Unschuldig wg. Körperverletzung angezeigt! Was tun

26. Juli 2009 Thema abonnieren
 Von 
shoegall
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Unschuldig wg. Körperverletzung angezeigt! Was tun

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Hallo zusammen!

Ich bräuchte dringend Hilfe / Rat zu dem Thema "Unschudig angezeigt".
Und zwar ist folgendes passiert:

Mein Freund wurde von seiner Ex-Freundin wegen Körperverletzung, Verdacht auf Bedrohung und Sachbeschädigung angezeigt.
Dies ist die Rache von ihr, weil er nicht mehr mit ihr zusammen sein will bzw. weil er jetzt mit mir zusammen ist.

Zuvor hat sie ihn bestalkt , d.h. zig Mal am Tag (zu den unmöglichsten Zeiten) angerufen, Nachrichten geschickt, mir gedroht sie würde mich umbringen (wollte sogar auf mich losgehen) usw.

Vor kurzem hat sie ihm dann zu Hause aufgelauert und war stark alkoholisiert! Als er sie zurückgewiesen hat, hat sie ihm den ganzen Arm zerkratzt und ihm das T-Shirt zerissen. Als er sich losgerissen hat, ist sie hingefallen und hat sich höchstwahrscheinlich eine Prellung zugezogen.
Er hat nichts gemacht und ihr außerdem mehrere Male zu verstehen gegeben, dass er keinerlei Kontakt mehr zu ihr wünscht!!
Sie hat ihm daraufhin so etwas wie "Ich werde die das Leben zur Hölle machen!" geäußert.

Nun, jetzt hat er die Anzeige wegen Körperverletzung obwohl er ihr nichts getan hat.
Das Problem ist, dass sie sehr geschickt und clever ist und sich immer wieder neue Sachen einfallen lässt wie z.B. ihm eine Affäre mit ihr anhängt um uns auseinander zubringen oder Nachrichten fälscht etc...

Ich habe mir -vorrausschauend- den Termin mit der korrekten Uhrzeit von dem Abend aufgeschrieben, an dem sie mich schlagen wollte und bedroht hat und außerdem die gefälschten Nachrichten von ihr rauskopiert.
Außerdem könnte man die Einzelverbindungsnachweise ausdrucken bzw. beantragen auf denen zu sehen ist, dass sie morgens um 5.00 Uhr fast 40 Mal bei ihm angerufen hat (nach! dem angeblichen Vorfall)!!

Könnte man das alles als Beweise der Polizei vorlegen? Werden solche Sachen als Beweise anerkannt?

Es ist aber doch so, das Männer in solchen Fällen gegen Frauen immer sehr schlecht darstehen, oder?
Wie soll er sich verhalten?
Wie kann man verhindern das er ihr Schmerzensgeld zahlen muss o.ä.?

Er will sie jetzt wegen Stalking anzeigen!

Vielen Dank im Vorraus für eure Antworten!

Liebe Grüße

Shoegall



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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
s3m81
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

also erstmal würde ich ihm raten zu einer evtl vorhandenen Vorladung der Polizei nicht zu erscheinen. Man ist nicht verpflichtet zu einem solchen Termin zu erscheinen, nur wenn einen die Staatsanwaltschaft lädt oder das Gericht dann muß man hin.

Dann würde ich erstmal abwarten ob Klage erhoben wird oder die Sache fallengelassen wird (was mir persönlich sehr Wahrscheinlich erscheint). Sollte es (wiedererwaten) zu einer Klage vor Gericht kommen, sollte er sich einen Anwalt nehmen und diesem den vorfall schildern.

Im großen ganzen dürfte es meines Erachtens aber mit deiner Zeugenaussage keine Probleme geben, es seidenn die Klägerin hat mehrere Zeugen oder eindeutige Beweise die Ihre Version bestätigen.

MfG

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#2
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2468x hilfreich)

Ich wurde selber Anzeige erstatten wegen "wegen Körperverletzung, Verdacht auf Bedrohung und Sachbeschädigung". Dazu eine Aussage machen und im Verfahren gegen dich nicht aussagen.

Dann stellt der Staatsanwalt sicher ein, nach dem Motto: sollen dich sich doch hauen.

Und beim nächsten Mal würde ich weggehen wenn jemand besoffen auf mich zukommt den ich nich mag. Dann fällt auch keiner hin.

K.

-----------------
"Ich hab keine Ahnung, davon aber mehr als genug."

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
shoegall
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

@s3m81: Vielen Dank für deine Antwort!

In dem Schreiben der Polizei stand, dass er zwei Wochen Zeit hat, um (s)eine Aussage zu machen (schriftlich oder persönlich), würde er dies nicht in Anspruch nehmen, würde er sich automatisch schuldig bekennen.

D.h. er muss zwangsläufig bei der Polizei erscheinen, um 1. eine Gegenanzeige zu machen und somit 2. seine Sicht der Dinge (mit evtl. meiner Zeugenaussage) darzulegen...

Die Frage ist, soll ich ihn bei seiner ersten Aussage bei der Polizei begleiten um meine Aussage zu machen oder muss er da alleine hin?

Das positive ist, dass sie für ihre "Version" des Vorfalls keine Zeugen hat und doch somit Aussage gegen Aussage und dann "im Zweifel FÜR den Angeklagten" in Kraft tritt, oder?




0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2468x hilfreich)

quote:
In dem Schreiben der Polizei stand, dass er zwei Wochen Zeit hat, um (s)eine Aussage zu machen (schriftlich oder persönlich), würde er dies nicht in Anspruch nehmen, würde er sich automatisch schuldig bekennen.


Ernsthaft, hat der Polizist das selber geschrieben, dann würde ich das an die Bildzeitung verkaufen.

quote:
Die Frage ist, soll ich ihn bei seiner ersten Aussage bei der Polizei begleiten um meine Aussage zu machen oder muss er da alleine hin?

Ihr könnt ja noch versuchen ne Schulklasse auf Wandertag mitzunehmen.:-)
Die Vernehmung ist ohne Zuschauer, nur ein Anwalt dürfte mit.

quote:
Das positive ist, dass sie für ihre "Version" des Vorfalls keine Zeugen hat und doch somit Aussage gegen Aussage und dann "im Zweifel FÜR den Angeklagten" in Kraft tritt, oder?


Deswegen wird es nicht eingestellt. Kläger ist der Staat, da Opfer ist Zeuge mit Warheitspflicht, der Beschuldigte kann lügen wie er will. Wenn man nun aber ne Gegenanzeige macht wird dem Staatsanwalt zu blöde.

Entwerder gar nicht hin oder Anwalt machen lassen.
Ein Anruf bei der Wache (oder einer anderen ) oder besser der Staatsanwaltschaft reicht um rauszufinden das man nicht schuldig ist wenn man nicht hingeht.

K.

-----------------
"Ich hab keine Ahnung, davon aber mehr als genug."

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#5
 Von 
s3m81
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Wie bereits gesagt ist niemand dazu verpflichtet der polizeilichen Vorladung nachzukommen, und ein nicht erscheinen kann bei einer späteren Gerichtsverhandlung auch nicht negativ gegen den Beschuldigten gewertet werden.
Eine Aussage bei der Polizei erschwert in der Regel nur die Arbeit des Verteidigers bei einer Verhandlung. Darüberhinaus ist eine solche Vernehmung ohne Rechtsbeistand immer eine unangenehme Sache, bei der man sich durch die geschickte Fragestellung der Beamten leicht um Kopf und Kragen redet (auch wenn man eigentl. unschuldig ist).

Wenn die Klägerin keine Zeugen hat und Du für deinen Freund aussagst hat er nichts zu befürchten.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2468x hilfreich)

Man kann auch hingehen, dann sollte die Aussage so aussehen

Ich heisse: Max Mustermann wohn in, bin am XX.XX.XXXX geboren. Ich möchte die Aussage verweigern.

Es ist unklug irgendwelche Geschichten zu erzählen die "nicht" beweisen was zur Tatzeit genau passiert ist.

K.

-----------------
"Ich hab keine Ahnung, davon aber mehr als genug."

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