Wir haben über ein Schiedsgericht eine Einigung über das Fällen einer Birke erlangt. Dieser Baum steht auf dem Nachbargrundstück ohne Grenzabstand (50 Jahre-kein Bestandschutz) an unserer Garage. Die Regenrinne war dauerverstopft und Äste haben das Dach beschädigt. Kostenübernahme durch den Besitzer der Birke war 0. Die Einigung beinhaltet, daß die Birke gefällt wird und die Kosten 50/50 geteilt werden. Wir wollten einfach nur keinen Stress mehr.
Nun verlangt dieser Nachbar auch das Fräsen der Wurzeln und Beseitigung des Stumpfes. Wir haben ihm geschrieben, daß wir uns nicht an den Folgekosten beteiligen können. Die Einigung beinahltet das Fällen des Baumes.
Die letzte Frage ist: Das Angebot des Nachbarn beträgt ca. 2000 Euro. Wir haben ebenfalls Angebote eingeholt, Birke fällen ca. 850 Euro.
Müssen wir das teure Angebot des Nachbarn akzeptieren.
Ich hoffe sehr auf Infos. Vielen Dank.
Unstimmigkeiten mit Nachbarn wegen Fällen eines Baumes
Ärgert der Nachbar?
Ärgert der Nachbar?
Nein, der Nachbar euer Angebot aber auch nicht.ZitatMüssen wir das teure Angebot des Nachbarn akzeptieren. :
Danke für die Antwort. Da der Nachbar meint, daß zum Fällen auch das Fräser der Wurzeln, des Stimpfes und das Wiederauffüllen gehört, vermuten wir den hohen Preis.
Hat der Nachbar mit seiner Sicht überhaupt Recht? Gehört das tatsächlich dazu? Hätte das im Protokoll erwähnt werden müssen?
Leider viele Fragen, Entschuldigung.
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Man hat eine Einigung darüber getroffen das der Baum gefällt werden muss.
Das nächste Streitverfahren geht dann darum, was genau alles zum "fällen eines Baumes" gehört.
Das kann von "umhauen und liegen lassen" bis hin zum "umhauen, fräsen, wiederauffüllen und entsorgen der Überreste" gehen.
Die Einigung heißt "Baum fällen" Die Kosten der Fällung werden geteilt.
Wir hatten die Angebote "Fällen und Entsorgen" angefragt.
Die Frage ist deshalb, was ist "Fällen" automatisch das ganze Programm?
ZitatDie Frage ist deshalb, was ist "Fällen" automatisch das ganze Programm? :
Eigentlich eine Frage die man vorab den Mitgliedern des Schiedsgerichts stellen muß und dann stimmt man der Entscheidung zu, oder sagt nein.
An deiner Stelle einfach absägen und liegen lassen. Entsorgung durch den Nachbarn. Da es sich um eine Birke handelt, wäre es nicht sinnvoll. Laubbäume wachsen nach, in 10 Jahren hast du an dieser Stelle wieder einen schönen Baum stehen. Hier muß dein RA für dich klären ob du hier nicht eine Widerspruchsfrist hättest, denn es wächst vielleicht was Neues.
Ich hätte deinen Nachbarn verpflichtet, kostenmäßig die Rinne zu leeren, Vorkehrungen zu treffen, und für Beschädigungen zahlen zu lassen. Ganz rechtlos ist man nicht. Auf der anderen Seite, kenne ich so Baumeigentümer wie deinem Nachbarn, sehr unangenehm diese Herrschaften, und manchmal total rücksichtslos.
-- Editiert von Rosenfreund am 10.11.2017 19:58
Ich muß richtig stellen. Das war eine Schlichtungsstelle bei der das ausgehandelt wurde. Der Nachbar hat sich in den letzten Jahren auf die Kosten der Dachrinne und das beschädigte Garagendach trotz vieler Schriftwechsel nicht angesprochen gefühlt. Um Ruhe zu haben, haben wir uns mit 50/50 für das Fällen der Birke einverstanden erklärt.
ZitatDie Einigung beinahltet das Fällen des Baumes. :
Der genaue Wortlaut wäre hilfreich.
Gibt es zudem eine Regelung, wer für die Fällung verantwortlich ist? Falls der nachbar, ist die Folgefrage doch eigentlich geklärt.
Ist mit Schiedsgericht der Schiedsmann gemeint?
Berry
Das war eine Schlichtungsstelle.
Der Wortlaut:
"die Beteiligten einigen sich daraufm daß die Birke gef#llt wird. Bis zum 31.12.2017
Die Kosten der Fällung werden geteilt (50%) jeweils.
Ansprüche aus der Vergangenheit bezüglich der Birke gelten damit als erledigt." (Kosten Regenrinne reinigen, Äste auf Dach, wurde beschädigt).
Die Birke gehört bem Nachbarn. der sich aber wehrt und Wurzelfräsen, Stuppen beseitigen und Verfüllung des Loches auch erstattet haben will. Das gehört nach seiner Meinung zum Baumfällen.
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