Unrenovierte Wohnung/ was trägt Mieter und was ist Vermietersache?

18. Mai 2017 Thema abonnieren
 Von 
Missspeedy
Status:
Beginner
(133 Beiträge, 13x hilfreich)
Unrenovierte Wohnung/ was trägt Mieter und was ist Vermietersache?

Hallo,

wir haben ein Haus angemietet im unrenovierten Zustand. Ich bin davon ausgegangen, dass nur gestrichen werden muss. Jetzt stellte sich allerdings heraus, dass in zwei Zimmern die Tapeten abfallen und zum Teil auch angerissrn sind und wahrscheinlich nicht einfach nur gestrichen werden können. Ist dies nun auch unsere Sache oder können wir in diesem Fall den Vermieter um Unterstützung bitten. Was wäre wenn wir in 2 Jahren ausziehen, renoviert hätten und dadurch der Zustand der Wohnung viel besser wäre, könnte man ein Ausgleich verlangen? Wasist bei der Übergabe zu beachten? (Renovierenbei Auszug müssen wir nicht, Vormieter hat 4 Jahre gemietet)
Vielen Dank

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von Missspeedy):
wir haben ein Haus angemietet im unrenovierten Zustand. Ich bin davon ausgegangen, dass nur gestrichen werden muss.

Renovierung ist nicht nur streichen, sondern das mit Tapeten kann auch sein, das war ja schon bei Anmietung vorhanden.
Man hat sich selbst beim Begriff geirrt, es kann auch sein das die Bodenbeläge verschlissen sind, wenn dem Mieter diese nicht gefallen, darf er die auch austauschen.
Zitat (von Missspeedy):
können wir in diesem Fall den Vermieter um Unterstützung bitten

Können schon, aber er muss nicht.
Zitat (von Missspeedy):
Was wäre wenn wir in 2 Jahren ausziehen, renoviert hätten und dadurch der Zustand der Wohnung viel besser wäre, könnte man ein Ausgleich verlangen?

Warum?
Die Zustandsbeschreibung besser ist subjektiv, der nächste Miete hat einen ganz anderen Geschmack und findet das dann unter Umständen sogar als Mist. Zudem wohnt man darin, und die eingebrachte Farbe hat nach zwei Jahren auch wieder Gebrauchsspuren, sowie Dübellöcher usw.

Viele private Vermieter gehen lieber den Weg Unrenoviert zu vermieten, auch um Streitereien bei Renovierungsklauseln zu vermeiden, und der Mieter hat den Vorteil er kann die Wohnung entsprechend gestalten wie er es gut findet.

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#2
 Von 
Missspeedy
Status:
Beginner
(133 Beiträge, 13x hilfreich)

Ok, danke.

Dann weiß ich Bescheid.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9889 Beiträge, 4482x hilfreich)

Der BGH hat entschieden, dass Formularklauseln unwirksam sind, wenn sie dem Mieter Schönheitsreperaturen auferlegen wollen und die Wohnung unrenoviert ohne angemessenen Ausgleich übergeben wurde. Da letzteres offenbar bei euch der Fall ist, müsst ihr nicht renovieren. Also auch keine Tapeten anbringen oder gar irgendwelche Fußbodenbeläge austauschen.

Der Vermieter muss dagegen die Mietsache in dem vertragsgemäßen Zustand erhalten. Das ist in der Regel der Zustand bei Anmietung. Wobei eine Mindestvoraussetzung ist, dass die Wohnung bewohnbar ist.

Abfallende Tapeten werden eine Wohnung vermutlich nicht unbewohnbar machen. Wenn also bei Anmietung das schon so war, so muss der Vermieter dies auch nicht ändern. Ihr müsst euch halt überlegen, ob ihr so damit leben wollt oder nicht.

Zitat (von Missspeedy):
Was wäre wenn wir in 2 Jahren ausziehen, renoviert hätten und dadurch der Zustand der Wohnung viel besser wäre, könnte man ein Ausgleich verlangen? Wasist bei der Übergabe zu beachten?
Der Zustand der Wohnung sollte so genau wie möglich dokumentiert werden. Das wird dann beim Auszug wichtig. Denn ihr müsst die Wohnung vermutlich nur so hinterlassen, wie es zu erwarten wäre, wenn sie ausgehend vom aktuellen Zustand in eurer Mietzeit normal benutzt und nie renoviert worden wäre. Heisst also wohl mit abfallenden Tapeten.

Verlangen könnt ihr bei Auszug viel, erhalten eher wenig. Man kann natürlich immer verhandeln. Ihr habt aber wenig Druckmittel, weil ihr die Tapeten sinnvollerweise nicht wieder mitnehmen könnt. Ihr könntet sie maximal abreissen und dadurch eine unrenovierte Wohnung zurückgeben. Vielleicht wird diese Aussicht den Vermieter überzeugen, ein paar Euros springen zu lassen. Rechnen solltet ihr aber nicht damit.

Von daher solltet ihr euch entscheiden: Wenn ihr mit einem kurzfristigen Auszug rechnet, dann solltet ihr eine Renovierung auf Sparflamme machen. Wenn ihr noch lange dort wohnen wollt, so solltet ihr euch um einen Kündigungsverzicht bemühen. Nicht das ihr jetzt aufwändig renoviert und dann in wenigen Monaten wegen Eigenbedarf gekündigt werdet. Das wäre nämlich theoretisch möglich.

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