Unsinnge Eigentümerversammlungen

10. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)
Unsinnge Eigentümerversammlungen

Hello ;-)

Wie bereits in anderen Beiträgen von mir erwähnt hatten wir gestern eine außerordentliche ETV, die von den beiden Miteigentümerinnen unbedingt gefordert wurde, obwohl eine ordentliche ETV gar nicht so lange her war. Sie hatten einfach nur "vergessen", TOPs beschliessen lassen zu wollen...

Nun musste das also gestern passieren. Ich habe mich vorbereitet, indem ich hier im Forum Rat gesucht habe. Dann war ich zur Sicherheit bei meinem RA, der mir vorgestern noch aus seinem Urlaub per eMail behilflich war. Fand ich super nett!

Fazit: Reine Zeitverschwendung!!!!

Die beiden waren null vorbereitet. Hatten einen dummen Vorschlag zur Kehrwoche, dem ich nicht zugestimmt habe, und am Ende gab es 3 Ja-Stimmen für etwas, das eh bereits seit Jahren gemacht wird! Treppenhausreinigung, Mülltonnen raus- und reinstellen, Hof kehren im wöchentlichen Turnus. Das steht in der Hausordnung, die wir vor Jahren beschlossen haben!!!

Sie wollten bauliche Veränderungen "besprechen". Beschluss war nicht nötig, da es weder konkrete Pläne gab, noch Angebote. Hauptsache, sie wollten mal sagen, dass sie das gern machen würden, obwohl sie seit Monaten wissen, dass ich kein Interesse habe und mit meiner Nein-Stimme zu rechnen ist.

Sie wollten, dass ich morgens und abends die Hecken giesse... Muss nicht erwähnen, dass dieser Sommer eh ins Wasser gefallen ist, aber meine Reaktion: Bei Bedarf werde ich giessen und wenn ich es für nötig halte. Ende. Haben doof geguckt, aber damit war's das ;-)

Die HV fragte dann warum diese außerordentliche ETV von denen verlangt wurde, wenn sie nichts Konkretes vorzulegen haben. Keine Angebote, nur Zitate, die ohnehin vom Gesetzgeber vorgeschrieben sind. Klang aber wichtig ;-) Die eine ging dann auf die HV los, die widerrum mit der fristlosen Kündigung gedroht hat, weil sie zu Recht nicht so mit sich reden lassen muss... Ich konnte sie danach beruhigen und habe natürlich wegen der Hohlheit von den anderen eine Verbündete ;-)

Außerordentliche ETV kostet der Eigentümergemeinschaft extra. Ich fahre morgen Abend in den Urlaub und hätte Besseres zu tun gehabt, als meine Zeit (vorher und währendessen) verschwenden zu lassen. Die HV weigerte sich auch schon im Vorfeld, in diesem Jahr noch mal so einen Quatsch einzuberufen oder komische Umlaufbeschlüsse aufzusetzen. Das kündigten die beiden nämlich schon wie selbstverständlich an!!!

Muss ich mir so einen Unsinn überhaupt gefallen lassen? Das waren alles Dinge, die man erstens schon mal beschlossen hatte. Zweitens, die man hätte auch untereinander klären können. Drittens bei einer ordentlichen ETV besprechen und beschliessen kann. Da war nichts Eiliges dabei! Keine notwendige Instandsetzung oder Reparatur. Kein Notfall.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120243 Beiträge, 39857x hilfreich)

Zitat (von Dinsche):
Außerordentliche ETV kostet der Eigentümergemeinschaft extra.

Da würde ich die beiden Dumpfbacken für meinen Anteil an den Kosten in Regress nehmen...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2377x hilfreich)

Zitat (von Dinsche):
Muss ich mir so einen Unsinn überhaupt gefallen lassen?

Man muss nicht zu jeder Versammlung erscheinen, wenn man keine Lust hat.

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#3
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Aber ich konnte sie beeinflussen und im Gespräch meinen Standpunkt durchsetzen. Sonst hätte ich die Beschlüsse anfechten müssen. Darauf war ich sogar vorbereitet. Mein Glück ist deren Unwissenheit.

Mal schauen wie ich das in Zukunft mache ;-)

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#4
 Von 
Funkybull
Status:
Schüler
(311 Beiträge, 108x hilfreich)

Hallo,
vielleicht habe ich es überlesen.... aus wievielen Parteien besteht Ihre WEGemeinschaft? Wenn Miteigentümer eine außerordentliche WE-Versammlung möchten, muß ja das Quorum von >1/4 der Eigentümer erreicht sein bzw. der Beirat initiiert das. Das muss dann aber auch triftige Gründe haben, wie z.B. Abberufung der Verwaltung aus wichtigem Grund. Das "Vergessen der Anmeldung von TOPs" kann aus meiner Sicht kein Grund sein. Gerade für kleinere WEGem. gibt es aber eine praktische Alternative: den Umlaufbeschluss! Vorteil: der Atragsteller muss klar formulieren, was er will und man kann dann auf dem Zettel unterschreiben, oder eben nicht. Klären Sie Ihre hyperaktiven ME doch mal darüber auf, vielleicht kennen die das ja noch nicht.

Signatur:

Wenn ich mich nicht irre (Sam Hawkens)

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