Unseriöser Downloadservice -Mahnbescheid vermeiden

23. Juli 2011 Thema abonnieren
 Von 
mansardenbewohner
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 41x hilfreich)
Unseriöser Downloadservice -Mahnbescheid vermeiden

Die typische Geschichte: Rechnung eines (in meinen Augen unseriösen) Downloaddienstes für angeblich nach einer Anmeldung in Anspruch genommene Dienste. Angegeben wird, dass die Anmeldung von einer bestimmten (deutschen) IP-Nummer aus erfolgt sei.

Am Anfang habe ich den Fehler gemacht, auf die Rechnungen, Mahnungen und anwaltlichen Schreiben zu reagieren und sogar zu argumentieren. Denn die Beweislage ist imho glasklar: ich war zum angegebenen Zeitpunkt geschäftlich im Ausland. Mit meinem Computer. Flugticket, Bordkarten und Hotelrechnung liegen vor; Zeugen können benannt werden.

Als immer nur automatisch generierte E-Mails folgten, habe ich dann glücklicherweise irgendwann aufgehört, zu reagieren.

Nun ist die Sache bei einem Inkassounternehmen.
Ich könnte mich zurücklehnen und abwarten, ob das Verfahren irgendwann in einen Mahnbescheid mündet und diesem dann widersprechen.

Leider bin ich häufig aus beruflichen Gründen im Ausland, oft auch länger als 2 Wochen. In diesen Zeiten ist zwar meist, leider jedoch nicht immer zuverlässig sichergestellt, dass ständig jemand meine Post durchsieht.

Welche Möglichkeiten habe ich? Macht eine Feststellungsklage eurer Meinung nach Sinn? Welches Verfahren gälte? Welche Kosten entstehen, wer muss sie tragen?

Danke!


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6 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
seba79
Status:
Lehrling
(1486 Beiträge, 569x hilfreich)

quote:
Welche Möglichkeiten habe ich? Macht eine Feststellungsklage eurer Meinung nach Sinn? Welches Verfahren gälte? Welche Kosten entstehen, wer muss sie tragen?


Eine negative Feststellungsklage ist meistens nicht mal nötig, wenn auch erfolgsversprechend.

Diese Abzocker wissen über die Unberechtigkeit ihrer Forderungen.
Sie wissen aber auch, dass viele Verbraucher so unwissend sind und sich einschüchtern lassen und evtl. doch noch zu Zahlung zu bewegen sind.

Sobald allerdings das Schreiben eines Anwaltes kommt, sehen die Abzocker in den allermeisten Fällen "urplötzlich" von den Forderungen ab. Denn sie wissen, dass wenn sie weiter drohen, mit weiteren juristischen Schritten des Verbrauchers und deren Anwalt zu rechnen ist.

Die Anwaltskosten, die dem Verbraucher entstanden, kann er sich von den Abzockern, zur Not auch gerichtlich, wieder holen.
Dazu sollte man aber sicherheitshalber der Forderung erst einmal ohne Anwalt ausdrücklich widersprechen. Am besten per Einschreiben mit Rückschein. Ebenso beweissicher wäre es allerdings, wenn man eine Antwort auf seinen Widerspruch bekam; auch dann, wenn es nur eine automatisch generierte Mail ist, die aber ja durch die automatische Absendung den Erhalt der Mail des Verbrauchers bestätigt.
Dass die "Firma" die erhaltenen Schreiben der Verbraucher nicht liest, bzw. bearbeitet und nicht sachlich drauf eingeht, ist deren Problem.


Also, wende dich an einen mit Abofallen erfahrenen Anwalt, wenn du keinen weisst, hier mal zwei:
http://www.kanzlei-thomas-meier.de/internetvertraege/31-abofallen-internetfallen/56-rechtsanwalt-meier-richtet-kostenlose-hotline-fuer-opfer-ein.html

http://www.kanzlei-richter.com/internet-abofallen/amtsgericht-mannheim-betreiber-von-opendownloadde-kassiert-weitere-niederlage.html

Wie gesagt, die Kosten für den Anwalt und die Schritte, die der für richtig hält, sollte man dann gegen die Abofallenbetreiber als Schadensersatz geltend machen.


Ps: Und übrigens brauchst du keine Zeugen, Flugtickets usw...denn DU musst nicht beweisen, dich dort nicht angemeldet zu haben, sondern die Seitenbetreiber müssten deine Anmeldung nachweisen.

-- Editiert am 24.07.2011 03:52

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mansardenbewohner
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 41x hilfreich)

Ich danke euch beiden! (*****)

edit: warum werden meine Userbewertungen nicht angenommen?

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-- Editiert am 24.07.2011 11:58

-- Editiert am 24.07.2011 11:59

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

quote:
warum werden meine Userbewertungen nicht angenommen?

Aufgrund eines Trollproblems (diese haben ihre 'Feinde' als erstes negativ bewertet bevor sie loslegten), kann man erst ab 30 Postings bewerten.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
mansardenbewohner
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 41x hilfreich)

Soll ich denn jetzt schnell 11 sinnlose Beiträge verfassen, damit ich (eindeutig positiv) bewerten kann?

Naja, nun fehlen ja nur noch 10 ...

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-- Editiert am 24.07.2011 17:05

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Ein wenig Sinn sollten sie schon haben.

Sollte aber klappen. Ist ja ein Meinugsforum mit Plauderecke usw.





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