10.11.2017 19:58

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#6
 Von 
ImkeP
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 21x hilfreich)

Ich muß richtig stellen. Das war eine Schlichtungsstelle bei der das ausgehandelt wurde. Der Nachbar hat sich in den letzten Jahren auf die Kosten der Dachrinne und das beschädigte Garagendach trotz vieler Schriftwechsel nicht angesprochen gefühlt. Um Ruhe zu haben, haben wir uns mit 50/50 für das Fällen der Birke einverstanden erklärt.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von ImkeP):
Die Einigung beinahltet das Fällen des Baumes.


Der genaue Wortlaut wäre hilfreich.
Gibt es zudem eine Regelung, wer für die Fällung verantwortlich ist? Falls der nachbar, ist die Folgefrage doch eigentlich geklärt.

Ist mit Schiedsgericht der Schiedsmann gemeint?

Berry

3x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
ImkeP
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 21x hilfreich)

Das war eine Schlichtungsstelle.
Der Wortlaut:
"die Beteiligten einigen sich daraufm daß die Birke gef#llt wird. Bis zum 31.12.2017
Die Kosten der Fällung werden geteilt (50%) jeweils.
Ansprüche aus der Vergangenheit bezüglich der Birke gelten damit als erledigt." (Kosten Regenrinne reinigen, Äste auf Dach, wurde beschädigt).
Die Birke gehört bem Nachbarn. der sich aber wehrt und Wurzelfräsen, Stuppen beseitigen und Verfüllung des Loches auch erstattet haben will. Das gehört nach seiner Meinung zum Baumfällen.

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